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   BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10   

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https://dejure.org/2010,15688
BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10 (https://dejure.org/2010,15688)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2010 - 2 StR 305/10 (https://dejure.org/2010,15688)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2010 - 2 StR 305/10 (https://dejure.org/2010,15688)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Anforderungen an die Feststellung von Schuldunfähigkeit bei Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdeliktes und einer bei dem Angeklagten festgestellten paranoiden und hebephrenen Schizophrenie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63; StGB § 281
    Rechtliche Anforderungen an die Feststellung von Schuldunfähigkeit bei Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdeliktes und einer bei dem Angeklagten festgestellten paranoiden und hebephrenen Schizophrenie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 196
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der

    Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
    Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden

    Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
    Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
    Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
    Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
    Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 21.11.2007 - 2 StR 548/07

    Schuldfähigkeit (erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im

    Auszug aus BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10
    Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
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