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   BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08   

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https://dejure.org/2008,8941
BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08 (https://dejure.org/2008,8941)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2008 - 3 StR 131/08 (https://dejure.org/2008,8941)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 3 StR 131/08 (https://dejure.org/2008,8941)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Prüfung der Entbehrlichkeit einer Jugendstrafe durch die Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 5 Abs. 3; ; JGG § 105 Abs. 1; ; StGB § 20; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 5 Abs. 3
    Begründung zur Verhängung von Jugendstrafe trotz Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 549/96

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08
    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1, 2) und führt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe.
  • BGH, 29.01.2002 - 4 StR 529/01

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Entbehrlichkeit

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08
    Angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch der Ausspruch über die Unterbringung nach § 63 StGB keinen Bestand haben (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 182; 2003, 186).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08
    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1, 2) und führt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe.
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08
    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass die mit Hilfe eines Sachverständigen zu erhebenden Anknüpfungstatsachen einem oder gegebenenfalls auch mehreren Eingangsmerkmalen im Sinne des § 20 StGB zuzuordnen sind; eine derartige Einordnung kann jedenfalls in der Regel nicht offen bleiben (vgl. BGHSt 49, 347, 355).
  • BGH, 06.10.2005 - 3 StR 328/05

    Feststellung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit; Feststellung

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08
    Gleiches gilt für die sich daran anschließende Frage, ob dadurch die Schuldfähigkeit des Angeklagten erheblich eingeschränkt ist (vgl. BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 40).
  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02

    Jugendstrafe neben Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08
    Angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch der Ausspruch über die Unterbringung nach § 63 StGB keinen Bestand haben (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 182; 2003, 186).
  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13

    Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der

    c) Schon angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch die Unterbringungsanordnung keinen Bestand haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 und vom 27. Mai 2008 - 3 StR 131/08 mwN).
  • BGH, 30.03.2010 - 4 StR 45/10

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 m.w.N.; zur auch deshalb gebotenen Aufhebung der Maßregel nach § 63 StGB: BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 131/08).
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