Rechtsprechung
BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung der Vernehmung nach erfolglosem Versuch der Verteidigerkonsultation; Nachfragen auf das Randgeschehen betreffende Spontanäußerungen hin; konkludentes Einverständnis des Beschuldigten); ... - lexetius.com
StPO § 136 Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 136 Abs 1 S 2 StPO
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Spontanäußerungen des Beschuldigten nach ausdrücklicher Berufung auf sein Schweigerecht - IWW
- Wolters Kluwer
Spontanäußerungen zum Randgeschehen als Anlass für sachaufklärende Nachfragen
- rewis.io
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Spontanäußerungen des Beschuldigten nach ausdrücklicher Berufung auf sein Schweigerecht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 136 Abs. 1 S. 2
Spontanäußerungen zum Randgeschehen als Anlass für sachaufklärende Nachfragen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Spontanäußerung erlaubt keine Nachfrage. Wenn doch: Beweisverwertungsverbot!
- beck-blog (Kurzinformation)
Verteidiger ist zu Mittag - Angeklagter singt - BGH hebt auf!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Spontanäußerungen und die Selbstbelastungsfreiheit
- haerlein.de (Kurzinformation)
Vernehmung eines Beschuldigten im Ermittlungsverfahren - Schweige- und Verteidigerkonsultationsrecht sind zu respektieren - Missachtung kann zu Beweisverwertungsverbot führen
- kanzlei-zink.de (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof stärkt den Rang der Selbstbelastungsfreiheit
- haufe.de (Kurzinformation)
Nachfragen bei Spontanäußerungen - Schweigerecht ist zu respektieren
- ilex-recht.de (Kurzinformation)
Strafrecht: Das Schweigerecht des Beschuldigten - Gerichte müssen ein Schweigen akzeptieren
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verwertbarkeit einer Spontanäußerung
- az-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.08.2012)
Douglas-Bande: Anwalt rügt formellen Fehler
Besprechungen u.ä. (2)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Durch Spontanäußerung veranlasste Vernehmung des Verteidigerkonsultation begehrenden Beschuldigten
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Der Verteidigerkonsultation
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 26.04.2012 - 20 KLs 22/11
- BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
Papierfundstellen
- BGHSt 58, 301
- NJW 2013, 2769
- NStZ 2013, 604
- StV 2013, 737
- AnwBl 2013, 208
- Rpfleger 2013, 646
- JR 2014, 128
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 21.10.2014 - 5 StR 296/14
Vernehmung bei extremer seelischer und körperlicher Erschöpfung (Ermüdung; …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Verwertungswiderspruch grundsätzlich vorab erklärt werden kann, ohne nach Abschluss der Vernehmung wiederholt werden zu müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389; Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, NJW 2013, 2769, 2771 f., insoweit in BGHSt 58, 301 nicht abgedruckt; Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, zum Abdruck in BGHSt bestimmt;… KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 28). - BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14
Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Widerspruch nämlich grundsätzlich auch umfassend vorab erklärt werden; in diesem Fall muss ihn der Verteidiger nach Abschluss der Zeugenvernehmung nicht noch einmal ausdrücklich wiederholen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389; Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, NJW 2013, 2769, 2771 f., insoweit in BGHSt 58, 301 nicht abgedruckt;… KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 28). - OLG Bamberg, 27.08.2018 - 2 Ss OWi 973/18
Fahrlässiges Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit Alkoholkonsum
Die von § 136 I 2 StPO geschützten Beschuldigtenrechte gehören zu den wichtigsten verfahrensrechtlichen Prinzipien (BGH, Urt. v. 27.06.2013 - 3 StR 435/12 = BGHSt 58, 301 = NJW 2013, 2769 = NStZ 2013, 604 = wistra 2013, 434 = StV 2013, 737 = BGHR StPO § 136 Aussagefreiheit 3 [Gründe]).
- BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
Recht auf Verteidigerkonsultation (Belehrung; fehlgeschlagener Kontaktversuch; …
Bringt der Beschuldigte zum Ausdruck, sich mit einem Verteidiger besprechen zu wollen, kann die Vernehmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne vorangegangene Konsultation nur fortgesetzt werden, wenn sich der Beschuldigte nach erneutem Hinweis auf sein Recht auf Zuziehung eines Verteidigers mit der Fortsetzung der Vernehmung einverstanden erklärt (BGH, Urteile vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 19; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 307; Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12, NStZ 2013, 299;… darüber hinaus auch ganz hM in der Literatur, vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 136 Rn. 10a;… KK/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 136 Rn. 14;… Geppert, Festschrift Otto, 2007, S. 913, 922). - BGH, 09.08.2016 - 4 StR 195/16
Drittwirkung von Verwertungsverboten (Vorenthalten des anwaltlichen Beistands …
Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, das Landgericht habe durch die Verwertung von im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben des Mitangeklagten S. gegen formelles Recht verstoßen, weil dieser noch zur Sache befragt worden sei, obgleich er zu erkennen gegeben habe, dass er ohne rechtsanwaltlichen Beistand keine Aussage machen wolle, und der von ihm benannte Verteidiger nicht habe erreicht werden können, macht er ein Verwertungsverbot geltend, das sich aus einer gegenüber einem Mitangeklagten begangenen Verletzung des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ergeben soll (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301 Rn. 9 ff. und Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009). - BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19
Verwertbarkeit und Vorhalt einer vor der Belehrung als Beschuldigter abgegebenen …
Sofern der beim Angeklagten verbliebene Polizeibeamte keine gezielte Befragung durchgeführt, sondern lediglich passiv eine Spontanäußerung entgegengenommen hätte, wären die Verwertbarkeit dieser Äußerung und deren Vorhalt bei der späteren Beschuldigtenvernehmung auch dann rechtlich unbedenklich, wenn der Angeklagte schon zuvor als Beschuldigter hätte belehrt werden müssen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 305; vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89, NStZ 1990, 43; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702). - LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18 Wird ihm diese Bitte verweigert und wird er gleichwohl zur Sache vernommen oder werden spontane Äußerungen eines Beschuldigten trotz seiner erwähnten Bitte zum Anlass für sachaufklärende Nachfragen genommen, so kann dies in der Tat ein Beweisverwertungsverbot begründen (vgl. BGHSt 58, 301 ff.).
- VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451
Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten …
Daneben ist zum anderen von Bedeutung, wie sich das Verhalten des Beamten aus Sicht des Befragten darstellt (…BGH, B.v. 9.6.2009 - 4 StR 170/09 - NStZ 2009, 702 Rn. 8;… B.v. 17.7.2019 - 5 StR 195/19 - BeckRS 2019, 19570 Rn. 5; U.v. 27.6.2013 - 3 StR 435/12 - NStZ 2013, 604 Rn. 12).