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   BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56   

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BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56 (https://dejure.org/1956,5368)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1956 - 4 StR 267/56 (https://dejure.org/1956,5368)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1956 - 4 StR 267/56 (https://dejure.org/1956,5368)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56
    Es ist nicht ersichtlich, was das Landgericht sonst hätte ausführen sollen, wollte es nicht das Gutachten ungeprüft übernehmen, was unstatthaft gewesen wäre (BGHSt 7, 238 ff).
  • RG, 15.10.1931 - II 1015/31

    Ist in der Hauptverhandlung wegen Zeugenmeineids das über die falsche Aussage

    Auszug aus BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56
    Dies war statthaft, wenn nicht sogar aus dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht geboten (RGSt 65, 420 f; Löwe-Rosenberg; 20. Aufl. Anm 7 b zu § 249 StPO).
  • RG, 09.10.1923 - IV 640/22

    In welchem Umfange gestattet § 252 StPO. die Verlesung des Protokolls über die

    Auszug aus BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56
    Der Umfang der Verlesung steht indes im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden (RGSt 57, 377 [378]; vgl auch RGSt 37, 212 [213], betr. einen Fall des jetzigen § 251 StPO).
  • RG, 20.06.1904 - 461/04

    Darf nach § 250 St.P.O. die einem gerichtlichen Zeugenvernehmungsprotokoll

    Auszug aus BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56
    Der Umfang der Verlesung steht indes im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden (RGSt 57, 377 [378]; vgl auch RGSt 37, 212 [213], betr. einen Fall des jetzigen § 251 StPO).
  • BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer fortgesetzten Unzucht mit Kindern -

    Entspricht die vollständige Verlesung der Sachlage, was hier durchaus der Fall gewesen sein kann, so ist sie nicht zu beanstanden (vgl. auch RGSt 57, 377; BGH 4 StR 267/56 vom 27. September 1956; 2 StR 110/64 vom 6. Mai 1964).
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