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   BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88   

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BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88 (https://dejure.org/1989,930)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1989 - XI ZR 52/88 (https://dejure.org/1989,930)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - XI ZR 52/88 (https://dejure.org/1989,930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung wegen schuldhafter Verletzung der Vereinbarung mit der Gemeinschuldnerin über die teilweise Ablösung eines Kredits - Verneinung des Schadensersatzanspruchs der Gemeinschuldnerin wegen fehlender Ursächlichkeit einer eventuellen Falschauskunft für den Schaden - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 675; BGB § 676

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276, 675, 676
    Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden Kredits

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2882
  • NJW-RR 1989, 1449 (Ls.)
  • ZIP 1989, 1250
  • MDR 1990, 48
  • VersR 1989, 1305
  • WM 1989, 1409
  • BB 1989, 1714
  • DB 1989, 2016
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 126/85

    Bank - Aufklärungspflicht - Darlehen - Risiken

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofes trifft eine Bank grundsätzlich keine Verpflichtung zur Warnung vor gefährlichen Kreditgeschäften oder zur Aufklärung über die Vermögensverhältnisse des potentiellen Geschäftspartners (BGHZ 72, 92, 104; BGH, Urteil vom 9. April 1987 - III ZR 126/85, WM 1987, 1546 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.03.1976 - VI ZR 21/74

    Klage gegen eine Bank auf Schadensersatz infolge falscher Bankauskunft - Vornahme

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88
    Ein solcher kommt nach gefestigter Rechtsprechung zustande, wenn die Auskunft der sachverständigen Bank für den Anfragenden erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (BGH, Urteil vom 30. März 1976 - VI ZR 21/74, WM 1976, 498; Urteil vom 12. Februar 1979 - II ZR 177/77, WM 1979, 548).
  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 128/61

    Wirksamkeit einer Weisung über die Verwendung des Erlöses aus einem schwebenden

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88
    Sie ist nicht einmal verpflichtet, ihren Kunden auf die Tatsache hinzuweisen, daß sie selbst nicht bereit ist, dem in Aussicht genommenen Geschäftspartner weiterhin Kredit zu gewähren (BGH, Urteile vom 10. Januar 1963 - II ZR 128/61, WM 1963, 475 sowie vom 16. Januar 1969 - II ZR 76/66, WM 1969, 560, 561).
  • BGH, 12.02.1979 - II ZR 177/77

    Bindungswirkung von Feststellungen im Tatbestand des Berufungsurteils - Haftung

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88
    Ein solcher kommt nach gefestigter Rechtsprechung zustande, wenn die Auskunft der sachverständigen Bank für den Anfragenden erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (BGH, Urteil vom 30. März 1976 - VI ZR 21/74, WM 1976, 498; Urteil vom 12. Februar 1979 - II ZR 177/77, WM 1979, 548).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 136/76

    Pflichten der Bank bei finanzierter Unternehmensbeteiligung

    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofes trifft eine Bank grundsätzlich keine Verpflichtung zur Warnung vor gefährlichen Kreditgeschäften oder zur Aufklärung über die Vermögensverhältnisse des potentiellen Geschäftspartners (BGHZ 72, 92, 104; BGH, Urteil vom 9. April 1987 - III ZR 126/85, WM 1987, 1546 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.01.1969 - II ZR 76/66
    Auszug aus BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88
    Sie ist nicht einmal verpflichtet, ihren Kunden auf die Tatsache hinzuweisen, daß sie selbst nicht bereit ist, dem in Aussicht genommenen Geschäftspartner weiterhin Kredit zu gewähren (BGH, Urteile vom 10. Januar 1963 - II ZR 128/61, WM 1963, 475 sowie vom 16. Januar 1969 - II ZR 76/66, WM 1969, 560, 561).
  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Dabei ist zu berücksichtigten, daß die Bank bei falscher Auskunft, ungeachtet der Vorschrift des § 676 BGB, nicht nur dem anfragenden Kunden zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn für diesen die Auskunft erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (vgl. z.B. Senatsurteile vom 27. Juni 1989 - XI ZR 52/88 = WM 1989, 1409, 1411 und vom 16. Oktober 1990 - XI ZR 165/88 = WM 1990, 1990, 1991 m.w.Nachw.), sondern daß darüber hinaus eine Haftung der Bank gegenüber dem auf die Auskunft Vertrauenden ausnahmsweise auch begründet sein kann, wenn die Auskunft einem Dritten erteilt worden ist.
  • OLG Dresden, 18.10.2006 - 8 U 767/06

    Keine Aufklärungspflichten unter Kreditinstituten bei Durchführung einer

    Im Zuge einer Umschuldung, die dadurch vollzogen wird, dass der vom Kreditnehmer gewonnene neue Kreditgeber den Ablösebetrag im Rahmen eines "Treuhandauftrages" an den bisherigen Kreditgeber überweist und dieser die Bedingungen für die endgültige Verwendung des Betrages erfüllt, trifft den alten Kreditgeber regelmäßig keine Pflicht, die ablösende Bank ungefragt über bedeutsame Umstände des Kreditengagements - hier außerordentliche Kündigung und Einleitung der Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie - aufzuklären (im Anschluss an BGH WM 1989, 1409).

    Es hat sich vor allem auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.06.1989 - XI ZR 52/88 (WM 1989, 1409) gestützt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt ein Auskunftsvertrag stillschweigend zustande, wenn die Auskunft der sachverständigen Bank für den Anfragenden erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (BGH, Urteil vom 27.06.1989 a.a.O. unter I 2 b m.w.N.).

  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 308/89

    Pflicht eines Kreditinstituts zum Hinweis auf wirtschaftliche Risiken eines

    Rspr., vgl. Senatsurteil vom 27.6.1989 - XI ZR 52/88, DB 1989 S. 2016 = WM 1989 S. 1409, 1411 m. w. Nachw.
  • BGH, 03.12.1996 - XI ZR 255/95

    Rechtsnatur einer zwischen Banken getroffenen Vereinbarung über eine

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung (Senatsurteile vom 20. Februar 1990 - XI ZR 195/88, WM 1990, 534 ff. und vom 27. Juni 1989 - XI ZR 52/88, WM 1989, 1409 ff.; RGZ 167, 298, 3Ol: "Abtretungsgeschäft entgeltlicher Art") und im Schrifttum (Soergel/Wolf, 12. Aufl. § 267 BGB Rdn. 13; MünchKomm/Keller, 3. Aufl. § 267 BGB Rdn. 7; Staudinger/Selb, 13. Bearb. § 267 BGB Rdn. 11, § 255 BGB Rdn. 1) ein derartiger Vertrag nicht als Forderungskauf, sondern als eine Vereinbarung qualifiziert, nach der der Ablösende nur gegen Abtretung der Forderung zahlungspflichtig ist.

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung (Senatsurteil vom 27. Juni 1989 aaO. S. 1411 m.w.Nachw.) kommt ein stillschweigend abgeschlossener Auskunftsvertrag nur in Betracht, wenn die erbetene Auskunft der Bank für den Anfragenden erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensdispositionen machen will.

  • BGH, 16.10.1990 - XI ZR 165/88

    Zustandekommen eines stillschweigenden Auskunftsvertrages aufgrund Erkundigung

    Ein solcher Vertrag kommt nach gefestigter Rechtsprechung zustande, wenn die Auskunft der Bank für den Antragenden erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen will (BGH, Urteil vom 30. März 1976 - VI ZR 21/74, WM 1976, 498; BGH, Urteil vom 12. Februar 1979 - II ZR 177/77, WM 1979, 548; BGH, Urteil vom 17. September 1985 - VI ZR 73/84, WM 1985, 1531, 1532; Senatsurteilevom 11. Oktober 1988 - XI ZR 1/88, WM 1988, 1828, 1829 undvom 27. Juni 1989 - XI ZR 52/88, WM 1989, 1409, 1411).
  • OLG Köln, 15.12.1989 - 20 U 96/89

    Rücktrittsrecht bei Verzögerung der Auslieferung der Ware; Vorliegen eines

    Im Gegenteil hat die höchstrichterliche Rechtsprechung, von der abzugehen kein Anlaß besteht, sogar für das Verhältnis zwischen einem privaten Kunden und der Bank wiederholt ausgesprochen, daß eine allgemeine Verpflichtung zur Warnung vor gefährlichen Kreditgeschäften oder zur Aufklärung über die Vermögensverhältnisse des potentiellen Geschäftspartners nicht besteht (BGHZ 72, 92 = NJW 1978, 2145 = LM § 278 BGB Nr. 80; zuletzt BGH, NJW 1989, 2882 = WM 1989, 1409; vgl. ferner Canaris, BankvertragsR, 4. Aufl., Teil1 Rdnr. 109 mwN.) und daß die Bank nicht einmal verpflichtet ist, ihrem Kunden den Hinweis zu erteilen, daß sie selbst dem in Aussicht genommenen Geschäftspartner keinen weiteren Kredit gewähren wolle (WM 1963, 475).

    Deswegen hat der BGH mit Recht eine Bank nicht für verpflichtet erachtet, eine andere Bank, welche bei ihr einen Kredit ablösen möchte, über die Vermögensverhältnisse des Schuldners aufzuklären und sie von sich aus darauf aufmerksam zu machen, daß sie massiv auf die Rückzahlung des Kredits gedrängt hat (BGH, NJW 1989, 2882 = WM 1989, 1409).

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05

    Zur Haftung für Folgeschäden auf Grund einer sachlich fehlerhaften

    Hierfür ist wesentliches Indiz, dass dem Erteilenden erkennbar, die Auskunft für den Anfragenden von erheblicher Bedeutung ist und dieser sie zur Grundlage einer wesentlichen Entscheidung machen will (BGH NJW 1989, 2882; ZIP 1999, 275), insbesondere wenn der Auskunftgeber für die Erteilung besonders sachkundig oder selbst wirtschaftlich interessiert ist BGHZ 100, 117; NJW-RR 1992, 1011: Beratung eines Handwerkers durch Produkthersteller).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 14 U 116/13

    Formularmäßige Vereinbarung von Bereitstellungszinsen in einem Darlehensvertrag

    Dies kann etwa anzunehmen sein, wenn die Bank selbst einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Projekts hinzutretenden speziellen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen jedenfalls begünstigt oder wenn sie in Bezug auf die speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung hat, z.B. weiss, dass dieses zum Scheitern verurteilt ist (vgl. BGH Urteil vom 27.07.1989, XI ZR 52/88, juris; BGH, Urteil vom 09.04.1987, III ZR 196/85, juris).
  • OLG Oldenburg, 13.03.2003 - 8 U 161/02

    Informationspflichten beim Erwerb ausländischer Anleihen; Eintritt in einen

    Stützt ein Anleger seine Investitionsentscheidung auf unvollständige Informationen, obwohl die Möglichkeit zusätzlicher Unterrichtung besteht, so hat er die sich daraus ergebenden Verluste selbst zu tragen (BGH, NJW 1989, 2882 ff.).
  • OLG Bamberg, 20.12.2004 - 4 U 144/03

    Pflichten der den Beitritt zu einem Immobilienfonds finanzierenden Bank

    Der Kläger hat jedenfalls nicht schlüssig dargelegt, die in Rede stehende Aussage der Beklagten (unabhängig von deren Aussagegehalt) zum Verhältnis Zins / Mieteinnahme - für die Beklagte erkennbar - zur wesentlichen Grundlage seiner Beteiligungsentscheidung gemacht zu haben (vgl. hierzu Palandt/Sprau, BGB , 63. Auflage, § 675 , RN 30 unter Verweis auf BGH NJW 1989, 2882 und BGH ZIP 1999, 275 ).
  • LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08

    Anwendbarkeit der "kick-back-Rechtsprechung" des BGH auf Anlagevermittlungen;

  • OLG Koblenz, 21.11.2003 - 8 U 548/03

    Baustoffe - Planungsfehler oder nur ein bisschen Werbung?

  • LG Heidelberg, 21.04.2009 - 2 O 289/08

    Zu Schadensersatzansprüchen bei einer Bankauskunft nach Kreditablösung

  • LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04

    Haftung bei fehlerhafter Finanzierungsberatung

  • OLG Köln, 15.12.1989 - 20 U 106/89
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