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   BGH, 27.07.2017 - 1 ARs 20/16   

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https://dejure.org/2017,29181
BGH, 27.07.2017 - 1 ARs 20/16 (https://dejure.org/2017,29181)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2017 - 1 ARs 20/16 (https://dejure.org/2017,29181)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 1 ARs 20/16 (https://dejure.org/2017,29181)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tötungsabsicht - und die Strafzumessung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1990 - 3 StR 313/90

    Strafschärfende Würdigung des Handelns des Angeklagten mit direktem Vorsatz und

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - 1 ARs 20/16
    Entscheidend für die strafschärfende Berücksichtigung der Tötungsabsicht ist, ob dem Täter angesichts seiner Handlungsweise eine höhere Tatschuld vorzuwerfen ist, sei es im Sinne einer besonders verwerflichen Gesinnung oder einer besonderen Stärke des verbrecherischen Willens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2016 - 2 StR 150/15, Tz. 27 und vom 17. September 1990 - 3 StR 313/90, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 4).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15

    Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - 1 ARs 20/16
    Entscheidend für die strafschärfende Berücksichtigung der Tötungsabsicht ist, ob dem Täter angesichts seiner Handlungsweise eine höhere Tatschuld vorzuwerfen ist, sei es im Sinne einer besonders verwerflichen Gesinnung oder einer besonderen Stärke des verbrecherischen Willens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2016 - 2 StR 150/15, Tz. 27 und vom 17. September 1990 - 3 StR 313/90, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 4).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15

    Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene

    d) Der 1. Strafsenat hat in seinem Antwortbeschluss vom 27. Juli 2017 (1 ARs 20/16) der Rechtsauffassung des anfragenden Senats grundsätzlich zugestimmt, jedoch darauf hingewiesen, dass entscheidend für eine strafschärfende Berücksichtigung der Tötungsabsicht sei, ob dem Täter angesichts seiner Handlungsweise eine höhere Tatschuld vorzuwerfen sei.
  • BGH, 17.01.2018 - 2 StR 334/15

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Motiven des Täters am Rande

    Dem haben die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung zugestimmt (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 ARs 20/16; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 ARs 21/16, NStZ-RR 2017, 237; Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 ARs 22/16, NStZ-RR 2017, 238; Beschluss vom 23. Februar 2017 - 5 ARs 57/16, JR 2017, 391).
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