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   BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99   

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BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,3787)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,3787)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 5 StR 316/99 (https://dejure.org/1999,3787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 46 Abs. 3 StGB; § 132 Abs. 3 GVG;
    Strafschärfungsgrund; Unerlaubtes Handeltreiben;

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Geldstrafe - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot - Verwerflichkeit - Wertungsfehler

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 3; ; BtMG 1981 § 29a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a
    Strafschärfung für Handeltreiben als "verwerflichste Tatmodalität des § 29 a BtMG "

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 625
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99
    Der Senat fragt beim 4. Strafsenat an, ob dessen Rechtsprechung, insbesondere das Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, der beabsichtigten Entscheidung entgegensteht und ob gegebenenfalls daran festgehalten wird.

    Der Senat möchte dem Antrag folgen, hat indes Bedenken, ob er damit von dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil des 4. Strafsenats vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98 - (NJW 1999, 1724) abweichen würde.

  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99
    Das gilt ungeachtet der Tatsache, daß das Landgericht im vorliegenden Fall - insoweit ohne Beschwer für den Angeklagten - unberücksichtigt gelassen hat, daß dessen Verhalten naheliegend auch als unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, begangen in sukzessiver Mittäterschaft nach Vollendung, aber vor Beendigung der Einfuhr (vgl. BGHSt 31, 252, 254), zu würdigen gewesen wäre.
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 331/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Handeltreiben;

    Obgleich der Senat -entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis nach § 349 Abs. 2 StPO zu den verhältnismäßig häufigen Fällen ähnlicher tatrichterlicher Strafzumessungsbegründungen - in dieser Wendung für sich genommen keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB sieht (vgl. den Anfragebeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 316/99), erweist sich die Erwägung hier, nicht anders als vom 4. Strafsenat in dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98 - (NJW 1999, 1724) im Ergebnis entschieden, als nicht tragfähige bloße "Leerformel" (vgl. ähnlich Senatsbeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 331/99 -).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 339/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als im Vergleich zur Abgabe die

    Die Tatbestandsvariante des Handeltreibens ist im Vergleich zu derjenigen der Abgabe die regelmäßig schwerere Deliktsvariante innerhalb desselben Straftatbestandes (§ 29a Abs. 1 BtMG; vgl. BGH NStZ 1999, 625; 2000, 95).
  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Angeklagte den darniederliegenden Betäubungsmittelmarkt in Neuruppin "in Schwung gebracht" hat (UA S. 27) - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (vgl. BGHSt 44, 361; BGH, Anfragebeschluß vom 27. Juli 1999 - 5 StR 316/99 - und Beschlüsse vom 27. Juli 1999 - 5 StR 301/99 -, - 5 StR 331/99 - 5 StR 333/99).
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 333/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Handeltreiben;

    Obgleich der Senat - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis nach § 349 Abs. 2 StPO zu den verhältnismäßig häufigen Fällen ähnlicher tatrichterlicher Strafzumessungsbegründungen - in dieser Wendung für sich genommen keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB sieht (vgl. den Anfragebeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 316/99 -), erweist sich die Erwägung hier, nicht anders als vom 4. Strafsenat in dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98 - (NJW 1999, 1724) im Ergebnis entschieden, als nicht tragfähige bloße "Leerformel" (vgl. ähnlich Senatsbeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 331/99 -).
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 301/99

    Strafschärfung; Handeltreiben

    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. Anfragebeschluß vom heutigen Tage - 5 StR 316/99).
  • OLG München, 25.05.2007 - 4St RR 76/07

    Handeltreiben "als verwerflichste Variante des § 29a Abs. 1 S. 2 BtMG und

    (3) In der Folgezeit hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass das Abstellen auf den unterschiedlichen Unrechtsgehalt der Tatmodalitäten jedenfalls dann nicht § 46 Abs. 3 StGB widerspricht, wenn, wie beispielsweise bei §§ 29, 29a BtMG , verschiedene Begehungsweisen mit regelmäßig unterschiedlichem Unrechtsgehalt vom Gesetzgeber demselben Strafrahmen unterstellt werden (BGH NStZ 1999, 625).
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