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   BGH, 27.06.1957 - 4 StR 252/57   

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BGH, 27.06.1957 - 4 StR 252/57 (https://dejure.org/1957,4865)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1957 - 4 StR 252/57 (https://dejure.org/1957,4865)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1957 - 4 StR 252/57 (https://dejure.org/1957,4865)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 28.05.1930 - V 58/29

    1. Zur rechtsgestaltenden Wirkung des Zuschlagsbeschlusses. 2. Ist der

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 252/57
    Daß das Versehen den Beteiligten gleich bei der Verkündung erkennbar sein müsse (so OGHSt 3, 93-95), ist indes nach Auffassung des Senats nicht unbedingt erforderlich; vgl auch RGZ 129 S. 155, 161: "Fälle, wo beim Lesen des Urteils den Parteien von vornherein ersichtlich, ist, daß der Richter etwas anderes hat aussprechen wollen" (noch weitergehend Jonas-Pohle, I 3 zu § 319 ZPO).
  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 252/57
    Denn hier hat sich Dr. A. wie ausgeführt, maßgeblich in den Geschehensablauf eingeschaltet (vgl. auch BGHSt 2, 344, 346 ).
  • BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52
    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 252/57
    Eine sachliche Änderung des Beschlossenen (BGHSt 3, 245 ff) wurde hierdurch nicht herbeigeführt.
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 252/57
    Insofern unterscheidet sich der hier gegebene Sachverhalt von dem Verfahrensverlauf, der den Entscheidungen RGSt 61, 388 ff und BGHSt 5 S. 5 bis 11 zugrundelag.
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 252/57
    Der für die Annahme von Mittäterschaft wesentliche maßgebliche Einfluß des Angeklagten auf die Tatverwirklichung (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55], 396 ; Maurach, Allg. Teil, 2. Aufl., S. 528) wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß dieser nicht genau wußte, wann (Tag und Stunde) Frau Di. den Eingriff vornehmen werde.
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 75/50
    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 252/57
    Die persönliche Mitwirkung des Mittäters kann sich, wie das Landgericht zutreffend darlegt, auf Handlungen beschränken, die sich äußerlich als Vorbereitungs- oder Beihilfehandlungen darstellen (BGH NJW 1951, 410 Nr. 23).
  • RG, 25.10.1927 - I 441/27

    1. Ist nach Abschluß der Urteilsverkündung die nachträgliche Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 252/57
    Insofern unterscheidet sich der hier gegebene Sachverhalt von dem Verfahrensverlauf, der den Entscheidungen RGSt 61, 388 ff und BGHSt 5 S. 5 bis 11 zugrundelag.
  • RG, 06.03.1896 - 20/96

    Ist es statthaft, ein verkündetes und den Parteien zugestelltes Strafurteil durch

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 252/57
    Die Revisionsbegründung, die sich unter anderem auch gegen die Berichtigung wendet, ist am 27. März 1957 eingegangen (vgl. dazu RGSt 28, 247 ff).
  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 199/65

    Rechtsmittel

    Das war zulässig, weil die falsche Fassung des Urteilssatzes erkennbar auf einem Zählfehler beruhte (RGSt 61, 388, 391 f; BGH Urt. v. 27. Juni 1957 - 4 StR 252/57 - undBeschluß vom 25. Oktober 1963 - 1 StR 400/637 beides mitgeteilt in NJW 1964, 239).
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