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   BGH, 27.08.2008 - V ZB 94/08   

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https://dejure.org/2008,9638
BGH, 27.08.2008 - V ZB 94/08 (https://dejure.org/2008,9638)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2008 - V ZB 94/08 (https://dejure.org/2008,9638)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2008 - V ZB 94/08 (https://dejure.org/2008,9638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses; Verpflichtung zur Räumung eines Hauses bei Erteilung des Zuschlags als ein mit dem Zuschlag notwendig verbundener Nachteil

  • Judicialis

    ZPO § 570 Abs. 3; ; ZPO § 575 Abs. 5; ; EGZVG § 6; ; EGZVG § 7; ; ZVG § 39 Abs. 1 Fall 2; ; SGB XII § 29

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 575 Abs. 5 § 570 Abs. 3
    Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.2007 - V ZB 114/07

    Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses in der

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - V ZB 94/08
    Das ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO möglich (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658; Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).

    Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002 aaO S. 1659; Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007 aaO S. 96).

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - V ZB 94/08
    Das ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 575 Abs. 5 i. V. m. § 570 Abs. 3 ZPO möglich (BGH, Beschl. v. 21. März 2002, IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658; Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007, V ZB 114/07, WuM 2008, 95, 96).

    Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der - wie hier - durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn durch die (weitere) Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002 aaO S. 1659; Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2007 aaO S. 96).

  • AG Warendorf, 11.04.2008 - 2 K 38/06

    Zustimmung eines Eigentümers zum Zuschlag i.R.d. Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 27.08.2008 - V ZB 94/08
    Der Antrag der Schuldner vom 25. August 2008, die Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts Warendorf vom 11. April 2008 (2 K 38/06) und des Beschlusses des Landgerichts Münster vom 23. Juni 2008 (5 T 341/08) auszusetzen, wird zurückgewiesen.
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