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   BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98   

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BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98 (https://dejure.org/1998,4986)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1998 - 4 StR 307/98 (https://dejure.org/1998,4986)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98 (https://dejure.org/1998,4986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 11
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98
    Das Landgericht hat - für sich genommen rechtsfehlerfrei - bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe die Einziehung des Pkw strafmildernd berücksichtigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1993, 359; 1994, 76; 1996, 206).
  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98
    Das Landgericht hat - für sich genommen rechtsfehlerfrei - bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe die Einziehung des Pkw strafmildernd berücksichtigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1993, 359; 1994, 76; 1996, 206).
  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98
    Die Einziehung des vom Angeklagten bei der Tatbegehung verwendeten Kraftfahrzeuges ist nach der hier allein in Betracht kommenden Regelung des § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB nur zulässig, wenn er selbst oder ein Teilnehmer zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung Eigentümer des Fahrzeuges war (BGHSt 24, 222, 226/227).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87

    Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98
    Das Landgericht hat - für sich genommen rechtsfehlerfrei - bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe die Einziehung des Pkw strafmildernd berücksichtigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1993, 359; 1994, 76; 1996, 206).
  • BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92

    Einziehung - Verhältnismäßigkeit - Strafzumessung - Nebenstrafe

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98
    Das Landgericht hat - für sich genommen rechtsfehlerfrei - bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe die Einziehung des Pkw strafmildernd berücksichtigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1993, 359; 1994, 76; 1996, 206).
  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72

    Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus zum Eigentum - Vergehen gegen das

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98
    Bei fortbestehendem Eigentumsvorbehalt kann jedoch nicht das Fahrzeug, sondern gegebenenfalls die Anwartschaft des Täters auf dessen Erwerb nach § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB eingezogen werden (vgl. BGHSt 25, 10).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98
    Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, hat der Senat die Sache an eine für allgemeine Strafsachen zuständige Strafkammer zurückverwiesen (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 17.10.1995 - 4 StR 549/95

    Strafmildernde Berücksichtigung - Wert - Eingezogener Gegenstand

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98
    Das Landgericht hat - für sich genommen rechtsfehlerfrei - bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe die Einziehung des Pkw strafmildernd berücksichtigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1993, 359; 1994, 76; 1996, 206).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98
    Das Landgericht hat - für sich genommen rechtsfehlerfrei - bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe die Einziehung des Pkw strafmildernd berücksichtigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1993, 359; 1994, 76; 1996, 206).
  • BGH, 05.03.2024 - 3 StR 389/23
    Sollte das neue Tatgericht wiederum auf die Einziehung der gesicherten Rechtsposition der Einziehungsbeteiligten erkennen, wird es - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - bei der Formulierung der Beschlussformel zu beachten haben, dass als Gegenstand der Einziehung das Anwartschaftsrecht und nicht die - lediglich der grundbuchmäßigen Sicherung dienende - Vormerkung zu bezeichnen sein wird (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - 4 StR 263/22, juris Rn. 30 [zum Erbbaurecht an einem Grundstück]; Urteile vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98, NStZ-RR 1999, 11; vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10, 11 [jeweils Anwartschaftsrechte an Kraftfahrzeugen betreffend]; LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 32, jeweils mwN).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterstellung eines Kuriers:

    Indes ist eine hierauf bezogene Einziehung nur zulässig, wenn der Gegenstand zur Zeit der Entscheidung dem Täter gehört oder zusteht (§ 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB), also der Angeklagte selbst oder ein Teilnehmer zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung Eigentümer des Fahrzeuges war (BGH, Beschluss vom 28. September 1971 - 1 StR 261/71, BGHSt 24, 222, (226 f.); Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98, NStZ-RR 1999, 11).
  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen,

    Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass jedenfalls solche dinglichen Rechte, die an der zur Tatbegehung (körperlich) verwendeten Sache bestehen und dabei dem Volleigentum (§ 903 BGB) rechtlich angenähert sind, statt der Sache als Tatobjekte eingezogen werden können (vgl. zum Anwartschaftsrechts an einer beweglichen Sache BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10, 11 f. (zu § 40 StGB aF); Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98, NStZ-RR 1999, 11; zum Miteigentumsanteil BGH, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 StR 731/90, …
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.03.2021 - 12 Qs 5/21

    Voraussetzungen des selbständigen Einziehungsverfahrens

    a) Für die Frage der Einziehung - und damit für die zutreffende Bestimmung des Einziehungsbetroffenen - kommt es grundsätzlich auf die formale Rechtsposition des Adressaten in Bezug auf den Einziehungsgegenstand und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem bestimmten Vermögen an (BGH, Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98, juris Rn. 6; Beschluss vom 28. September 1971 - 1 StR 261/71, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschluss vom 17. September 2009 - 1 Ws 449/09, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.2020 - 1 StR 42/20

    Einziehung (erforderliche Feststellung im Urteil)

    Nach § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB ist indes weitere Einziehungsvoraussetzung, dass die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter gehören oder zustehen, also der Angeklagte oder zumindest ein anderer Tatbeteiligter zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung Eigentümer des Tatwerkzeugs war (BGH, Urteile vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16 Rn. 9 und vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98 Rn. 6; jeweils zu § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF; Beschluss vom 28. September 1971 - 1 StR 261/71, BGHSt 24, 222, 225 f.).
  • OLG Celle, 05.05.2009 - 1 Ws 169/09

    Einziehung; Treuhand

    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks, § 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer, § 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • AG Nienburg, 02.02.2022 - 4 Ds 142/21

    Einziehung Pkw, verbotenes Kraftfahrzeugrennen

    Einer Einziehung lediglich des Anwartschaftsrechts des Angeklagten auf den Erwerb des vorgenannten Pkw (so noch BGH NStZ-RR 1999, 11) bedarf es nach der nunmehr geltenden Rechtslage nicht mehr.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 RVs 154/13

    Strafbarkeit der Einräumung der Verfügungsbefugnis über ein Bankkonto an eine auf

    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11) kommt es insoweit nur auf die formale Rechtsposition - hier also auf die Kontoinhaberschaft - an.
  • OLG Celle, 17.09.2009 - 1 Ws 449/09

    Einziehung von Forderungen; Maßgeblichkeit der formalen Rechtsposition des

    Denn nach der von der Kammer zu Recht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 123; BGHSt 24, 222; BGHR § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer Nr. 2; BGH NStZ 1997, 204; NStZ-RR 1999, 11; dem folgend auch OLG Oldenburg, NJW 1971, 769; OLG Hamm, VRS 50, 420; MK-Joecks,§ 74 StGB, Rn. 27 ff; SK-Horn/Wolters, § 74 Rn. 16; LK-Schmidt, § 74 StGB, Rn. 13 ff; Fischer,§ 74 StGB Rn. 12) kommt es für die Frage der Einziehung auf die formale Rechtsposition an und nicht auf die wirtschaftliche Zurechnung zu einem anderen Vermögen (so aber AG Bremen, MDR 1980, 72 [AG Bremen 24.05.1979 - 65 Js 1212/78] ; Eser, JZ 1972, 146; Sch/Sch-Eser, § 74 StGB Rn. 24 ff; Rutkowsky, NJW 1964, 164).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 357/99

    Strafzumessung; Einziehung von Vermögensgegenständen; Schuldausgleich;

    Im Hinblick darauf, daß derart hochwertige Fahrzeuge häufig nicht sofort vollständig bezahlt werden und deshalb unter Eigentumsvorbehalt geliefert werden oder sicherungsübereignet sind, sollten in der neuen Hauptverhandlung eindeutige Feststellungen zu den Eigentumsverhältnissen am Pkw getroffen werden (vgl. dazu BGH NStZ-RR 1999, 11).".
  • AG Nienburg, 02.02.2022 - 4 Ds 370 Js 26085/21

    StGB, StVG, StPO

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