Rechtsprechung
BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 281 StGB; § 20 StGB; § 63 StGB; Vor § 1 StGB; § 246 StGB
Missbrauch von Ausweispapieren (Wahlfeststellung zur Unterschlagung; erforderliche Feststellungen zur Schuldunfähigkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtliche Anforderungen an die Feststellung von Schuldunfähigkeit bei Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdeliktes und einer bei dem Angeklagten festgestellten paranoiden und hebephrenen Schizophrenie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63; StGB § 281
Rechtliche Anforderungen an die Feststellung von Schuldunfähigkeit bei Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdeliktes und einer bei dem Angeklagten festgestellten paranoiden und hebephrenen Schizophrenie - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 196
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der …
Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106;… 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN). - BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94
Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden …
Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106;… 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106;… 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
- BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04
Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde …
Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106;… 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN). - BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN). - BGH, 21.11.2007 - 2 StR 548/07
Schuldfähigkeit (erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im …
Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106;… 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).