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   BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06   

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https://dejure.org/2006,4160
BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06 (https://dejure.org/2006,4160)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2006 - 1 StR 147/06 (https://dejure.org/2006,4160)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06 (https://dejure.org/2006,4160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 5 StPO; § 140 Abs. 1, Abs. 2 StPO; § 141 StPO; § 140 StPO; § 145 StPO; § 345 StPO; § 305c Abs. 1 BGB
    Darlegungspflichten bei der Verfahrensrüge (schlüssige Behauptung einer Rechtsverletzung bei der Verfahrensrüge; Unzulässigkeit der hilfsweise erhobenen Verfahrensrüge); Anwesenheit des Verteidigers (absoluter Revisionsgrund; wirksame Untervollmacht beim ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit einer Revision wegen einer Verfahrensrüge in Form von Rechtsfehlern im Zusammenhang mit der Verteidigung durch einen Rechtsanwalt; Erforderlichkeit der Erteilung einer Untervollmacht bei Auftritten eines stellvertretenden Verteidigers und ihre ...

  • Judicialis

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; StPO § ... 138 Abs. 1; ; StPO § 139; ; StPO § 140 Abs. 1; ; StPO § 140 Abs. 2; ; StPO §§ 141 ff.; ; StPO § 229; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 257 Abs. 2; ; StPO § 300; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 345; ; BGB § 305c; ; BGB § 305c Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 137 Abs. 1 § 344 Abs. 2
    Überwachung des Verteidigers durch das Gericht, Erteilung einer Untervollmacht; Tatsachenvortrag zu Verfahrensrügen bei Vermutungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 292/03

    Verwertbarkeit prozessordnungsgemäß festgestellter, wegen Verjährung aber nicht

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06
    Es lassen sich insoweit keine starren Regeln aufstellen, maßgeblich sind die Umstände des jeweiligen Verfahrens (BGH NStZ 2004, 277, 278 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 379/04

    Darlegungspflichten hinsichtlich der Rüge einer fehlerhaften Ausschließung des

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06
    Es wäre Sache der Revision gewesen, die tatsächliche Tragfähigkeit ihrer Erwägungen zu überprüfen, etwa durch ohne weiteres mögliche Anfragen bei der früheren Verteidigerin (vgl. BGH NStZ 2005, 283 f.; hierzu BVerfG StraFo 2005, 512 f.) oder bei zuständigen Stellen wie der Rechtsanwaltskammer oder dem Präsidenten des Landgerichts; gegebenenfalls hätte sie das Ergebnis ihrer Überprüfungen dem Senat darzulegen gehabt.
  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06
    Es wäre Sache der Revision gewesen, die tatsächliche Tragfähigkeit ihrer Erwägungen zu überprüfen, etwa durch ohne weiteres mögliche Anfragen bei der früheren Verteidigerin (vgl. BGH NStZ 2005, 283 f.; hierzu BVerfG StraFo 2005, 512 f.) oder bei zuständigen Stellen wie der Rechtsanwaltskammer oder dem Präsidenten des Landgerichts; gegebenenfalls hätte sie das Ergebnis ihrer Überprüfungen dem Senat darzulegen gehabt.
  • LG Berlin, 28.07.1999 - 534 Qs 90/99

    Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar; Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06
    All dies gilt noch mehr für die von der Revision genannte Entscheidung LG Berlin NStZ 2000, 51, die sich von der vorliegenden Fallgestaltung zusätzlich noch dadurch unterscheidet, dass die Bevollmächtigung des Referendars durch einen Pflichtverteidiger erfolgte (vgl. auch Jahn/Kett-Straub aaO Fußn. 19 a. E.).
  • OLG Köln, 07.11.1980 - 1 Ss 415/80
    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06
    Eine solche Untervollmacht muss aber nicht notwendig schriftlich nachgewiesen werden (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 1998, 227 f.; OLG Hamm JMBl. NW 1980, 83; OLG Köln VRS 60, 441 f.; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. vor § 137 Rdn. 11).
  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06
    Vorsorglich, also hilfsweise erhobene Verfahrensrügen sind jedoch nicht zulässig (BGH NStZ-RR 2006, 181, 182 m. w. N.), das entsprechende Vorbringen also einer inhaltlichen Überprüfung nicht zugänglich.
  • LG Duisburg, 09.02.2005 - 31 Qs 9/05
    Auszug aus BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06
    (3) Die hier in Rede stehende Bevollmächtigung ist auch nicht dahin eingeschränkt, dass jedenfalls ein Verteidiger, "der aufgrund seiner Prozesserfahrung und seines Bekanntheitsgrades ... besonderes Vertrauen für sich in Anspruch nimmt", von einem ihm eingeräumten Recht, Untervollmacht zu erteilen, keinen Gebrauch machen dürfe (so LG Duisburg StV 2005, 600; auf diese Entscheidung weist die Revision hin).
  • BGH, 15.08.2007 - 1 StR 341/07

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (Rüge mangelhafter Verteidigung;

    Mit alledem ist schon im Ansatz verkannt, dass das Gericht (vor allem im Ermittlungsverfahren auch die Staatsanwaltschaft) grundsätzlich nicht zu überwachen hat, ob ein - sei es gewählter, sei es bestellter - Verteidiger seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt (st. Rspr., vgl. schon BGH, Urt. vom 2. Juni 1967 - 4 StR 154/67; ferner BGH b. Holtz MDR 1996, 120; NStZ 1998, 311, 312; Beschl. vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06).

    Es liegt nicht nahe, dass ein Verteidiger nicht sachgerecht beurteilen könnte, ob er mit seinem Mandanten kommunizieren kann oder nicht (vgl. BGH, Beschl. vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06).

  • OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 2 Ws 203/15

    Notwendige Verteidigung: Anwesenheitspflicht sämtlicher Pflichtverteidiger;

    Grundsätzlich ist dem Gericht auch unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht für den Angeklagten eine inhaltliche Überprüfung und Bewertung der Verteidigertätigkeit verwehrt (vgl. u.a. BGH, NStZ-RR 2009, 35; StraFo 2006, 454; Meyer-Goßner / Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 143, Rn. 4 mwN).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Eine inhaltliche Überprüfung des "Hilfsantrags" (zur Beweiswürdigung) hingegen wäre auch dann nicht möglich, da nur hilfsweise erhobene Verfahrensrügen nicht zulässig sind (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 mwN).
  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    c) Der Senat hat erwogen, ob unbeschadet der rechtlich unzutreffenden gegenteiligen Auffassung der Revision deren Vorbringen unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben könnte (Rechtsgedanke des § 300 StPO; vgl. auch BGH, Beschl. vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 587/09

    Strafklageverbrauch beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auch wenn es im Übrigen grundsätzlich untunlich ist, identisches Geschehen in unterschiedlichen formalen Prozessvorgängen unterschiedlich (im ersten Hinweis als vorsätzliches Handeltreiben, im zweiten Hinweis als Handeltreiben) zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschl. vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06), kommt schon deshalb ein Verstoß gegen § 265 StPO nicht in Betracht.
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter

    c) Ist aber eine Verfahrensrüge auch dann, wenn sie rechtzeitig angebracht worden wäre, inhaltlich nicht zulässig erhoben, so kann offen bleiben, ob ein für sich genommen ins Leere gehender Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist in einen Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung dieser Verfahrensrüge umgedeutet werden kann und ob die Gründe der Fristversäumung für sich genommen eine Wiedereinsetzung rechtfertigen könnten (in vergleichbarem Sinne BGH StV 2007, 514; BGH, Beschl. vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06 ).
  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 477/06

    Vorgaben zur Protokollierung (Einheitlichkeit bei gleichartigen Vorgängen;

    Ebenso sollte tunlichst vermieden werden, dass gleichartige Vorgänge in der Hauptverhandlung unterschiedlich protokolliert werden bzw. dass dies teilweise erfolgt und teilweise unterbleibt (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06).
  • OLG Celle, 10.05.2011 - 1 Ws 170/11

    Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte durch einen

    Zwar kann die Erteilung einer strafrechtlichen Vollmacht auch die Befugnis einschließen, durch Untervollmacht einen weiteren Verteidiger zu beauftragen (BGH StraFo 2006, 454).
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