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   BGH, 27.08.2010 - 1 StR 218/10   

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https://dejure.org/2010,12662
BGH, 27.08.2010 - 1 StR 218/10 (https://dejure.org/2010,12662)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2010 - 1 StR 218/10 (https://dejure.org/2010,12662)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2010 - 1 StR 218/10 (https://dejure.org/2010,12662)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 373 AO; § 2 Abs. 3, Abs. 4 StGB; Art. 49 Abs. 1 Satz 3 EU-Grundrechtecharta; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 267 Abs. 3 AEUV; Verordnung (EG) Nr. 1470/2001
    Hinterziehung von Dumpingzöllen; Meistbegünstigungsgrundsatz und Zeitgesetz (milderes Gesetz; Verhältnismäßigkeit; lex mitior; Blankettstrafgesetz); Vorabentscheidungsverfahren; GATT-Abkommen; Antidumping-Übereinkommen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 4 StGB, § 373 AO, EGV 1470/2001
    Bestrafung nach einem Zeitgesetz: EG-Verordnung über die Erhebung von Antidumpingzöllen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 4 StGB, § 373 AO, EGV 1470/2001
    Bestrafung nach einem Zeitgesetz: EG-Verordnung über die Erhebung von Antidumpingzöllen

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit einer Hinterziehung von Antidumpingzöllen bei Verurteilung nach Ende des Erhebungszeitraums der Antidumpingzölle

  • rewis.io

    Bestrafung nach einem Zeitgesetz: EG-Verordnung über die Erhebung von Antidumpingzöllen

  • ra.de
  • rewis.io

    Bestrafung nach einem Zeitgesetz: EG-Verordnung über die Erhebung von Antidumpingzöllen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 2 Abs. 3; StGB § 2 Abs. 4; AO § 373
    Strafbarkeit einer Hinterziehung von Antidumpingzöllen bei Verurteilung nach Ende des Erhebungszeitraums der Antidumpingzölle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Die Strafbarkeit der Hinterziehung von Antidumping-Zöllen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 06.09.2022 - 1 StR 389/21

    Steuerhinterziehung (Bestimmtheitsgrundsatz: Bezugnahme auf Verwaltungsakte;

    a) Antidumping- und Ausgleichszölle sind eine besondere Form der Schutzzölle (Wernsmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 3 Rn. 457 (Stand: April 2021)), als solche Einfuhrabgaben i.S.v. Art. 5 Nr. 20 UZK (bis 30. April 2016: Art. 4 Nr. 10 ZK; vgl. § 3 Abs. 3 AO) und insofern vom Schutz des § 370 AO umfasst (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2010 - 1 StR 217/10 und 1 StR 218/10, jeweils am Ende).

    e) Der Umstand, dass hinterzogene Zölle nicht mehr erhoben werden, steht einer Bestrafung wegen deren Hinterziehung nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2010 - 1 StR 217/10 und 1 StR 218/10).

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