Rechtsprechung
   BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1166
BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52 (https://dejure.org/1953,1166)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1953 - 1 StR 791/52 (https://dejure.org/1953,1166)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1953 - 1 StR 791/52 (https://dejure.org/1953,1166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.10.1949 - StS 56/49

    Landfriedensbruch, Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
    Der Tatbestand der §§ 124, 125 StGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Gewalttaten von Trägern der staatlichen Macht organisiert und von der Polizei befehlsgemäß geduldet worden sind (OGHSt 2, 209, 211).

    Rechtsprechung nur bestraft werden, wer an der Zusammenrottung körperlich teilnimmt (vgl. u.a. OGHSt 2, 209, 211 ff; BGHSt 2, 279).

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
    Rechtsprechung nur bestraft werden, wer an der Zusammenrottung körperlich teilnimmt (vgl. u.a. OGHSt 2, 209, 211 ff; BGHSt 2, 279).
  • RG, 17.12.1936 - 2 D 474/36

    1. In welchem Verhältnis steht ein Vergehen gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 7 DevVO.

    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
    Gegen eine derartige Unterstellung mögen Bedenken bestehen (vgl. u.a. RGSt 70, 400, 403); einer Belehrung gemäß § 265 StPO bedurfte es aber nicht.
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Jahresfrist des § 6 des Gesetzes bei sinngemäßer Auslegung der Vorschrift auch in einem derartigen Fall in Betracht kommt; denn die Verjährung ruhte während der gemäß Art I MilRegGes Nr. 2 angeordneten Schließung der für diese Sache zuständigen Gerichte (BGHSt 1, 84, 89 f).
  • RG, 29.06.1926 - I 367/26

    In welcher Weise können Wahrnehmungen und Gutachten von Zeugen und

    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
    Fehlerhaft wäre es allerdings, wenn das Landgericht davon ausgegangen wäre, daß die dort getroffenen Feststellungen dem eigenen Urteil als erwiesen zugrunde zu legen seien (RGSt 60, 297; GA 37, 166) Ein derartiger Mangel ist jedoch nicht erkennbar.
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
    Falls der Angeklagte durch eine Willensbetätigung die Verhaftung oder Entlassung beider Zeugen angeordnet hätte, läge ein Fall der sog. gleichartigen Tateinheit vor; er wäre also wegen zweier in Tateinheit stehender Verbrechen nach § 239 Abs. 2 StGB zu bestrafen (BGHSt 1, 20 ff).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
    Auch diese Rüge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unbegründet (NJW 1951, 970; JZ 1953, 284).
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers waren die Berichtigungen zulässig, da sie Tor Eingang der Revisionsbegründung erfolgten und somit keiner bereits erhobenen Rüge den Boden entzogen (BGHSt 2, 125; BGH JZ 1952, 281).
  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 769/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
    Zwar gehen die Angriffe der Revision gegen die Rechtswirksamkeit dieses Gesetzes, soweit es den Eintritt der Verjährung ausschließt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehl (vgl. z.B. NJW 1952, 271 und 1386; Urteil vom 30. Juni 1953 - 1 StR 769/52; ferner BVG NJW 1953, 177).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
    Zwar gehen die Angriffe der Revision gegen die Rechtswirksamkeit dieses Gesetzes, soweit es den Eintritt der Verjährung ausschließt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehl (vgl. z.B. NJW 1952, 271 und 1386; Urteil vom 30. Juni 1953 - 1 StR 769/52; ferner BVG NJW 1953, 177).
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1069/51

    Rechtsmittel

  • RG, 08.04.1924 - IV 223/24

    Kann die Revision allein darauf gestützt werden, daß die Urteilsformel nicht in

  • RG, 28.03.1930 - I 244/30

    Zur Frage der Verlesung und der sonstigen Verwertung von Urkunden in der

  • RG, 27.11.1891 - 3363/91

    1. Welche Gesichtspunkte sind für die Entscheidung der Frage maßgebend, ob der

  • RG, 06.12.1926 - II 920/26

    Inwiefern sind polizeiliche Protokolle über Erklärungen des Angeklagten in der

  • RG, 02.07.1928 - III 471/28

    Ist es zulässig, in den Urteilsgründen, anstatt die Rechts- und

  • BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56

    Stutthof-Prozesse

    Der Tatrichter lehnt es ab, aus der jahrelangen, freiwilligen und erst nach längerem Hochschulstudium begründeten Mitgliedschaft des Angeklagten in der SS sowie der Tatsache, daß er dort im Laufe der Jahre zu immer Löheren und einflußreicheren Stellungen bis zum SS-Sturmbannführer (Majorsrang) emporstieg, Schlüsse auf die Gründe seines Verhaltens zu ziehen (vgl BGHSt 3, 271, 276) [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52], weil es selbst in den Reihen der getreuen oder gar fanatischen Nationalsozialisten Persönlichkeiten gegeben habe, die das Vernichtungsprogramm gegen das Judentum aufs schärfste ablehnten.

    Gleichwohl versuchte er trotz seiner überdurchschnittlichen Entschlußfreudigkeit und Tatkraft nicht einmal, möglichst bald aus dem Konzentrationslagerdienst herauszukommen (vgl BGHSt 3, 276 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]).

  • BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62

    Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den

    Ein solcher Irrtum hätte sich nicht auf einen abstrakten Begriff wie "Gefahrenlage" beziehen dürfen, wie ihn das Schwurgericht anführt, sondern er hätte sich auf bestimmte, wirklich eingetretene oder vermeintlich vorhandene Umstände, also auf Tatsachen (BGHSt 3, 274 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]) beziehen müssen, die dem vermeintlich Genötigten ein Gesamtbild vortäuschen, auf Grund dessen er sich mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben bedroht fühlt, ohne wirklich bedroht zu sein.
  • BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54

    Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen

    Da der Irrtum nicht die Voraussetzungen eines von der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes zum Gegenstand hatte, kann er auch nicht als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB behandelt werden (vgl. BGH 1 StR 708/51 vom 6. Juni 1952; BGHSt 3, 194; BGH NJW 1954, 480 Nr. 9 einerseits und BGH 1 StR 791/51 vom 14. Oktober 1952; BGHSt 3, 271, 274 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]; 3, 357, 365 [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]andererseits).

    Es ist, wie der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen hat, nicht der Sinn des § 52 StGB, daß sich diejenigen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus Jahre hindurch in einflußreicher Stellung einer Einrichtung des Terrors und der Willkür gedient haben, mit dem bloßen Hinweis auf eine für sie gegebene Leibes- oder Lebensgefahr der Verantwortung für die Mitwirkung an schwersten Verbrechen sollen entziehen können, ohne ein Äußerstes unternommen zu haben, sich von dieser Mitwirkung fernzuhalten (vgl. BGHSt 3, 271, 276) [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52].

  • BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54

    Freispruch Tolsdorff

    Sollte der Angeklagte irrigerweise geglaubt haben, dass die - von ihm richtig erkannte - Sachlage ihn nach § 124 MilStGB zur Erschliessung H.s berechtigte, so läge hierin ein Irrtum über einen (in Wirklichkeit nicht bestehenden) Rechtfertigungsgrund (RMG 18, 217, 218), der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 3, 271, 274, 357, 364 f [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]) nicht als Irrtum über Tatumstände, sondern als Verbotsirrtum gemäss den im Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 18. März 1952 (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) entwickelten Grundsätzen zu beurteilen wäre.
  • BGH, 07.07.1955 - 4 StR 121/55

    'Verschärfte Vernehmung' deutscher Zivilisten und sowjetischer Fremdarbeiter zur

    Die Entschuldigung durch Notstand setzt indessen voraus, daß dem Täter die Handlung durch eine drohende Gefahr für Leib und Leben abgenötigt, daß also sein Wille durch das Bewußtsein dieser Gefahr gebeugt worden ist (vgl OGHSt 1, 313; BGHSt 3, 272, 275 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52].).
  • BGH, 18.05.1971 - 1 StR 110/70

    Revisionsgrund der Vorwegnahme des Sachergebnisses - Revisionsgrund der

    Außerdem ist es nicht der Sinn des § 52 StGB, daß sich diejenigen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus bereitwillig dem Verbrechen dienten, der Verantwortung durch den bloßen Hinweis entziehen können, sie hätten für Leib und Leben fürchten müssen (BGHSt 3, 271, 275, 276) [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52].
  • BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56

    Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    ausgeführt haben müsse, um der ihm bei Nichtbefolgung drohenden Gefahr zu begegnen (BGHSt 3, 275 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]); das scheide bei, den nach Abfahrt des Zö.
  • BDH, 05.11.1957 - I D 107/56

    Rechtsmittel

    Die Anwendung der §§ 52, 54 setzt aber voraus, daß der Täter in dem Bewußtsein der ihm selbst drohenden Gefahr und dem Bestreben, ihr auszuweichen, sich zu der befohlenen Handlung entschloß (BGHSt 3, 271; OGH BrZ 1, 310); im Falle des § 52 StGB muß der Wille durch Drohung gebeugt worden sein (BGHSt 3, 275 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]).
  • BGH, 16.03.1971 - 1 StR 687/70

    Vereidigung von Zeugen, obwohl sie selbst Angehörige des Einsatzkommandos und

    Es ist zutreffend von dem rechtlichen Erfordernis in § 52 Abs. 1 StGB ausgegangen, daß dem Täter die Handlung durch die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben abgenötigt wird, daß also sein Wille durch diese Drohung gebeugt wird; es ist nicht der Sinn des § 52 StGB, daß sich diejenigen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus bereitwillig dem Verbrechen gedient haben, der Verantwortung durch den bloßen Hinweis sollen entziehen können, sie hätten für Leib oder Leben fürchten müssen, wenn sie ihre weitere Mitwirkung bei verbrecherischen Handlungen versagt hätten (BGHSt 3, 271, 275 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]/276).
  • BDH, 05.11.1957 - I D 26/57

    Rechtsmittel

    Die Anwendung der §§ 52, 54 StGB setzt überdies außer einer Gefahrenlage voraus, daß sich der Täter in dem Bewußtsein der ihm selbst drohenden Gefahr und dem Bestreben, ihr auszuweichen, zu der befohlenen Handlung entschlossen hat (BGHSt 3, 271; OGH Br Z 1, 310), im Falle des § 52 StGB muß der Wille durch Drohung gebeugt worden sein (BGHSt 3, 275 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]; OGHBrZSt 1, 313).
  • BGH, 08.06.1956 - 1 StR 117/56

    Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen

  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55

    Teilnahme eines Schutzhaftlagerführers an der Erhängung von Häftlingen auf dem

  • BGH, 30.06.1959 - 1 StR 639/58

    Späte Opfer

  • BGH, 18.11.1969 - 5 StR 523/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.11.1966 - 1 StR 447/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an das

  • BGH, 19.09.1961 - 5 StR 196/61

    Verwirklichung von Mordmerkmalen bei Ausführung eines todbringenden Befehls durch

  • BGH, 10.05.1955 - 1 StR 54/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1965 - 5 StR 425/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 14.04.1954 - 4 StR 784/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 39/61

    Antrag auf Vornahme einer Ortsbesichtigung als Beweisermittlungsantrag bzw.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht