Rechtsprechung
BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00 |
'außer Frage stehende' Banden-Rechtsprechung des BGH
§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB, (vom Senat abgelehntes) neues Verständnis des Bandenbegriffs (Hinweis: nunmehr jedoch bestätigt durch die Entscheidung des Großen Senats «Bandenbegriff»);
'unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds'
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 136 Abs. 3 GVG; § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244a Abs. 1 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 260a Abs. 1 StGB
Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds"; Begriff der Bande; Zweipersonenbande; Organisierte Kriminalität - lexetius.com
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bandendiebstahl - Bandenraub - Bande - Bandenmitglied - Personenanzahl - Zusammenwirken
- Judicialis
GVG § 132 Abs. 3; ; StGB § 260a Abs. 1; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 243 Abs. 1 Nr. 6; ; StGB § 129; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 184 Abs. 4; ; AO § 373 Abs. 2 Nr. 3; ; BtMG § 30a Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2, § 244 a
Begriff der Bande beim Bandendiebstahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Bandendiebstahl, Mindeszahl und Art der Mitwirkung beim Bandendiebstahl
Verfahrensgang
- BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00
- BGH, 21.08.2000 - 1 ARs 6/00
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2907
- StV 2000, 670
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auf Anfrage des 4. Strafsenats, der sich an der beabsichtigten Entscheidung durch die Rechtsprechung der anderen Strafsenate gehindert sieht, haben der 1. Strafsenat (Beschluß vom 27. Juni 2000 - 1 ARs 6/00) und der 2. Strafsenat (Beschluß vom 21. Juni 2000 - 2 ARs 76/00) mitgeteilt, daß sie an ihrer Rechtsprechung sowohl zu der für eine Bande notwendigen Mindestzahl der Bandenmitglieder wie auch zu den Mitwirkungsvoraussetzungen bei der Ausführung des Diebstahls festhielten. - BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99
Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige …
Der 1. und der 2. Strafsenat haben auf die Anfrage des Senats gemäß § 132 Abs. 3 und 4 GVG (= NStZ 2000, 474 mit Anm. Schmitz = StV 2000, 315 = JZ 2000, 628 mit Anm. Engländer) mitgeteilt, daß sie an der bisherigen Rechtsprechung sowohl zum Begriff der Bande als auch zu dem der Mitwirkung festhalten (Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ARs 6/00 - und vom 21. Juni 2000 - 2 ARs 76/00). - BGH, 16.08.2000 - 3 ARs 3/00
Begriff der Bande; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter Mitwirkung eines …
Der Tatbestand des Bandendiebstahls erfordert nicht, daß mindestens zwei Bandenmitglieder die Tat in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begehen." Der 1. (Beschl. vom 27. Juni 2000 - 1 ARs 6/00) und der 2. Strafsenat (Beschl. vom 21. Juni 2000 - 2 ARs 76/00) haben an ihrer bisherigen, der beabsichtigten Entscheidung entgegenstehenden Rechtsprechung festgehalten, nach der für das Handeln "als Mitglied einer Bande" hinsichtlich der Zahl der Bandenmitglieder eine Verbindung von zwei Personen genügt und die Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds beim Bandendiebstahl die Tatbegehung durch wenigstens zwei Bandenmitglieder voraussetzt, die zeitlich und örtlich, wenn auch nicht notwendig körperlich zusammenwirken müssen.
- BGH, 17.10.2000 - 1 StR 118/00
Bandendiebstahl; Beschränkung der Strafverfolgung bei Diebstahlstaten; Unerlaubte …
Die Beschränkung der Strafverfolgung ist im Blick auf die in der Zuschrift des Generalbundesanwalts dargelegten Bedenken gegen die Annahme einer zwischen dem Angeklagten und dem früheren Mitangeklagten F. bestehenden Bande erfolgt, aber auch in Rücksicht auf die - nach durchgeführtem Anfrageverfahren - fortbestehende Divergenz zwischen den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes zur Frage, ob eine aus zwei Personen bestehende Täterverbindung für die Annahme einer Bande genügt (vgl. nur Anfragebeschluß des 4. vom 14. März 2000 - 4 StR 284/99; Antwortbeschluß des 1. Strafsenats vom 27. Juni 2000 - 1 ARs 6/00). - BGH, 10.10.2000 - 5 StR 336/00
Mitglied einer Bande i. S. von § 30a Abs. 1 BtMG; Verfahrenseinstellung; …
Der 1. Strafsenat hat in seinem entsprechenden Beschluß vom 27. Juni 2000 (- 1 ARs 6/00 -), ausgesprochen, er halte an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die der vom 4. Strafsenat beabsichtigten Entscheidung entgegenstehe. - BGH, 13.12.2000 - 1 StR 393/00
Bandendiebstahl (notwendige Anzahl von Bandenmitgliedern)
Strafsenats vom 27. Juni 2000 -1 ARs 6/00; Vorlagebeschluß des 4. Strafsenats zum Großen Senat für Strafsachen vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 284/99).