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BGH, 27.06.1956 - IV ZR 40/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1441
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.05.1955 - IV ZR 310/54
Feststellung der unehelichen Vaterschaft
Auszug aus BGH, 27.06.1956 - IV ZR 40/56
Der erkennende Senat hat ausgesprochen, daß der Umfang der Rechtskraft eines Urteils, das die positive Vaterschaftsklage wegen nicht zu beseitigender tatsächlicher Ungewissheit des Abstammungsverhältnisses abgewiesen hat, wesentlich beschränkter ist als diejenige einer Entscheidung, die auf Grund einer eindeutigen Klarstellung der Abstammung ergeht (BGHZ 17, 252 [265]). - BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50
Blutgruppenvergleich. Erbbiologische Untersuchung
Auszug aus BGH, 27.06.1956 - IV ZR 40/56
Denn wenn auch bei dem Ausschluß der Vaterschaft auf Grund der Blutfaktoren Fehler unterlaufen können, sofern der Nachweis der etwa vorhandenen Merkmale Ms und Ns nicht gelingt (vgl. BGHZ 2, 6 [14]), so hatten die Gerichte hier doch keine derartigen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Gutachten. - BGH, 14.07.1952 - IV ZR 81/52
Umstellung von Forderungen
Auszug aus BGH, 27.06.1956 - IV ZR 40/56
Die Abweisung der Feststellungsklage wurde in diesem Falle zunächst nicht rechtskräftig, denn auch nach dem Ablauf der Frist zur Begründung der Berufung hätte die Klägerin auf ihr Feststellungsbegehren aus der ersten Instanz zurückgreifen und ihre Berufungsanträge entsprechend erweitern können (BGHZ 7, 143 [144]).
- RG, 09.02.1911 - VI 680/09
Einwilligung in die Klagezurücknahme; Verjährung
Auszug aus BGH, 27.06.1956 - IV ZR 40/56
Die Einwilligung kann auch durch schlüssige Handlungen, nicht aber durch untätiges Verhalten, erklärt werden (RGZ 75, 286 [290]). - RG, 16.12.1940 - IV 272/40
Hat das rechtskräftige Sachurteil, durch das über eine Klage auf Feststellung der …
Auszug aus BGH, 27.06.1956 - IV ZR 40/56
Die Rechtskraft der zwischen den jetzigen Prozeßparteien ergangenen Entscheidung über den Feststellungsantrag im Vorprozeß wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß über ihn im Statusverfahren hätte entschieden werden müssen und im ersten Rechtszug nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig war (RGZ 165, 315 [316]; a.A. OLG München EJF 1953, 54 [55]). - RG, 18.11.1941 - VI 30/41
Ist eine Klagezurücknahme und infolgedessen keine Unterbrechung der Verjährung …
Auszug aus BGH, 27.06.1956 - IV ZR 40/56
Sofern die Berufungsanträge das Feststellungsbegehren nicht mehr enthielten, könnte das unter Umständen als dessen vorläufiges Fallenlassen bezeichnet werden derart, wie es das Reichsgericht in mehreren Entscheidungen dargelegt hat (RGZ 66, 12 [14]; 15, 286 [289]; 168, 56 [58]; JW 1935, 2281 [2282]).