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   BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03   

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BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03 (https://dejure.org/2003,3989)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2003 - 1 StR 327/03 (https://dejure.org/2003,3989)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03 (https://dejure.org/2003,3989)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 32 StGB; § 33 StGB; § 866 BGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat); Notwehr (Notwehrlage; unmittelbarer Angriff auf den Besitz: keine Verwirkung bei eigener Missachtung des Mitbesitzes; Erforderlichkeit: Bestimmung nach der Kampfeslage / sozialethische ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schweres Schädel-Hirn-Trauma mit der Folge erhöhter Reizbarkeit, impulsiver Reaktionsbereitschaft und schlecht gesteuertem Verhalten; Schwere Persönlichkeitsstörung mit depressiven und paranoiden Elementen; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; StGB § 33; ; StGB § 17; ; StGB § 32; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 67b; ; BGB § 866; ; BGB § 1361a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32 § 33
    Notwehr und Erforderlichkeit der konkreten Verteidigung bei Abwehr einer befürchteten Wiederholung des Angriffs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 10
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03
    Das schließt die Unterbringung des Angeklagten aber nicht aus, weil seine Furcht gerade Folge seines seelischen Zustandes im Sinne der §§ 20, 21 StGB war (vgl. BGH NStZ 1991, 528; Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 32).

    Eine unter den Voraussetzungen des § 33 StGB begangene Tat ist grundsätzlich nicht symptomatisch für eine krankheitsbedingte Gefährlichkeit (vgl. BGH NStZ 1991, 528).

  • BGH, 24.07.2001 - 4 StR 256/01

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung; Kampflage; Messereinsatz)

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03
    Die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung ist nach der jeweiligen Kampfeslage zu beurteilen (BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01, BGH StV 1999, 145, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2; Erforderlichkeit 13).

    Unter diesen Umständen war der lebensgefährliche und mit bedingtem Tötungsvorsatz geführte sofortige Schlag mit dem Beil - jedenfalls ohne vorherige Drohung - nicht mehr zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - 3 StR 458/02; BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01), zumal G., nachdem der Angeklagte ihn zunächst verfehlt hatte, bereits die Flucht ergriff.

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99

    Ehewohnung - verbotene Eigenmacht - Wiedereinräumung des Besitzes

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03
    Auf die Streitfrage, ob sich die in ihrem Mitbesitz an dem Pkw gestörte Ehefrau des Angeklagten auf die Vorschriften über den Besitzschutz berufen konnte, oder diese durch die Spezialregelung des § 1361a BGB verdrängt werden (vgl. Palandt-Bassenge, BGB 62. Aufl. § 861 Rdn. 3; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 939; OLG Köln FamRZ 1997, 1276; zur Zugehörigkeit eines Pkw zum Hausrat: vgl. Palandt-Brudermüller, BGB 62. Aufl. § 1361a Rdn. 5 m.Nachw.), kommt es danach nicht an.
  • OLG Köln, 08.10.1996 - 25 UF 168/96

    Besitzschutzklage gegen getrennt lebende Ehegatten

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03
    Auf die Streitfrage, ob sich die in ihrem Mitbesitz an dem Pkw gestörte Ehefrau des Angeklagten auf die Vorschriften über den Besitzschutz berufen konnte, oder diese durch die Spezialregelung des § 1361a BGB verdrängt werden (vgl. Palandt-Bassenge, BGB 62. Aufl. § 861 Rdn. 3; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 939; OLG Köln FamRZ 1997, 1276; zur Zugehörigkeit eines Pkw zum Hausrat: vgl. Palandt-Brudermüller, BGB 62. Aufl. § 1361a Rdn. 5 m.Nachw.), kommt es danach nicht an.
  • BGH, 24.07.2001 - 4 StR 268/01

    Beweiswürdigung; Schuldunfähigkeit; Einsichtsfähigkeit; Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03
    Im Hinblick auf das Verbot der Schlechterstellung bedarf eine etwaige Strafbarkeit des Angeklagten wegen des Geschehens vom 18. Oktober 2000 bei hier nur eingeschränkter Schuldfähigkeit unter dem Gesichtspunkt des § 33 StGB in der neuen Hauptverhandlung keiner Erörterung mehr (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 268/01).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03
    Eine Änderung der rechtlichen Bewertung der Anlaßtat durch das Revisionsgericht führt zwar dann nicht zur Aufhebung einer Unterbringungsanordnung, wenn trotzdem noch eine Tat vorliegt, die in ihrer konkreten Ausgestaltung ohne weiteres Grundlage einer Unterbringung sein kann (vgl. BGH, Beschluß vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02 m.Nachw.).
  • BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89

    Vorliegen einer noch nicht beendeten Notwehrlage - Voraussetzung für die Annahme

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03
    Sie dauerten so lange an, wie er eine Wiederholung unmittelbar befürchten mußte (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 3).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86

    Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03
    Eine Strafbefreiung nach § 33 StGB ist auch dann noch möglich, wenn die Intensität des Angriffs bereits nachgelassen hat (BGHR StGB § 33 Nothilfe 1).
  • BGH, 13.03.2003 - 3 StR 458/02

    Rechtfertigung; Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts; Provokation;

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03
    Unter diesen Umständen war der lebensgefährliche und mit bedingtem Tötungsvorsatz geführte sofortige Schlag mit dem Beil - jedenfalls ohne vorherige Drohung - nicht mehr zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - 3 StR 458/02; BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01), zumal G., nachdem der Angeklagte ihn zunächst verfehlt hatte, bereits die Flucht ergriff.
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03
    Die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung ist nach der jeweiligen Kampfeslage zu beurteilen (BGH, Beschluß vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01, BGH StV 1999, 145, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2; Erforderlichkeit 13).
  • BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87

    Grenzen der Verteidigung gegen einen schuldhaft provozierten Angriff - Zulässige

  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20

    Zu den Strafzumessungsumständen der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele

    So hat der 5. Strafsenat mit Beschluss vom 4. Mai 2004 (5 StR 588/03, NStZ-RR 2004, 10 11 230) selbst auf das Absehen von Strafe in einem Fall erkannt, in dem sich der dortige zu einem frühen Zeitpunkt weitgehend geständige Angeklagte fast zwei Jahre in Untersuchungshaft befunden hatte und nach mehr als weiteren achteinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden war.
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    Überschritt der Angeklagte die Grenzen zulässiger Verteidigung aus krankheitsbedingt übersteigerter Furcht, so ist eine Strafbefreiung nach § 33 StGB möglich, wenngleich dies einer Unterbringung nach § 63 StGB nicht entgegen steht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10).

    Diese könnte hier auch deshalb nicht bestehen bleiben, weil eine (möglicherweise) unter den Voraussetzungen des § 33 StGB begangene Tat nicht ohne nähere Prüfung als symptomatisch für eine krankheitsbedingte Gefährlichkeit angesehen werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91, NStZ 1991, 528).

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16

    Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (Voraussetzungen)

    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 1 StR 538/15, NStZ 2016, 148; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11; vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 und vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 21.06.2006 - 2 StR 109/06

    Totschlag; Notwehr (Erforderlichkeit; umgekehrter Tatbestandsirrtum);

    Todesangst des Angegriffenen erfüllt zwar die Voraussetzungen des § 33 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 10, 11), ist aber nicht dem Begriff Furcht gleichzustellen, so dass auch ein darunter liegendes Angstgefühl zur Anwendung dieser Vorschrift führen kann.
  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein trotz vollständig aufgehobener

    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11, vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 sowie vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Mangels jeglicher rechtlichen Würdigung der Taten kann der Senat nicht nachvollziehen, ob das Landgericht seiner Prognoseentscheidung eine zutreffende Wertung der Anlasstaten zugrunde gelegt hat (vgl. zur Bedeutung der Bewertung der Anlasstaten BGH, Beschlüsse vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, NStZ-RR 2016, 198, 199; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11).
  • BGH, 09.03.2010 - 5 StR 59/10

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung)

    Die Voraussetzungen des für die Frage des symptomatischen Zusammenhangs bedeutsamen § 33 StGB (vgl. BGH NStZ 1991, 528; NStZ-RR 2004, 10) waren - krankheitsbedingt - nicht erfüllt.
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 264/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats der Strafaussetzung

    Die der Unterbringungsanordnung nach § 63 StGB zu Grunde liegende Gefährlichkeitsprognose wird in einem solchen Fall jedoch nicht in Frage gestellt, wenn gleichwohl noch Anlasstaten vorliegen, die in ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage einer Unterbringung sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11 mwN).
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