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BGH, 27.08.1963 - 5 StR 291/63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 27.08.1963 - 5 StR 291/63
Im Falle W. lassen die Feststellungen der Strafkammer keinen Zweifel, daß die unzüchtigen Handlungen des Angeklagten (vgl. hierzu BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]) von einer solchen Stärke und Dauer gewesen sind, daß der Tatbestand des § 175 StGB erfüllt ist. - BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59
Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung
Auszug aus BGH, 27.08.1963 - 5 StR 291/63
Die Strafkammer konnte - wie sie es getan hat - hieraus schließen, daß es sich auch nur um eine im Sinne des § 51 StGB nicht beachtliche "Abartigkeit" handele, der nicht die Bedeutung einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit zukomme (vgl. hierzu BGHSt 14, 30, 33) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59]. - BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59
Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug
Auszug aus BGH, 27.08.1963 - 5 StR 291/63
Die Strafkammer konnte - wie sie es getan hat - hieraus schließen, daß es sich auch nur um eine im Sinne des § 51 StGB nicht beachtliche "Abartigkeit" handele, der nicht die Bedeutung einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit zukomme (vgl. hierzu BGHSt 14, 30, 33) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59]. - RG, 28.02.1933 - I 180/33
Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien …
Auszug aus BGH, 27.08.1963 - 5 StR 291/63
Die Strafkammer konnte sich die hierfür erforderliche Sachkunde selbst zutrauen, zumal bei der Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 51 StGB im Alkoholrausch gegeben sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. RGSt 67, 149, 150).
- BGH, 16.02.1968 - 4 StR 546/67
Rechtsmittel
Die Strafkammer konnte sich die hierfür erforderliche Sachkunde selbst zutrauen, zumal bei der Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 51 StGB im Alkoholrausch gegeben sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. 5 StR 291/63 vom 27. August 1963; RGSt 67, 149, 150).