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   BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10, veröffentlicht am 19.7.2011   

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https://dejure.org/2011,1355
BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10, veröffentlicht am 19.7.2011 (https://dejure.org/2011,1355)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2011 - V ZR 122/10, veröffentlicht am 19.7.2011 (https://dejure.org/2011,1355)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, veröffentlicht am 19.7.2011 (https://dejure.org/2011,1355)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 442 Abs 1 S 1 BGB, § 311b Abs 1 S 2 BGB
    Grundstückskaufvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel bei einem formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrag

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    Sachmangelkenntnis bei formnichtigem oder geheiltem Vertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei Kenntnis des Sachmangels im Zeitpunkt der Eintragung durch den Käufer bei Abschluss eines formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrages ist § 442 BGB nicht anwendbar; Anwendbarkeit des § 442 BGB bei Kenntnis des Sachmangels im Zeitpunkt der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kenntnis von Mängeln nach Abschluss des formunwirksamen Grundstückskaufvertrages; Sachmangel; maßgeblicher Zeitpunkt für Mangelkenntnis; Grundstückskauf; Schrottimmobilie; Kick-back-Provision; Innenprovision; Rückvergütung

  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel bei einem formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrag

  • rewis.io

    Grundstückskaufvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel bei einem formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 125; BGB § 442
    Anwendbarkeit des § 442 BGB bei Kenntnis des Sachmangels im Zeitpunkt der Eintragung durch den Käufer bei Abschluss eines formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufvertrag formnichtig: Mangelkenntnis bei Eintragung egal!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachmängel beim formnichtigen Grundstückskaufvertrag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungskauf zum Schnäppchenpreis - Schließt das eine Preisminderung wegen eines Mangels aus?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Fehlende Beurkundung und Kenntnis von Mängeln

  • blog.de (Kurzinformation)

    Minderungsrecht des Käufers einer Eigentumswohnung trotz Kenntnis des Mangels im Zeitpunkt der Eintragung seines Rechts im Grundbuch

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Käufer darf Kaufpreis auch mindern, wenn er Mangel kennt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Für die Kenntnis des Mangels ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch bei späterem Wirksamwerden des Vertrags entscheidend

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zunächst formnichtiger und später geheilter Kaufvertrag: Mangelkenntnis bei Vertragsschluss maßgeblich! (IMR 2011, 373)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufpreis liegt bereits unter Verkehrswert im mangelhaften Zustand: Dennoch Minderung? (IMR 2011, 374)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2953
  • ZIP 2011, 1413
  • MDR 2011, 1089
  • DNotZ 2011, 913
  • NZM 2011, 724
  • NJ 2011, 468
  • WM 2011, 1953
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87

    Kenntnis des Käufers von einem Sachmangel bei formnichtigem, aber geheiltem

    Auszug aus BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
    Hat der Käufer bei Abschluss eines formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrages keine Kenntnis von dem Sachmangel, ist § 442 BGB nicht anwendbar, wenn er den Sachmangel im Zeitpunkt der Eintragung kennt (Fortführung von Senat, Urteil vom 3. März 1989, V ZR 212/87, NJW 1989, 2050).

    Der Senat hat bislang nur entschieden, dass es jedenfalls dann auf den Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung ankommt, wenn der Käufer die Unwirksamkeit des Vertrages nicht kennt (Urteil vom 3. März 1989 - V ZR 212/87, NJW 1989, 2050).

    Der Vorschrift des § 442 Abs. 1 BGB liegt der Gedanke zugrunde, dass der Käufer nicht in seinen berechtigten Erwartungen enttäuscht wird, wenn er den Kauf trotz des Mangels gewollt hat (Senat, Urteil vom 3. März 1989 - V ZR 212/87, aaO, zu § 460 BGB aF).

  • OLG Hamm, 21.01.1985 - 22 U 283/84

    Gewährleistungansprüche aus dem Kauf eines Hausgrundstücks wegen

    Auszug aus BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
    Demgegenüber wird zum Teil angenommen, dass stets der Kenntnisstand des Käufers im Zeitpunkt seiner Eintragung in das Grundbuch maßgeblich sei (OLG Hamm, NJW 1986, 136; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 460 aF Rn. 18; MünchKomm-BGB/Westermann, aaO, § 442 Rn. 6; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 311b Rn. 56).

    Dass der Käufer auf diese Weise, z.B. über eine Minderung, eine Kaufpreisreduzierung durchsetzen kann, über die die Parteien nicht verhandelt haben, ist nicht unbillig (a.A. OLG Hamm, NJW 1986, 136).

  • BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05

    Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer

    Auszug aus BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
    Der Beurkundungszwang für Verträge, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, erstreckt sich auf alle Vereinbarungen, aus denen sich das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft nach dem Willen der Parteien zusammensetzt (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 11. November 1983 - V ZR 211/82, BGHZ 89, 41, 43; Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, WM 2006, 1827 f. mwN).
  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 228/09

    Mängel der Kaufsache beim Kauf eines Fabrikgeländes: Schadensersatzanspruch des

    Auszug aus BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
    Zwar ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen der Käufer gleichzeitig Minderung und sog. kleinen Schadensersatz geltend machen kann (vgl. Senat, Urteil vom 5. November 2011 - V ZR 228/09, NJW 2011, 1217, 1219 Rn. 34 f.).
  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
    Die Formunwirksamkeit des Kaufvertrages ist zwar durch die Eintragung der Kläger in das Grundbuch im August 2002 geheilt worden (§ 311b Abs. 1 Satz 2 BGB nF), jedoch nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung ex nunc (Senat, Urteil vom 15. Mai 1970 - V ZR 20/68, BGHZ 54, 56, 63; Urteil vom 22. Dezember 1982 - V ZR 8/81, NJW 1983, 1543, 1545).
  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82

    Verpflichtung zur Abtretung eines Auflassungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
    Der Beurkundungszwang für Verträge, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, erstreckt sich auf alle Vereinbarungen, aus denen sich das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft nach dem Willen der Parteien zusammensetzt (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 11. November 1983 - V ZR 211/82, BGHZ 89, 41, 43; Urteil vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, WM 2006, 1827 f. mwN).
  • BGH, 13.01.1960 - V ZR 135/58

    Heilung eines Formmangels (§ 313 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
    Da ebenso wie im Fall der Heilung nach § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB die tatsächliche Vermutung gerechtfertigt ist, dass die Vertragspartner einander das Gleiche wie bei Abschluss des Vertrages gewähren wollen (Senat, Urteil vom 13. Januar 1960 - V ZR 135/58, BGHZ 32, 11, 13; vgl. auch Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 9. Aufl., Rn. 178 ff.), ist im Zweifel anzunehmen, dass eine Vertragspartei, die die Eigentumsumschreibung fördert bzw. nicht verhindert, von dem Willen geleitet ist, den Vertrag so zu behandeln, als wäre er von Anfang an wirksam (vgl. Tiedtke, JZ 1990, 75, 80).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 8/81

    Zur Zulässigkeit einer Vormerkung beim Angebot an zu benennenden Dritten

    Auszug aus BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
    Die Formunwirksamkeit des Kaufvertrages ist zwar durch die Eintragung der Kläger in das Grundbuch im August 2002 geheilt worden (§ 311b Abs. 1 Satz 2 BGB nF), jedoch nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung ex nunc (Senat, Urteil vom 15. Mai 1970 - V ZR 20/68, BGHZ 54, 56, 63; Urteil vom 22. Dezember 1982 - V ZR 8/81, NJW 1983, 1543, 1545).
  • BGH, 09.05.2018 - VIII ZR 26/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach

    Ein solcher Anspruch kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Käufer zusätzlich zu dem mangelbedingten Minderwert der Sache Schäden erlitten hat (etwa entgangenen Gewinn); hinsichtlich derselben Vermögenseinbuße schließen sich Minderung und kleiner Schadensersatz statt der Leistung dagegen aus (BGH, Urteil vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953 Rn. 16).

    Denn der Käufer kann nicht für denjenigen Mangelschaden, der bereits durch die Herabsetzung des Kaufpreises ausgeglichen worden ist, Schadensersatz verlangen (BGH, Urteil vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, aaO; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 441 Rn. 19).

    Sofern er zusätzliche, durch die erklärte Minderung nicht ausgeglichene Schäden erlitten hat, kann er auch - wie oben unter II 2 c aa bereits ausgeführt - die Gewährleistungsrechte der Minderung und des kleinen Schadensersatzes nach § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB miteinander kombinieren (BGH, Urteil vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, aaO).

    (c) Übereinstimmend mit den oben aufgezeigten Grundsätzen hat es der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung dem Gewährleistungsgläubiger nach einer erfolgten Minderung (§ 437 Nr. 2, § 441 Abs. 1 Satz 1 BGB) stets nur gestattet, ergänzend hierzu Schadensersatz statt der Leistung in Form des Festhaltens am Vertrag unter Ausgleich des Minderwerts und etwaiger weiterer mangelbedingter Vermögenseinbußen (sogenannter kleiner Schadensersatz; § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB) geltend zu machen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, aaO Rn. 16 [kleiner Schadensersatz neben Minderung]; vom 19. Januar 2017 - VII ZR 235/15, aaO [zu § 638 BGB]; vgl. außerdem BGH, Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 228/09, NJW 2011, 1217 Rn. 35 [kleiner Schadensersatz statt fehlgeschlagener Minderung]; Beschluss vom 22. September 2016 - V ZR 4/16, NJW 2017, 893 Rn. 26 ff. [Minderung nebst kleinem Schadensersatz]).

  • BGH, 15.06.2012 - V ZR 198/11

    Mängelhaftung des Grundstücksverkäufers: Anspruchsausschließende Käuferkenntnis

    Er ist dann nicht schutzwürdig, denn mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen stellt er sich in Widerspruch zu seinem vorangegangenen Verhalten, nämlich dem Vertragsabschluss in Kenntnis des Mangels (Senat, Urteile vom 3. März 1989 - V ZR 212/87, NJW 1989, 2050 und vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953, 2954 Rn. 14; MünchKomm-BGB/H. P. Westermann, 6. Aufl., § 442 Rn. 1; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl. § 460 Rn. 3; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB [2004] § 442 Rn. 1).

    Das hat der Senat für den Fall entschieden, dass der Käufer nach Abschluss eines nichtigen Vertrags, aber vor dessen Heilung von dem Mangel erfährt, von der Nichtigkeit aber keine Kenntnis hatte (Urteile vom 3. März 1989 - V ZR 212/87, NJW 1989, 2050 f. und vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953, 2954 Rn. 14).

    Der Mehrerlös führt auch nicht zu einer Einschränkung des Minderungsanspruchs (Senat, Urteil vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953, 2954 Rn. 9 f.).

  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 265/14

    Formnichtiges Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages: Zusätzliche

    Er erfasst deshalb auch eine Abrede über die Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises, wie sie hier getroffen worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953 Rn. 6).

    aa) Richtig ist allerdings, dass Angebot und Annahme ex nunc und damit gleichzeitig wirksam werden, sofern ein formnichtiger Vertrag gemäß § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB gültig wird (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953 Rn. 6).

    Vergeblich berufen sich die Revisionsführer auf die Entscheidung des Senats vom 27. Mai 2011 (V ZR 122/10, NJW 2011, 2953 Rn. 14).

  • OLG Dresden, 01.03.2018 - 10 U 1561/17

    Streit über Kaufpreisminderung nach Software-Update im Zusammenhang mit dem

    Die kaufrechtliche Minderung schließt Schadensersatzansprüche aufgrund derselben Vermögenseinbuße aus (BGH, Urteil vom 27.05.2011 - V ZR 122/10, Rn. 16 bei juris;.
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2016 - 12 U 31/16

    Gewährleistung beim Handelskauf: Anforderungen an die Untersuchungs- und

    Denn hinsichtlich derselben Vermögenseinbuße (hier: geringerer Wert wegen schlechterer Dämmeigenschaften) schließen sich Minderung und Schadensersatz statt der Leistung aus (BGH NJW 2011, 2953 Rn. 16; Palandt/Weidenkaff, aaO. § 441 Rn. 8).
  • BGH, 06.05.2022 - V ZR 282/20

    Vertretung des Käufers bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages durch einen

    Der Vorschrift des § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt der Gedanke zugrunde, dass der Käufer nicht in seinen berechtigten Erwartungen enttäuscht wird, wenn er den Kauf trotz des Mangels gewollt hat (Senat, Urteil vom 15. Juni 2012 - V ZR 198/11, BGHZ 193, 326 Rn. 22; Urteil vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953 Rn. 13).

    Denn im ersteren Fall hat der Käufer seine Willenserklärung bereits vor Kenntniserlangung abgegeben und gibt lediglich zu erkennen, dass er sich nicht auf den Formmangel berufen möchte, so dass eine zwischen Vertragsschluss und Wirksamwerden des Kaufvertrags erlangte Kenntnis von Mängeln grundsätzlich nicht schadet (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953 Rn. 14).

  • OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15

    Rechte des Käufers einer Immobilie bei Abweichung der im Exposé angegebenen

    Zudem hat es den Klägern eine Minderung wegen der geringeren Wohnfläche zugesprochen, die das Landgericht unter Berücksichtigung der nach der Rechtsprechung des BGH dafür anzuwendenden Formel (BGH, Urteil vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953) errechnet und in diese Formel ebenfalls die von den Sachverständigen T. dazu ermittelten Verkehrswerte eingestellt hat.
  • BGH, 28.04.2023 - V ZR 270/21

    Schlüssige Darlegung des bereits erstinstanzlich in einer den Anforderungen des §

    Hinsichtlich derselben Vermögenseinbuße schließen sich Minderung und kleiner Schadensersatz statt der Leistung aus (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953 Rn. 16).
  • OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16

    Rechte des Käufers eines ungenehmigten Hotelbetriebes

    Gedacht ist dabei aber stets an Schäden, die der Kläger zusätzlich zu dem mangelbedingten Minderwert der Sache erlitten hat (so BGH, Urteil vom 27.05.2011 - V ZR 122/10, Rn. 16).
  • LG Magdeburg, 21.05.2014 - 10 O 173/12

    Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung wegen fehlenden Rechtsgrunds für die Leistung

    Soweit der Nebenintervenient zu 1. sich wegen seiner abweichenden Ansicht auf ein Urteil des OLG Frankfurt vom 02.06.2010, 4 U 175/07, ist dieses durch den BGH korrigiert worden; dieser hat ausdrücklich im Urteil vom 27.05.2011 - V ZR 122/10 - festgestellt, dass als Zeitpunkt des Kenntnis vom Mangel bei einem zunächst formunwirksamen Vertrag nicht auf die Heilung, sondern der ursprünglichen Vertragsschluss abzustellen ist.
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Verletzung des Willkürverbots durch fehlende inhaltliche Auseinandersetzung mit

  • LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21

    Zur Darlegung eines Minderwerts wegen behaupteter unzulässiger

  • LG Hamburg, 25.09.2014 - 328 O 543/10

    Grundstückskaufvertrag: Gewährleistungsansprüche bei unzutreffenden Angaben zu

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