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   BGH, 27.07.2010 - VI ZR 217/09   

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https://dejure.org/2010,6885
BGH, 27.07.2010 - VI ZR 217/09 (https://dejure.org/2010,6885)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2010 - VI ZR 217/09 (https://dejure.org/2010,6885)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - VI ZR 217/09 (https://dejure.org/2010,6885)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadenersatz aufgrund des Vertriebs von ausländischen Investmentanteilen im Inland durch eine ausländische Investmentgesellschaft; Begründung der internationalen Zuständigkeit bzgl. der Voraussetzungen deliktischer Ansprüche gem. § 823 BGB nach deutschem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadenersatz aufgrund des Vertriebs von ausländischen Investmentanteilen im Inland durch eine ausländische Investmentgesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei ausländischem Broker und Missbrauchsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11

    Sportwettenmonopol: Örtliche Zuständigkeit für Staatshaftungsansprüche eines

    Sie müsse für § 32 ZPO keinen durchgreifenden Anspruch nachweisen, sondern lediglich "hinreichend" dartun, dass ein deliktischer Anspruch "in Betracht" komme (BGH, Urteil vom 27.07.2010, VI ZR 217/09, Rn. 9).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des BGH vom 27.07.2010 (VI ZR 217/09, Rn. 8 f., zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 14 U 26/12

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

    Der Begehungsort der vom Kläger behaupteten unerlaubten Handlungen liegt im Inland, weil er die Aktien der Beklagten im Inland erworben hat und der behauptete Schaden ebenfalls im Inland eingetreten ist (alle Rechtsprechungszitate nach juris: vgl. dazu BGH, Urteil vom 27.07.2010, VI ZR 217/09).
  • OLG Stuttgart, 21.05.2012 - 5 U 134/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vertrieb von Kapitalanlagen

    Auch die von Amts wegen zu beachtende Regelung in Art. 41 EGBGB führt nicht zur Anwendung des türkischen Rechts als des Heimatrechts der Beklagten (BGH a.a.O. [...]Tz. 12, ebenso BGH, U. v. 27.07.2010, Az. VI ZR 217/09, [...]Tz. 12).
  • OLG Stuttgart, 21.05.2012 - 5 U 179/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vertrieb von Kapitalanlagen

    Auch die von Amts wegen zu beachtende Regelung in Art. 41 EGBGB führt nicht zur Anwendung des türkischen Rechts als des Heimatrechts der Beklagten (BGH a.a.O. [...]Tz. 12, ebenso BGH, U. v. 27.07.2010, Az. VI ZR 217/09, [...]Tz. 12).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 14 U 28/13

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

    Der Begehungsort der vom Kläger behaupteten unerlaubten Handlungen liegt im Inland, weil er die Aktien der Beklagten im Inland erworben hat und der behauptete Schaden ebenfalls im Inland eingetreten ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27.07.2010, VI ZR 217/09, juris).
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