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   BGH, 27.08.1963 - 5 StR 291/63   

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https://dejure.org/1963,5494
BGH, 27.08.1963 - 5 StR 291/63 (https://dejure.org/1963,5494)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1963 - 5 StR 291/63 (https://dejure.org/1963,5494)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1963 - 5 StR 291/63 (https://dejure.org/1963,5494)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 27.08.1963 - 5 StR 291/63
    Im Falle W. lassen die Feststellungen der Strafkammer keinen Zweifel, daß die unzüchtigen Handlungen des Angeklagten (vgl. hierzu BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]) von einer solchen Stärke und Dauer gewesen sind, daß der Tatbestand des § 175 StGB erfüllt ist.
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 27.08.1963 - 5 StR 291/63
    Die Strafkammer konnte - wie sie es getan hat - hieraus schließen, daß es sich auch nur um eine im Sinne des § 51 StGB nicht beachtliche "Abartigkeit" handele, der nicht die Bedeutung einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit zukomme (vgl. hierzu BGHSt 14, 30, 33) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59

    Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug

    Auszug aus BGH, 27.08.1963 - 5 StR 291/63
    Die Strafkammer konnte - wie sie es getan hat - hieraus schließen, daß es sich auch nur um eine im Sinne des § 51 StGB nicht beachtliche "Abartigkeit" handele, der nicht die Bedeutung einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit zukomme (vgl. hierzu BGHSt 14, 30, 33) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
  • RG, 28.02.1933 - I 180/33

    Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien

    Auszug aus BGH, 27.08.1963 - 5 StR 291/63
    Die Strafkammer konnte sich die hierfür erforderliche Sachkunde selbst zutrauen, zumal bei der Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 51 StGB im Alkoholrausch gegeben sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. RGSt 67, 149, 150).
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 546/67

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer konnte sich die hierfür erforderliche Sachkunde selbst zutrauen, zumal bei der Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 51 StGB im Alkoholrausch gegeben sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. 5 StR 291/63 vom 27. August 1963; RGSt 67, 149, 150).
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