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BGH, 27.09.1951 - 4 StR 489/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.03.1951 - 2 StR 38/51
k. u. k. Geburtsurkunde - § 267 StGB, beglaubigte Abschrift einer nicht …
Auszug aus BGH, 27.09.1951 - 4 StR 489/51
In der Unterzeichnung der Registrierkarten, Personenfeststellungsbögen, Fingerabdruckblätter und Personenkarten in den Lagern Giessen und Belingen, ferner in der der erkennungsdienstlichen Unterlagen bei der Landespolizei mit dem Namen "Hans S." hat die Strafkammer ohne Rechtsirrtum die Herstellung einer unechten Urkunde im Sinne des § 267 StGB gesehen (BGHSt 1, 117, 121) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 38/51]. - BGH, 05.07.1951 - 4 StR 51/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1951 - 4 StR 489/51
Als Rissen und Sollen sämtlicher Tatbestandsmerkmale muss der Gesamtvorsatz die nach Gegenstand, Zeit, Ort usw. bestimmte Zuwiderhandlung wenigstens in allen wesentlichen Beziehungen umfassen, wenn auch nicht in sämtlichen Einzelheiten der Ausführung (Urt des BGH v 5. Juli 1951 - 4 StR 51/51). - BGH, 16.03.1951 - 2 StR 65/51
Auswirkungen eines Rechtsirrtums auf den Strafausspruch
Auszug aus BGH, 27.09.1951 - 4 StR 489/51
Dabei gilt bei Geldleistungen als geringwertig ein Betrag, der den Mindestsatz der dem Täter für eine Woche zustehenden Erwerbslosenunterstützung nicht übersteigt (RG JW 1937, 2510; BGH 2 StR 65/51).
- BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Strafbarkeit des Hehlers i.R.d. Begehung der Vortat durch einen strafunmündigen …
Auszug aus BGH, 27.09.1951 - 4 StR 489/51
Der allgemeine, unbestimmte Entschluss, sich durch Betrügereien Geld zu verschaffen, entspricht nicht den Erfordemissen eines Gesamtvorsatzes, den die fortgesetzte Handlung voraussetzt (BGH Urt v. 27. Februar 1951 - 4 StR 123/51;Urt v 19. Dezember 1950 - 2 StR 30/50). - BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1951 - 4 StR 489/51
Der allgemeine, unbestimmte Entschluss, sich durch Betrügereien Geld zu verschaffen, entspricht nicht den Erfordemissen eines Gesamtvorsatzes, den die fortgesetzte Handlung voraussetzt (BGH Urt v. 27. Februar 1951 - 4 StR 123/51;Urt v 19. Dezember 1950 - 2 StR 30/50). - RG, 12.09.1935 - 3 D 602/35
Zum Begriff "aus Not" in den §§ 248 a, 264 a StGB.
Auszug aus BGH, 27.09.1951 - 4 StR 489/51
Eine Not im Sinne des § 264 a StGB liegt nicht schon dann vor, wenn der Täter keine Mittel zur Führung seines Lebens mehr in Händen hat, sondern erst dann, wenn er sie sich durch eigenes, redliches Verhalten auch nicht verschaffen kann (RGSt 69, 313).
- BGH, 26.03.1954 - 1 StR 161/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.07.1952 - 4 StR 297/52
Rechtsmittel
Auch die mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB) ist ohne Rechtsverstoss dargetan, da sich der Angeklagte vorsätzlich bei der Aufnahme in zwei Gerichtsgefängnisse "für die Eintragung im Gefangenenbuch" als Gustav Ö. ausgegeben hat (BGH 4 StR 489/51 v. 27. September 1951).