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BGH, 27.08.1997 - 3 StR 183/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anwendung des falschen Strafrahmens - Besonders schwerer Fall durch Verwirklichung des Regelbeispiels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 354
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.05.1995 - 5 StR 156/95
Schadenausgleich - Materieller Ausgleich - Immaterieller Ausgleich - Folgern …
Auszug aus BGH, 27.08.1997 - 3 StR 183/97
Dabei wird Gelegenheit gegeben sein, entsprechend einer vorsorglichen Anregung des Verteidigers in der Revisionshauptverhandlung die - in Fällen der vorliegenden Art allerdings strengen - Voraussetzungen des § 46 a StGB zu prüfen (vgl. BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 1). - BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
Auszug aus BGH, 27.08.1997 - 3 StR 183/97
Auch stellt § 177 StGB in der Fassung des 33. Strafrechtsänderungsgesetzes hier nicht das nach § 2 Abs. 3 StGB, § 354 a StPO selbst in Durchbrechung der (Teil-)Rechtskraft des Schuldspruchs (vgl. BGHSt 20, 116, 118) anwendbare mildere Gesetz dar. - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 27.08.1997 - 3 StR 183/97
Das Tatgericht hat sich jedoch sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Zumessung der Strafe auf die Bewertung der von ihm festgestellten Tatsachen zu beschränken und darf die Strafe nicht an einem hypothetischen Sachverhalt messen, der zu dem zu beurteilenden keinen Bezug hat (vgl. BGHSt 34, 345, 350).