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   BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61   

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BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61 (https://dejure.org/1961,2970)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1961 - 1 StR 177/61 (https://dejure.org/1961,2970)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1961 - 1 StR 177/61 (https://dejure.org/1961,2970)
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  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 62/50
    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61
    So hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen ein in noch sehr jugendlichem Alter stehendes Mädchen unter Aufnahme in den Haushalt Beschäftigung als Hausgehilfin gefunden hat und dadurch dem Einfluß der Eltern oder des sonstigen Erziehungsberechtigten entzogen worden ist, auch beim Fehlen ausdrücklicher oder stillschweigender Abmachungen eine Erziehungs-, Aufsichts- oder Betreuungspflicht sowohl der Ehefrau als auch, vor allem für bäuerliche Verhältnisse, des Ehemannes als Haushaltungsvorstand bejaht (u.a. BGHSt 1, 55) wegen des hier nicht in Betracht kommenden Rechtszustandes seit dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 vgl. die nicht veröffentlichte Entscheidung des Senats 1 StR 221/60 vom 14. Juni 1960 -.
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 109/51
    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61
    Das Landgericht wird schließlich erneut zu prüfen haben, ob sich nicht der Beschwerdeführer durch den ersten Geschlechtsverkehr mit Helga H. zugleich der Verführung nach § 182 StGB schuldig gemacht hat (vgl. u.a. BGH NJW 1951, 530 Nr. 20).
  • BGH, 03.07.1951 - 2 StR 213/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61
    Der Erziehungsberechtigte braucht weder förmlich noch stillschweigend seine Sorgepflicht zu übertragen (u.a. BGHSt 1, 292); vielmehr kann sich ein Betreuungsverhältnis auch aus der rein tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse ergeben.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61
    Die Aufklärungsrüge ist unzulässig, denn der Beschwerdeführer hat entgegen der Vorschrift des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht die Beweismittel bezeichnet, deren sich die Strafkammer nach seiner Auffassung zur weiteren Sachaufklärung hätte bedienen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61
    Die Tatbestandsmerkmale des "Anvertrautseins zur Erziehung, Ausbildung, Aufsicht und Betreuung" sind nicht tatsächlicher, beschreibender ("deskriptiver"), sondern rechtlicher und daher wertender ("normativer") Art. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 3, 248, 255 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 450/52]; 4, 347, 352) [BGH 24.09.1953 - 5 StR 225/53]reicht es in solchen Fällen nicht aus, daß der Täter die Tatsachen kennt, durch die in seinem Falle die Tatbestandsmerkmale des verletzten Gesetzes verwirklicht werden.
  • BGH, 24.09.1953 - 5 StR 225/53

    Entscheidung des Reichsaufsichtsamts über die Beurteilung einer Unternehmung als

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61
    Die Tatbestandsmerkmale des "Anvertrautseins zur Erziehung, Ausbildung, Aufsicht und Betreuung" sind nicht tatsächlicher, beschreibender ("deskriptiver"), sondern rechtlicher und daher wertender ("normativer") Art. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 3, 248, 255 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 450/52]; 4, 347, 352) [BGH 24.09.1953 - 5 StR 225/53]reicht es in solchen Fällen nicht aus, daß der Täter die Tatsachen kennt, durch die in seinem Falle die Tatbestandsmerkmale des verletzten Gesetzes verwirklicht werden.
  • BGH, 01.12.1953 - 1 StR 452/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61
    So ist nicht zweifelhaft, daß bei den Verhältnissen Lehrer-Schüler und allen übrigen Erziehungs- und Ausbildungsverhältnissen ein kupplerisches Verhalten der Eltern oder der sonst an sich zur Erziehung berufenen Person den Lehrer usw. nicht von der ihm obliegenden Pflicht befreien kann, den Minderjährigen auch in sittlicher Hinsicht zu beaufsichtigen und schädliche Einflüsse von ihm fernzuhalten (vgl. den in 1 StR 452/52 vom 2. Dezember 1952 entschiedenen Fall, in dem die Mutter einer Schülerin deren intimes Verhältnis mit ihrem Lehrer bewußt begünstigt hatte).
  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61
    Die Frage eines etwaigen - unverschuldeten oder vermeidbaren - tatbezogenen (vgl. BGHSt 10, 35) Verbotsirrtums kann erst auftauchen, wenn feststeht, daß der Täter vorsätzlich gehandelt hat.
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 221/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - 1 StR 177/61
    So hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen ein in noch sehr jugendlichem Alter stehendes Mädchen unter Aufnahme in den Haushalt Beschäftigung als Hausgehilfin gefunden hat und dadurch dem Einfluß der Eltern oder des sonstigen Erziehungsberechtigten entzogen worden ist, auch beim Fehlen ausdrücklicher oder stillschweigender Abmachungen eine Erziehungs-, Aufsichts- oder Betreuungspflicht sowohl der Ehefrau als auch, vor allem für bäuerliche Verhältnisse, des Ehemannes als Haushaltungsvorstand bejaht (u.a. BGHSt 1, 55) wegen des hier nicht in Betracht kommenden Rechtszustandes seit dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 vgl. die nicht veröffentlichte Entscheidung des Senats 1 StR 221/60 vom 14. Juni 1960 -.
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