Rechtsprechung
BGH, 27.05.2009 - 5 StR 187/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 52 StGB; § 46 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG
Diebstahl (Wegnahme mehrerer Sachen in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang; Tateinheit; natürliche Handlungseinheit); Strafzumessung (Schuldprinzip; Grundsatz schuldangemessenen Strafens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einem Tatplan entsprechende Entwendung mehrer Sachen als ein Diebstahl i.S.d. § 242 Strafgesetzbuch
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
Einem Tatplan entsprechende Entwendung mehrer Sachen als ein Diebstahl i.S.d. § 242 Strafgesetzbuch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 279
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09
Strafzumessung (gravierende Unterschiede in der Schuld von Mittätern); …
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 5 StR 187/09
In die Würdigung einzubeziehen ist dabei auch der Umstand (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 8/09 m.w.N.), dass gegen den Mittäter des Angeklagten wegen des Diebstahls der Fahrzeuge eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten im selben Strafverfahren verhängt worden ist. - BGH, 14.03.1969 - 2 StR 64/69
Diebstahlsvorsatz nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des …
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 5 StR 187/09
Ferner entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass nur ein Diebstahl gegeben ist, wenn der Täter seinem - gegebenenfalls während der Tatausführung erweiterten - Tatplan entsprechend mehrere Sachen entwendet (vgl. BGHSt 22, 350, 351).
- BGH, 11.12.2018 - 2 StR 48/17
Diebstahl (subjektiver Tatbestand: Veränderung des Vorsatzes hinsichtlich des …
So liegt bei der Wegnahme mehrerer Sachen eines oder verschiedener Eigentümer während der Tatausführung regelmäßig ein einheitlicher Diebstahl vor; dasselbe gilt, wenn - wie hier - nur eine Sache weggenommen und die Wegnahme weiterer Sachen versucht wird (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, NStZ-RR 2009, 278, 279; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 5 StR 187/09, NStZ-RR 2009, 279). - BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich wegen bereits vollstreckter Verurteilungen)
Der Härteausgleich ist - gegebenenfalls - in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen und nicht bei der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafen zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 5 StR 187/09;… Bußmann in Matt/Renzikowski, StGB 2013, § 55 Rn. 28;… SSW/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 20;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 22a;… LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 32), weshalb die Einzelstrafen bestehen bleiben können (im Einzelfall anders BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).