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   BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03   

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https://dejure.org/2004,5446
BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03 (https://dejure.org/2004,5446)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2004 - 3 StR 500/03 (https://dejure.org/2004,5446)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 3 StR 500/03 (https://dejure.org/2004,5446)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB Abs. 1 StGB; § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Sexuelle Nötigung (funktionaler Zusammenhang zwischen Nötigung und sexueller Handlung); schwerer Menschenhandel (qualitativ andersartige Form der Prostitution: übergewichtige Freier, geschlechtskranke Freier)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Zusammenhang zwischen dem Einsatz eines Nötigungsmittel durch den Täter und einer sexuellen Handlung des Opfers bei der sexuellen Nötigung

  • Judicialis

    StGB § 177; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 265 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2
    Funktionaler Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und bestimmter sexueller Handlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 682
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1989 - 5 StR 586/88

    Versuchte Erpressung bei Ankündigung die Lebensmittel einer Firma zu vergiften -

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03
    Diese war auch gegenwärtig im Sinne einer Dauergefahr, denn die Möglichkeit, daß der ungewöhnliche Zustand jederzeit in einen Schaden umschlagen konnte (vgl. BGHR StGB § 255 Drohung 4, 6), bestand fortdauernd (vgl. BGHR StGB § 255 Drohung 11; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 34 Rdn. 4).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 346/97

    Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an früheren Entscheidungen gegen

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03
    Zwar sind die genannten Verbrechen - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - jeweils tateinheitlich mit dem Dauerdelikt der Zuhälterei verwirklicht worden; eine zur Annahme von Tateinheit führende Verklammerung der Verbrechenstatbestände durch das tateinheitlich begangene Vergehen scheitert jedoch am Fehlen zumindest annähernder Wertgleichheit (vgl. BGHSt 39, 390, 391 f.; BGHR StGB § 181 Abs. 1 Konkurrenzen 3; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 29 f.).
  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03
    Zwar sind die genannten Verbrechen - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - jeweils tateinheitlich mit dem Dauerdelikt der Zuhälterei verwirklicht worden; eine zur Annahme von Tateinheit führende Verklammerung der Verbrechenstatbestände durch das tateinheitlich begangene Vergehen scheitert jedoch am Fehlen zumindest annähernder Wertgleichheit (vgl. BGHSt 39, 390, 391 f.; BGHR StGB § 181 Abs. 1 Konkurrenzen 3; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 29 f.).
  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 165/88

    Banküberfall: Sicherheitsverglasung - § 255 StGB, Kausalität, unwesentliche

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03
    Diese war auch gegenwärtig im Sinne einer Dauergefahr, denn die Möglichkeit, daß der ungewöhnliche Zustand jederzeit in einen Schaden umschlagen konnte (vgl. BGHR StGB § 255 Drohung 4, 6), bestand fortdauernd (vgl. BGHR StGB § 255 Drohung 11; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 34 Rdn. 4).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 111/01

    Einführung von Ergebnissen einer Telefonüberwachung in die Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03
    Wird die Prostitution bereits - freiwillig - ausgeübt, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich und ausreichend, daß das Opfer durch die Einwirkung des Täters zu einer qualitativ andersartigen, von ihm nicht gewollten Form der Prostitution bestimmt wird (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Mai 2001 - 2 StR 111/01; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 181 Rdn. 4).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Gewerbsmäßigkeit verlangt darüber hinaus die Absicht, durch wiederholte Tatbegehung fortlaufend Einnahmen zu erzielen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22; vom 14. September 2022 - 4 StR 55/22), wobei allein das Zuführen weiterer Kunden für eine neuerliche Verwirklichung des auf Wiederholung angelegten Tatbestandes regelmäßig nicht ausreicht; anders verhält es sich, wenn die Prostituierte zwischenzeitlich den Willen entwickelt hat, die Prostitution zu beenden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 3 StR 178/00, NStZ-RR 2001, 170 (zu § 180b StGB aF); Schönke/Schröder/Eisele, Strafgesetzbuch, 30. Aufl., § 232a Rn. 11) oder eine qualitative Änderung erfolgen soll (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 1996 - 1 StR 221/96, BGHSt 42, 179, 184 f. (zu § 180b StGB aF); vom 27. Mai 2004 - 3 StR 500/03, NStZ 2004, 682, 683 (zu § 181 StGB aF)).
  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Das gilt nicht nur für eine qualitativ andere Art der Tätigkeit (s. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 111/01, bei Pfister, NStZ-RR 2001, 362 f.; Urteil vom 27. Mai 2004 - 3 StR 500/03, NStZ 2004, 682 Rn. 8), sondern auch für einen quantitativ wesentlich abweichenden Umfang (s. Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 232a Rn. 12; BeckOK StGB/ Valerius aaO, Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Juli 1996 - 1 StR 221/96, BGHSt 42, 179, 185).
  • BGH, 05.01.2023 - 5 StR 386/22

    Schuldspruch wegen besonders schwerer Vergewaltigung

    So hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch Prostituierten uneingeschränkt zusteht (BGH, Urteile vom 18. Februar 1998 - 2 StR 510/97; vom 27. Mai 2004 - 3 StR 500/03; vgl. zudem BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207).
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