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   BGH, 27.07.2016 - 1 StR 256/16   

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https://dejure.org/2016,26014
BGH, 27.07.2016 - 1 StR 256/16 (https://dejure.org/2016,26014)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2016 - 1 StR 256/16 (https://dejure.org/2016,26014)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 1 StR 256/16 (https://dejure.org/2016,26014)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 370 AO, § 89 Abs 1 StBerG, § 90 Abs 1 Nr 5 StBerG
    Strafzumessung: Berücksichtigung der drohenden berufsrechtlichen Folgen einer begangenen Straftat; versuchte Steuerhinterziehung durch einen Steuerberater

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 89 Abs. 1, § 90 Abs. 1 Nr. 5 Steuerberatungsgesetz, § 70 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Nichtberücksichtigung mehrerer Urkunden bei der Beweisaufnahme

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung der drohenden berufsrechtlichen Folgen einer begangenen Straftat; versuchte Steuerhinterziehung durch einen Steuerberater

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis einer Nichtberücksichtigung mehrerer Urkunden bei der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4 ; StPO § 261
    Nachweis einer Nichtberücksichtigung mehrerer Urkunden bei der Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Die Verurteilung des Steuerberaters wegen Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Steuerhinterziehung des Steuerberaters - und die Strafzumessung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohende Berufsverbote sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 312
  • StV 2017, 83
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 506/12

    Einbeziehung anwaltsgerichtlicher Sanktionen in die Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.07.2016 - 1 StR 256/16
    Das Landgericht hat im Rahmen seiner Strafzumessungserwägungen nicht erkennbar die dem Angeklagten als Steuerberater drohenden berufsrechtlichen Folgen in den Blick genommen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522 mwN).
  • BayObLG, 11.10.2021 - 202 StRR 117/21

    Tatvollendung und Strafzumessungsgründe bei Umsatzsteuerhinterziehung

    Die berufsrechtlichen Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung für das Leben des Angeklagten sind aber jedenfalls dann bei der Strafzumessung ausdrücklich zu berücksichtigen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (BGH, Beschluss vom 17.09.2019 - 1 StR 334/19 = wistra 2020, 66; 12.07.2018 - 3 StR 595/17 = StraFo 2018, 485; 08.12.2016 - 1 StR 492/16 = wistra 2017, 267; 27.07.2016 - 1 StR 256/16 = ZWH 2016, 398 = StV 2017, 83 = NZWiSt 2017, 39 = BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 27; 20.01.2016 - 1 StR 557/15 = wistra 2016, 190 - jew. m.w.N.).

    Steht die Möglichkeit eines Verlustes der beruflichen oder wirtschaftlichen Existenz aufgrund berufsrechtlicher Folgen aus Anlass der Begehung einer Straftat im Raum, was das Tatgericht zu prüfen hat, handelt es sich regelmäßig um einen zu berücksichtigenden Strafzumessungsgrund (BGH, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 StR 256/16 a.a.O.).

  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Strafmildernd hat die Kammer zudem den zu erwartenden Widerruf der Approbation als Arzt und damit den Verlust der beruflichen Basis berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss v. 27.07.2016 - 1 StR 256/16, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss v. 16.10.2003 - 5 StR 377/03, juris, Rn. 2 f.; BGH, Beschluss v. 22.01.1991 - 5 StR 542/90, juris, Rn. 2).
  • BGH, 15.03.2022 - 5 StR 497/21

    Mögliche berufsrechtliche Konsequenzen für einen Apotheker als bestimmender

    Dass das Landgericht nach § 70 StGB die Anordnung eines Berufsverbotes geprüft und im Ergebnis abgelehnt hat, genügt der Erörterungspflicht hier nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 StR 256/16, NZWiSt 2017, 39).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2019 - 18 Qs 30/17

    Zu den Grenzen des "berufstypischen" Verhaltens des steuerlichen Beraters und

    Daran ändern weder die obligatorische Strafrahmenverschiebung für Gehilfen nach § 27 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB noch die Verfahrensdauer einschließlich der im Beschwerdeverfahren eingetretenen (kompensierbaren) Verzögerung oder der Umstand etwas, dass den bei der Angeschuldigten P. mit einer Verurteilung einhergehenden berufsrechtlichen Folgen bei der Strafzumessung in gebotener Weise Rechnung zu tragen sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 StR 256/16, NZWiSt 2017, 39, unter 3.).
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