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   BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13   

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BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13 (https://dejure.org/2014,18518)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2014 - 2 StR 428/13 (https://dejure.org/2014,18518)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 2 StR 428/13 (https://dejure.org/2014,18518)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
    Eine erhebliche verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) hat es verneint, allerdings in Anwendung der sogenannten Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105) eine Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB vorgenommen.
  • BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11

    Strafverfahren: Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 6. April 2011 - 2 StR 73/11 (StV 2011, 709) dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
    Denn das Urteil würde auf diesem Verstoß gegen die innerprozessuale Bindungswirkung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318 mwN) jedenfalls nicht beruhen.
  • BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Verhältnis zu sonstigen

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
    a) Zutreffend ist das Landgericht bei der Auslegung des Senatsbeschlusses vom 7. August 2012 von der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgegangen, wonach die Feststellungen, soweit sie nicht durch einen gesonderten Ausspruch aufgehoben werden, bestehen bleiben (vgl. Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 176/08, NStZ-RR 2008, 342; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 10/14).
  • BGH, 07.08.2012 - 2 StR 218/12

    Mord; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende Bewusstseinsstörung;

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
    Der Senat hatte dieses zweite Urteil mit Beschluss vom 7. August 2012 - 2 StR 218/12 (NStZ 2013, 31) auf die mit der Sachrüge begründete Revision des Angeklagten aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Gießen zurückverwiesen, weil das Landgericht die Voraussetzungen eines schuldrelevanten Affektes nur unzureichend geprüft hatte und nicht auszuschließen war, dass bei fehlerfreier Prüfung das Mordmerkmal der Heimtücke entfallen und lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht gekommen wäre.
  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
    a) Zutreffend ist das Landgericht bei der Auslegung des Senatsbeschlusses vom 7. August 2012 von der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgegangen, wonach die Feststellungen, soweit sie nicht durch einen gesonderten Ausspruch aufgehoben werden, bestehen bleiben (vgl. Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 176/08, NStZ-RR 2008, 342; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 10/14).
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
    Denn das Landgericht hat unter Verkennung des Ausnahmecharakters der Rechtsfolgenlösung (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 7 mwN) rechtsfehlerhaft von der Verhängung der an sich verwirklichten lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen, so dass ein Beruhen des Urteils auf der möglicherweise fehlerhaften Berücksichtigung dieses Umstandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 318/03).
  • BGH, 25.11.2003 - 3 StR 318/03

    Mord (fehlerhafte Anwendung der ausnahmsweisen Rechtsfolgenlösung)

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
    Denn das Landgericht hat unter Verkennung des Ausnahmecharakters der Rechtsfolgenlösung (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 7 mwN) rechtsfehlerhaft von der Verhängung der an sich verwirklichten lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen, so dass ein Beruhen des Urteils auf der möglicherweise fehlerhaften Berücksichtigung dieses Umstandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 318/03).
  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 176/08

    Intertemporales Strafrecht (milderes Gesetz; Anwendung als Ganzes);

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13
    a) Zutreffend ist das Landgericht bei der Auslegung des Senatsbeschlusses vom 7. August 2012 von der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgegangen, wonach die Feststellungen, soweit sie nicht durch einen gesonderten Ausspruch aufgehoben werden, bestehen bleiben (vgl. Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 176/08, NStZ-RR 2008, 342; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 10/14).
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