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BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …
Auszug aus BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56
Es ist nicht ersichtlich, was das Landgericht sonst hätte ausführen sollen, wollte es nicht das Gutachten ungeprüft übernehmen, was unstatthaft gewesen wäre (BGHSt 7, 238 ff). - RG, 15.10.1931 - II 1015/31
Ist in der Hauptverhandlung wegen Zeugenmeineids das über die falsche Aussage …
- RG, 09.10.1923 - IV 640/22
In welchem Umfange gestattet § 252 StPO. die Verlesung des Protokolls über die …
Auszug aus BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56
Der Umfang der Verlesung steht indes im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden (RGSt 57, 377 [378]; vgl auch RGSt 37, 212 [213], betr. einen Fall des jetzigen § 251 StPO). - RG, 20.06.1904 - 461/04
Darf nach § 250 St.P.O. die einem gerichtlichen Zeugenvernehmungsprotokoll …
Auszug aus BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56
Der Umfang der Verlesung steht indes im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden (RGSt 57, 377 [378]; vgl auch RGSt 37, 212 [213], betr. einen Fall des jetzigen § 251 StPO).
- BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71
Revisionsrechtliche Beurteilung einer fortgesetzten Unzucht mit Kindern - …
Entspricht die vollständige Verlesung der Sachlage, was hier durchaus der Fall gewesen sein kann, so ist sie nicht zu beanstanden (vgl. auch RGSt 57, 377; BGH 4 StR 267/56 vom 27. September 1956; 2 StR 110/64 vom 6. Mai 1964).