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   BGH, 27.07.2020 - VI ZR 476/18   

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https://dejure.org/2020,20252
BGH, 27.07.2020 - VI ZR 476/18 (https://dejure.org/2020,20252)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2020 - VI ZR 476/18 (https://dejure.org/2020,20252)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - VI ZR 476/18 (https://dejure.org/2020,20252)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Verord... nung (EU) 2016/679, Richtlinie 95/46/EG, Art. 12 Buchst. b, Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG, Art. 17 Abs. 3 Buchst. a DSGVO, Art. 17 DS-GVO, Art. 99 Abs. 2 DS-GVO, Art. 2 Abs. 1 DS-GVO, Art. 4 Nr. 1 und 2 DS-GVO, Art. 4 Nr. 7 DS-GVO, Art. 3 Abs. 1 DS-GVO, Art. 17 Abs. 1 DS-GVO, Art. 17 Abs. 3 Buchst. a DS-GVO, Art. 5 Abs. 2 DS-GVO, Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DS-GVO, Art. 82, Art. 83 Abs. 5 Buchst. b DS-GVO

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen: Voraussetzungen eines Auslistungsanspruchs gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes nach Art. 17 DS-GVO einschließlich der Veröffentlichung von thumbnails

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vorlagefragen zu Auslistungsbegehren gegenüber Internetsuchdienst

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GRCh Art. 7; GRCh Art. 8; GRCh Art. 11; GRCh Art. 16; DSGVO Art. 17
    Anspruch auf Auslistung eines Beitrags mit umstrittenem Wahrheitsgehalt aus den Suchergebnissen eines Internet-Suchdienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen: Voraussetzungen eines Auslistungsanspruchs gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes nach Art. 17 DS-GVO einschließlich der Veröffentlichung von thumbnails

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zum Auslistungsbegehren gegen Betreiber eines Internet-Suchdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Zum Recht auf Vergessen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessenwerden: Alles eine Frage der Abwägung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Entfernung aus dem Google-Suchindex richtet sich nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO und erfolgt nach umfassender Grundsrechtsabwägung - Recht auf Vergessenwerden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessenwerden

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 17 DSGVO
    Recht auf Vergessenwerden

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zum Streit über Wahrheitsgehalt von Berichterstattungen

  • taz.de (Pressemeldung, 27.07.2020)

    Urteil zu Suchmaschinen: Google muss nicht vergessen

  • datenschutzrecht-praxis.de (Kurzinformation)

    "Anspruch auf Auslistung" gegen Google

  • datev.de (Kurzinformation)

    Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google ("Recht auf Vergessenwerden")

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Löschungsbegehren nach Art. 17 DSGVO gegen Internet-Suchdienst Google ("Recht auf Vergessen")

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Auslistungsbegehren gegen Google

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Auslistungsbegehren gegen Google

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Recht auf Vergessenwerden: Das Persönlichkeitsrecht geht nicht immer vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3444
  • ZIP 2020, 2024
  • MDR 2020, 1246
  • MDR 2020, 1247
  • GRUR 2020, 1338
  • VersR 2020, 1534
  • MMR 2021, 239
  • K&R 2020, 755
  • ZUM 2020, 971
  • afp 2020, 496
  • afp 2021, 38
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 27.07.2020 - VI ZR 405/18

    Auslistungsbegehren gegen Google

    Es bedarf daher im Streitfall keiner Entscheidung, wie einer etwaigen Unaufklärbarkeit oder zumindest Ungewissheit über den Wahrheitsgehalt von Drittäußerungen, die in der Suchergebnisliste ausgewiesen werden, im Rahmen der Abwägung Rechnung zu tragen wäre (vgl. hierzu den Vorlagebeschluss des Senats nach Art. 267 AEUV vom 27. Juli 2020 - VI ZR 476/18).
  • BGH, 13.10.2021 - VI ZR 488/19

    Umfang des Gleichbehandlungsgebots beim Betreiber eines Ärztebewertungsportals;

    (b) Berechtigte Nutzerinteressen nimmt die Beklagte mit dem Betrieb ihres Portals und der damit verbundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten (auch) der Klägerin insoweit wahr, als sie aktiven Nutzern dadurch die von Art. 11 Abs. 1 GRCh geschützte Abgabe und Verbreitung einer Meinung ermöglicht und passiven Nutzern die - ebenfalls von Art. 11 GRCh erfasste - Möglichkeit verschafft, davon Kenntnis zu nehmen (vgl. für Suchmaschinen BVerfGE 152, 216 Rn. 110 - Recht auf Vergessen II; ferner Senatsbeschluss vom 27. Juli 2020 - VI ZR 476/18, NJW 2020, 3444 Rn. 35).
  • BGH, 18.05.2021 - VI ZR 441/19

    Unterlassungsklage gegen die weitere Verbreitung von Szenen aus dem Film "Die

    Das Recht der Person auf Schutz des eigenen Bildes stellt somit eine der wesentlichen Bedingungen für ihre persönliche Entfaltung dar (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2020 - VI ZR 476/18, NJW 2020, 3444, 3451 Rn. 56; EGMR, NJW 2012, 1053, 1054 Rn. 96).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 16 U 10/22

    Kein Anspruch eines Unternehmers gegen Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung

    Wie das Landgericht zutreffend hervorgehoben hat, ist der hiesige Fall schon nicht mit der Konstellation vergleichbar, die den BGH in der Sache VI ZR 476/18 (MMR 2021, 239) zur Vorlage der dortigen ersten Frage an den EuGH veranlasst hat.
  • BGH, 12.10.2021 - VI ZR 489/19

    Ärztebewertungsportal "JAMEDA"

    (b) Berechtigte Nutzerinteressen nimmt die Beklagte mit dem Betrieb ihres Portals und der damit verbundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten (auch) des Klägers insoweit wahr, als sie aktiven Nutzern dadurch die von Art. 11 Abs. 1 GRCh geschützte Abgabe und Verbreitung einer Meinung ermöglicht und passiven Nutzern die - ebenfalls von Art. 11 GRCh erfasste - Möglichkeit verschafft, davon Kenntnis zu nehmen (vgl. für Suchmaschinen BVerfGE 152, 216 Rn. 110 - Recht auf Vergessen II; ferner Senatsbeschluss vom 27. Juli 2020 - VI ZR 476/18, NJW 2020, 3444 Rn. 35).
  • BGH, 13.12.2022 - VI ZR 54/21

    Zulässigkeit der Aufnahme personenbezogener Daten eines Kinderarztes und

    (b) Berechtigte Nutzerinteressen nimmt die Beklagte mit dem Betrieb ihres Portals und der damit verbundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten (auch) der Klägerin insoweit wahr, als sie aktiven Nutzern dadurch die von Art. 11 Abs. 1 GRCh geschützte Abgabe und Verbreitung einer Meinung ermöglicht und passiven Nutzern die - ebenfalls von Art. 11 GRCh erfasste - Möglichkeit verschafft, davon Kenntnis zu nehmen (vgl. für Suchmaschinen BVerfGE 152, 216 Rn. 110 - Recht auf Vergessen II; ferner Senatsbeschluss vom 27. Juli 2020 - VI ZR 476/18, NJW 2020, 3444 Rn. 35).
  • BGH, 13.12.2022 - VI ZR 60/21

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung der Verarbeitung von

    (b) Berechtigte Nutzerinteressen nimmt die Beklagte mit dem Betrieb ihres Portals und der damit verbundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten (auch) des Klägers insoweit wahr, als sie aktiven Nutzern dadurch die von Art. 11 Abs. 1 GRCh geschützte Abgabe und Verbreitung einer Meinung ermöglicht und passiven Nutzern die - ebenfalls von Art. 11 GRCh erfasste - Möglichkeit verschafft, davon Kenntnis zu nehmen (vgl. für Suchmaschinen BVerfGE 152, 216 Rn. 110 - Recht auf Vergessen II; ferner Senatsbeschluss vom 27. Juli 2020 - VI ZR 476/18, NJW 2020, 3444 Rn. 35).
  • VG Cottbus, 04.02.2022 - 4 K 1191/19

    Datenerfassung und Verarbeitung durch einen Wasserzähler mit Funkmodul.

    Es reicht danach nicht aus, dass der Betroffene die Verarbeitung schlicht nicht wünscht (BGH, EuGH-Vorlage vom 27. Juli 2020 - VI ZR 476/18 -, juris, Rn. 30 f.; Ehmann/Selmayr/Kamann/Braun Rn. 20; HK-DS-GVO/Helfrich Rn. 61; Paal/Pauly/Martini Rn. 30; Veil NJW 2018, 3337 (3341); Roßnagel ZD 2020, 88 (91)).
  • OLG Hamburg, 06.10.2022 - 6 U 6/22

    Kein Anspruch des Schuldners auf vorzeitige Löschung von Schufa-Daten

    Diese "Besondere Situation" ist als materielle Anspruchsvoraussetzung nach allgemeinen Grundsätzen vom Anspruchsteller darzulegen und ggf. zu beweisen ist (BGH, EuGH-Vorlage vom 27. Juli 2020 - VI ZR 476/18 -, Rn. 31, juris).
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