Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1952 - I ZR 146/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,677
BGH, 27.06.1952 - I ZR 146/51 (https://dejure.org/1952,677)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1952 - I ZR 146/51 (https://dejure.org/1952,677)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1952 - I ZR 146/51 (https://dejure.org/1952,677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch des in der Kassaklausel angeführten Betrages - Definition eines Kassalieferscheins - Sinn und wirtschaftlicher Zweck von Kassaklauseln - Auftreten als Eigenhändler im eigenen Namen unter Verwendung eines Kassalieferscheins - Lieferschein als echte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 378
  • NJW 1952, 1132
  • DB 1952, 697
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 08.03.1919 - I 231/18

    Haftung des Empfängers im Frachtrecht

    Auszug aus BGH, 27.06.1952 - I ZR 146/51
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass bei der Empfangnahme von Waren auf Grund eines mit einer Kassa-Klausel versehenen Lieferscheins die Rechtsgrundsätze entsprechend anzuwenden sind, die das Reichsgericht dazu geführt haben, demjenigen, der eine mit einem Nachnahmebetrag belastete Gütersendung in Kenntnis der Belastung annimmt, eine vertragliche Zahlungspflicht in Höhe des Nachnahmebetrags gegenüber der ausliefernden Post oder Eisenbahn aufzuerlegen, obwohl ein Eintritt in den Frachtvertrag nicht stattfindet (RGZ 95, 122; 102, 344 [346]).
  • RG, 05.05.1911 - II 562/10

    Rechtliche Bedeutung von Lieferscheinen

    Auszug aus BGH, 27.06.1952 - I ZR 146/51
    In der von der Revision angezogenen Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 76, 239 [242]) ist als Wesensmerkmal des Kassalieferscheines nur herausgestellt worden, dass es sich um eine Urkunde handeln müsse, bei der bereits der Aussteller zur Lieferung nur gegen Zahlung anweise.
  • RG, 21.06.1921 - VII 18/21

    Postnachnahme; Aushändigung ohne Zahlung

    Auszug aus BGH, 27.06.1952 - I ZR 146/51
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass bei der Empfangnahme von Waren auf Grund eines mit einer Kassa-Klausel versehenen Lieferscheins die Rechtsgrundsätze entsprechend anzuwenden sind, die das Reichsgericht dazu geführt haben, demjenigen, der eine mit einem Nachnahmebetrag belastete Gütersendung in Kenntnis der Belastung annimmt, eine vertragliche Zahlungspflicht in Höhe des Nachnahmebetrags gegenüber der ausliefernden Post oder Eisenbahn aufzuerlegen, obwohl ein Eintritt in den Frachtvertrag nicht stattfindet (RGZ 95, 122; 102, 344 [346]).
  • BGH, 17.05.1971 - VIII ZR 15/70

    Kaufvertrag über Rohkakao unter Eigentumsvorbehalt - Voraussetzungen für das

    Demgemäß zahlen die Käufer der nacheinandergeschalteten Kaufverträge den Kaufpreis bzw. den auf sie entfallenden Aufschlag an ihren Vormann in dem Vertrauen darauf, daß dieser zur Eigentumsübertragung in der Lage wäre und damit die Auslieferung und Eigentumsverschaffung an den letzten Käufer sichergestellt ist (vgl. Heynen, Die Klausel "Kasse gegen Lieferschein", Übersee-Studien zum Handels-, Schiffahrts- und Versicherungsrecht Hamburg 1955, insbesondere S. 41 f; Heuer in Verkehrsrechtliche Rundschau 1928 Spalte 266 ff; Hertin MDR 1970, 881 ff; von Godin in RGRK zum HGB 2. Aufl. § 363 Anm. 18 a; Schlegelberger/Hefermehl 4. Aufl. § 363 Anm. 16 ff; Baumbach/Duden HGB 18. Aufl. § 424 Anm. I E; BGHZ 6, 378, 381) [BGH 27.06.1952 - I ZR 146/51].

    Die am Durchhandeln beteiligten Vertragspartner sind sich lediglich - und allein das bringen sie durch Andienen und Entgegennahme der Lieferscheine stillschweigend zum Ausdruck - darüber einig, daß zunächst von einer Besitz- und Eigentumsübertragung zwischen den einzelnen Gliedern der Kette abgesehen werden soll und erst mit der Aushändigung der Ware seitens des Lagerhalters an den letzten Abkäufer und mit dessen Eigentumserwerb unmittelbar vom ersten Verkäufer die Verpflichtungen aller Zwischenpersonen aus den von ihnen geschlossenen Kaufverträgen als erfüllt anzusehen sind (vgl. BGHZ 6, 378, 381 [BGH 27.06.1952 - I ZR 146/51]; Baumbach/Duden a.a.O.; RGZ 76, 239, 241).

  • BGH, 15.10.1975 - IV ZR 202/73

    Lebensversicherung - Erstprämie - Annahmeerklärung - Versicherungsvertrag -

    In anderen Rechtsgebieten sind Fälle der Entgegennahme einer angebotenen Leistung schon mehrmals unter dem Gesichtspunkt des Vertragsschlusses gewürdigt worden (Nachnahmesendung im Eisenbahnfrachtverkehr, die dem Empfänger ohne Einlösung der Nachnahme ausgehändigt worden war, RGZ 95, 122, 124; vgl. auch RGZ 102, 344, 346 f für den analogen Fall der Postnachnahme; Übernahme einer vertraglichen Zahlungspflicht durch Entgegennahme von Waren aufgrund eines mit der Kassa-Klausel versehenen, nur bei Zahlung zur Auslieferung ermächtigenden Lieferscheines, wobei die Auslieferung irrtümlicherweise ohne Zahlung erfolgt war, BGHZ 6, 378, 382 f).
  • OLG Bamberg, 07.01.2004 - 3 U 81/03

    Anfechtbarkeit von vor Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung aufgrund

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht