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   BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13   

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https://dejure.org/2013,27539
BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13 (https://dejure.org/2013,27539)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2013 - 4 StR 311/13 (https://dejure.org/2013,27539)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2013 - 4 StR 311/13 (https://dejure.org/2013,27539)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 1 StPO; § 63 StGB; § 62 StGB
    Form des Revisionsantrages (entbehrliche ausdrückliche Bezeichnung); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der (verminderten) Schuldunfähigkeit; Gefährlichkeitsprognose: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 344 Abs 1 StPO
    Zulässigkeit der Revision in Strafsachen: Fehlen eines ausdrücklichen Revisionsantrags

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Revision in Strafsachen: Fehlen eines ausdrücklichen Revisionsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StGB § 20; StGB § 21; StPO § 344 Abs. 1
    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mit einem (ausdrücklichen) Revisionsantrag auf der sicheren Seite

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prognose für Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus ergibt sich durch umfassende Würdigung von Täterpersönlichkeit, Vorleben und Anlasstat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 254
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (Senatsbeschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Tz. 10; BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).

    An diese Darlegungen sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (Senatsbeschluss vom 26. September 2012 aaO; Senatsbeschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 StR 465/06, NStZ-RR 2007, 73, 74; vgl. auch SSW-StGB/Schöch, § 63 Rn. 34 f.).

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13
    Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustandes in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202).

    Dies hat der Tatrichter anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2011 aaO; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. April 2001 - 4 StR 538/00, StV 2002, 477 f.).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13
    Dieser Zustand muss, um eine Gefährlichkeitsprognose tragen zu können, von längerer Dauer sein (Senatsbeschluss vom 29. August 2012 - 4 StR 205/12, NStZ-RR 2012, 367; BGH, Senatsurteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27).
  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13
    Sind die zu erwartenden Delikte nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen, ist diese Voraussetzung nur in Ausnahmefällen begründbar (Senatsbeschlüsse vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08; vom 18. Februar 1992 - 4 StR 27/92, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; und vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (Senatsbeschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Tz. 10; BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 76/13

    Anforderungen an die Einlegung und Begründung der Revision (Unschädlichkeit des

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13
    Dabei genügt es, wenn die Ausführungen des Beschwerdeführers erkennen lassen, dass er das tatrichterliche Urteil insgesamt angreift (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 5 StR 336/02, StV 2004, 120 mwN; Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 76/13; KK-StPO/Kuckein, 6. Aufl., § 344 Rn. 3).
  • BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13
    Sind die zu erwartenden Delikte nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen, ist diese Voraussetzung nur in Ausnahmefällen begründbar (Senatsbeschlüsse vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08; vom 18. Februar 1992 - 4 StR 27/92, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16; und vom 28. Juni 2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304).
  • BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02

    Staatsanwaltliche Revisionserhebung in Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13
    Dabei genügt es, wenn die Ausführungen des Beschwerdeführers erkennen lassen, dass er das tatrichterliche Urteil insgesamt angreift (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 5 StR 336/02, StV 2004, 120 mwN; Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 76/13; KK-StPO/Kuckein, 6. Aufl., § 344 Rn. 3).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 538/00

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13
    Dies hat der Tatrichter anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2011 aaO; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. April 2001 - 4 StR 538/00, StV 2002, 477 f.).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13
    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat(en) aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 223/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (mangelhaft begründete

  • BGH, 29.08.2012 - 4 StR 205/12

    Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09

    Schwere Vergewaltigung (Beisichführen eines Mittels, mit dem Widerstand mit

  • BGH, 08.11.2006 - 2 StR 465/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18

    Folgenreicher Denkzettel

    Die Gefährlichkeitsprognose setzt damit voraus, dass eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustandes in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Beschluss vom 06.03.2013, Az: 1 StR 654/12; BGH, Beschluss vom 27.08.2013, Az: 4 StR 311/13).
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