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   BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22   

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https://dejure.org/2022,10842
BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22 (https://dejure.org/2022,10842)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2022 - 5 StR 18/22 (https://dejure.org/2022,10842)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 (https://dejure.org/2022,10842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub; Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit.)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 261 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zur Verwendung des Messers bei der Wegnahme des Mobiltelefons i.R.d. besonders schweren Raubes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Beweiswürdigung zur Verwendung des Messers bei der Wegnahme des Mobiltelefons i.R.d. besonders schweren Raubes

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Raub: Bewaffnete Wegnahme eines Mobiltelefons - Wurde das Messer "verwendet”?

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22
    Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich deshalb darauf, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 mwN).

    Es ist aber weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 mwN).

  • BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17

    BGH hält Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22
    a) Zutreffend hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Revisionsrechtfertigungsschrift darauf hingewiesen, dass es für das Verwenden bei der Tat im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ausreicht, wenn die Waffe oder das gefährliche Werkzeug im Zeitraum zwischen Versuchsbeginn und Tatbeendigung eingesetzt wird (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, NStZ 2018, 148).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 523/06

    Verbotene Vernehmungsmethode (Entschließungsfreiheit des Angeklagten; unzulässige

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22
    Ein durchgehender Einsatz ist ebenso wenig erforderlich wie das Verwenden bei der Wegnahmehandlung selbst (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2007 - 2 StR 523/06, NStZ 2007, 655, 657).
  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20

    Beweiswürdigung des Tatgerichts (erforderliche Darlegungen bei Anschluss an ein

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22
    Eine Dokumentation des Ermittlungsverfahrens und der Beweisaufnahme ist damit ebenso wenig angezeigt wie die Angabe eines Belegs für jede Feststellung, mag diese in Bezug auf den Tatvorwurf auch noch so unwesentlich sein (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 259 mwN).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22
    Eine Dokumentation des Ermittlungsverfahrens und der Beweisaufnahme ist damit ebenso wenig angezeigt wie die Angabe eines Belegs für jede Feststellung, mag diese in Bezug auf den Tatvorwurf auch noch so unwesentlich sein (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 259 mwN).
  • BGH, 04.10.2017 - 3 StR 145/17

    Darlegungsanforderungen an die im Rahmen der Begründung der Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22
    b) Die Abfassung der Urteilsgründe gibt Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Beweiswürdigung keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen soll, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    aa) Das Revisionsgericht muss es zwar grundsätzlich hinnehmen, wenn das Tatgericht Zweifel an dem Vorliegen eines den Angeklagten belastenden Sachverhalts (hier: Verwirklichung eines Qualifikationstatbestandes) nicht zu überwinden vermag (BGH, Urteile vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16, BGHR StGB Zusammenhang, symptomatischer 6; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714 Rn. 12; vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

    Nach den gesetzlichen Vorgaben ist in den Urteilsgründen das Beweisergebnis im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung soweit zu erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17).
  • BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23

    Erstreckung der Reduzierung des Einziehungsumfangs auf den Mitangeklagten;

    Vielmehr hat das Tatgericht den Tatsachenstoff durch Konzentration auf die entscheidenden Gesichtspunkte zu beherrschen und sind die Einlassungen, Aussagen sowie Urkunden ihrem wesentlichen Inhalt nach zu referieren und dann miteinander abzugleichen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 7 f.; vom 30. August 2022 - 5 StR 171/22 Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 unter 2.; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 und vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22 Rn. 11; Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13).
  • BayObLG, 24.08.2023 - 202 StRR 52/23

    Anwendbarkeit des BtMG und Voraussetzungen für die Annahme einer Rauscheignung

    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die inhaltliche Wiedergabe der Aussagen - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen wie etwa einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation abgesehen - grundsätzlich nicht erforderlich ist, weil der Beweiswürdigung nicht die Aufgabe zukommt, das Ergebnis der Beweisaufnahme zu dokumentieren (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 27.04.2022 - 5 StR 18/22 bei juris; 03.03.2022 - 5 StR 228/21 = wistra 2022, 384; Beschluss vom 11.07.2023 - 1 StR 92/23 bei juris; 11.04.2023 - 4 StR 497/22 = NStZ-RR 2023, 256; 23.02.2022 - 2 StR 156/21 bei juris).
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