Rechtsprechung
BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 3 GG; § 264 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; § 29a BtMG; § 338 Nr. 3 StPO; § 25 Abs. 2 StPO; § 26a StPO
Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln); gesetzlicher Richter (fehlerhafte Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs; Willkür; grundsätzliche Verkennung der Verfassungsgarantie); unverzügliche Anbringung eines ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Die Identität der einem vorherigen Urteil zugrunde liegenden Straftat mit der abgeurteilten Tat als Voraussetzung eines Verfahrenshindernisses in Form eines Strafklageverbrauchs; Willkürlichkeit der Anwendung einer Zuständigkeitsvorschrift als Kriterium der Verletzung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 223
- NStZ-RR 2011, 229
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines …
Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223, 224;… vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16, juris Rn. 8). - BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20
Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des …
Dieser Maßstab gilt nicht nur für die Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, sondern auch für die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig wegen Verspätung nach § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223) und Verschleppungsabsicht nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, NStZ-RR 2019, 120, sowie bereits BGH…, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, aaO). - BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die …
Ist keine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Ablehnungsverfahren festzustellen, hat das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162; Senat, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223, 224; Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, NStZ-RR 2009, 142;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 338 Rn. 28). - OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19
Entbehrlichkeit der Pflicht zur mündlichen Anhörung des Untergebrachten
Nur die Verweigerung einer Anhörung, die in der geplanten Weise ihrer Durchführung die Rechte des Anzuhörenden umfänglich gewährleistet hätte, kann als belastbarer Verzicht auf das Recht zur mündlichen Anhörung gewertet werden und zur Verwirkung dieses Rechts führen (vgl. OLG Hamm, NStZ 2009, 223, zitiert nach juris, dort Rn. 10;… OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 302, zitiert nach juris, dort Rn. 5).