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   BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59   

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BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59 (https://dejure.org/1960,1383)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1960 - I ZR 56/59 (https://dejure.org/1960,1383)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1960 - I ZR 56/59 (https://dejure.org/1960,1383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlautere Wettbewerbshandlung durch Hervorrufen des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irrtümliche Annahme über ein bereits erteiltes Patent für ein Produkt - Veranlassung zum Kauf durch Vorstellung einer patentwürdigen Neuerung - Unzugänglichlichkeit eines ...

Papierfundstellen

  • GRUR 1961, 241
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.10.1959 - I ZR 1/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59
    Wie das Berufungsgericht indessen zutreffend erkannt hat, setzt die Vorschrift des § 3 UWG nicht voraus, daß die unrichtige Angabe jeweils den ausschlaggebenden Beweggrund für den vollzogenen Kauf bildet; es genügt vielmehr, daß der Kaufinteressent durch die Angabe angelockt und geneigter gemacht wird, sich mit dem Angebot näher zu befassen, welches er anderenfalls möglicherweise unbeachtet gelassen hätte (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1959, I ZR 1/58 - Lungenautomatik).

    Angesichts des Ergebnisses der erwähnten Umfrage kann auch die weitere Verfahrensrüge der Revision nicht durchdringen, das Berufungsgericht habe im vorliegenden Rechtsstreit nicht seine Feststellung aus dem früher entschiedenen Parallelprozeß 2 O 139/56 (= I ZR 1/58) verwerten dürfen, daß bei Geräten der vorliegenden Art die Bestellung häufig ohne vorherige Vorführung erteilt werde.

    Bei dieser Festsetzung hat das Berufungsgericht vielmehr seinen Ausgangspunkt, die Abwägung des Verhältnisses der unzulässigen Werbung zu den sonstigen für den Kaufentschluß maßgebenden Umständen, verlassen und nunmehr einen völlig anderen Faktor, nämlich die Schadensberechnung aus dem früheren Rechtsstreit 2 U 139/56 (= I ZR 1/58) zum Maßstab genommen.

  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59
    Mit den Vorschriften der §§ 397, 402, 411 ZPO war es ferner nicht zu vereinbaren, daß das Berufungsgericht den Antrag der Beklagten auf Vernehmung des gerichtlichen Sachverständigen als verspätet zurückgewiesen hat, obwohl er im ersten Verhandlungstermin (23. Januar 1959) nach der Übersendung des Gutachtens an die Parteien (28. November 1958) gestellt war und die Einwände, welche die Beklagte gegen das Gutachten erhob, in ihrer allgemeinen Richtung schon aus der Stellungnahme der Beklagten zu dem vorausgegangenen Beweisbeschluß entnommen werden konnten (vgl. dazu RG HRR 1937, 1344; BGH vom 10. Juli 1952 - IV ZR 15/52, in BGHZ 6, 398 nur teilweise abgedruckt; ferner BGH vom 27. Februar 1957 - IV ZR 290/56 = BGHZ 24, 9, 14 [BGH 27.02.1957 - IV ZR 290/56] ; BGH vom 30. April 1958 - V ZR 142/56).
  • BGH, 02.03.1956 - I ZR 161/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59
    Es bedarf keiner Prüfung, wie der dort hauptsächlich behandelte Fall zu beurteilen wäre, daß in dem Hinweis das Wort "angemeldet" - wie in der vom OLG Stuttgart a.a.O. entschiedenen Sache, die ein Herstellungsverfahren betraf - nicht lediglich mit dem Buchstaben "a" abgekürzt, sondern ganz - oder, sofern dies in unmißverständlicher Form geschieht, auch teilweise - ausgeschrieben wird (Tetzner a.a.O., Heydt a.a.O.; vgl. dazu aber auch BGH GRUR 1956, 276 - "DRP angemeldet"), denn im vorliegenden Rechtsstreit ist allein über die Bezeichnung in der nur mit den Anfangsbuchstaben abgekürzten Schreibweise ("DPa" bzw. "DPa." oder "D.P.a.") zu befinden.
  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59
    Mit den Vorschriften der §§ 397, 402, 411 ZPO war es ferner nicht zu vereinbaren, daß das Berufungsgericht den Antrag der Beklagten auf Vernehmung des gerichtlichen Sachverständigen als verspätet zurückgewiesen hat, obwohl er im ersten Verhandlungstermin (23. Januar 1959) nach der Übersendung des Gutachtens an die Parteien (28. November 1958) gestellt war und die Einwände, welche die Beklagte gegen das Gutachten erhob, in ihrer allgemeinen Richtung schon aus der Stellungnahme der Beklagten zu dem vorausgegangenen Beweisbeschluß entnommen werden konnten (vgl. dazu RG HRR 1937, 1344; BGH vom 10. Juli 1952 - IV ZR 15/52, in BGHZ 6, 398 nur teilweise abgedruckt; ferner BGH vom 27. Februar 1957 - IV ZR 290/56 = BGHZ 24, 9, 14 [BGH 27.02.1957 - IV ZR 290/56] ; BGH vom 30. April 1958 - V ZR 142/56).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59
    Der Revision ist zuzugeben, daß die von ihr beanstandete Auflage an den mit der Erstattung eines schriftlichen Gutachtens beauftragten Sachverständigen, die absoluten Gewinne und Werbeausgaben der Klägerin geheimzuhalten und nur die für die Jahre 1954-1956 festgestellten Verhältniszahlen mitzuteilen, durch die vom Berufungsgericht dafür angeführte Entscheidung BGHZ 10, 385 nicht gedeckt war.
  • RG, 04.05.1923 - II 310/22

    1. Zum Begriff des Motivschutzes im Warenzeichenrecht. 2. Hat im Falle der

    Auszug aus BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59
    Diese Entscheidung wiederholt lediglich den in der Rechtsprechung schon früher entwickelten Grundsatz, wonach die Überprüfung einer vom Beklagten geschuldeten Rechnungslegung nach Treu und Glauben auf die Unterlagen zu beschränken ist, die für die Ermittlung des nachfolgenden Zahlungsanspruchs notwendig sind (vgl. dazu auch RGZ 108, 1, 7; BGZ 127, 243, 245; RG Seuff.Arch. 89, 25; OLG. Dresden Seuff.Arch. 72, 17).
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 102/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59
    Damit ist der ursächliche Zusammenhang zwischen der Werbung und etwaigen späteren Kaufabschlüssen hergestellt, auch wenn einzelne Käufer sich dabei endgültig nicht wegen der vermeintlichen Patentwürdigkeit des Geräts, sondern aus anderen Gründen zum Kauf entschlossen haben sollten (vgl. das Urteil vom 2. Oktober 1959; ferner BGH GRUR 1955, 251, 252 - Silberal).
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59
    Mit den Vorschriften der §§ 397, 402, 411 ZPO war es ferner nicht zu vereinbaren, daß das Berufungsgericht den Antrag der Beklagten auf Vernehmung des gerichtlichen Sachverständigen als verspätet zurückgewiesen hat, obwohl er im ersten Verhandlungstermin (23. Januar 1959) nach der Übersendung des Gutachtens an die Parteien (28. November 1958) gestellt war und die Einwände, welche die Beklagte gegen das Gutachten erhob, in ihrer allgemeinen Richtung schon aus der Stellungnahme der Beklagten zu dem vorausgegangenen Beweisbeschluß entnommen werden konnten (vgl. dazu RG HRR 1937, 1344; BGH vom 10. Juli 1952 - IV ZR 15/52, in BGHZ 6, 398 nur teilweise abgedruckt; ferner BGH vom 27. Februar 1957 - IV ZR 290/56 = BGHZ 24, 9, 14 [BGH 27.02.1957 - IV ZR 290/56] ; BGH vom 30. April 1958 - V ZR 142/56).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt in Wettbewerbssachen für die Feststellung einer Schadensersatzpflicht die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts, die nicht hoch zu sein braucht (BGH, Urt. v. 7.9.1960 , - I ZR 56/59, GRUR 1961, 241, 243 - Sosil; Urt. v. 10.5.1974 - I ZR 18/73, GRUR 1974, 735, 736 = WRP 1974, 403 - Pharmedan; Urt. v. 5.7.1984 - I ZR 88/82, GRUR 1984, 741, 742 = WRP 1984, 601 - patented; Urt. v. 20.6.1991 - I ZR 277/89, GRUR 1992, 61, 63 = WRP 1991, 654 - Preisvergleichsliste).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt entschieden hat (BGH GRUR 1957, 285, 286 - Erstes Kulmbacher; BGHZ 28, 1, 7 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II; GRUR 1960, 563, 565 - Alterswerbung/Sekt - und 567, 570 - Kunstglas; I ZR 56/59 vom 27. September 1960), genügt es für die Anwendung des § 3 UWG, daß die unrichtige Angabe geeignet ist, Kaufinteressenten anzulocken und geneigter zu machen, sich mit dem Angebot zu befassen.
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 88/82

    PATENDED

    Daß die Angabe geeignet sein könnte, die angesprochenen Verkehrskreise zumindest zu näherer Befassung mit dem Angebot der Beklagten zu veranlassen, ist im Rechtsstreit nicht streitig geworden, steht auch mit den anerkannten Erfahrungssätzen im Einklang, daß der Hinweis auf ein Patentrecht im allgemeinen die Vorstellung hervorzurufen geeignet ist, die Ware sei im ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex - Jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt für die Feststellung der Schadensersatzpflicht die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts; einer hohen Wahrscheinlichkeit bedarf es dafür nicht (BGH GRUR 1954, 457 - Irus/Urus; vgl. für Fälle der vorliegenden Art insbes. BGH GRUR 1961, 241, 243 ff. - Socsil).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 2 U 26/18

    Irreführende Werbung mit abgelaufenem Patent

    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht nämlich dahingehend verstanden, das Produkt sei im Ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH, GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; Senat, GRUR-RR 2014, 1, 2 - Schneeschieber).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11

    Der Wiedereinsetzung kommt nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über

    Im Allgemeinen wird der Hinweis auf ein Patentrecht dahingehend verstanden, das Produkt sei im ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex; GRUR 1984, 741 - Patented; vgl. auch Senat Mitt. 1996, 355).
  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64

    Bleistiftabsätze

    Die Werbung "B.P.a." oder "DBP.a." ist auch nach Bekanntmachung einer geprüften Patentanmeldung irreführend im Sinne von § 3 UWG, sofern sich die Werbung an patentrechtlich unerfahrene Kreise richtet (Ergänzung zu BGH GRUR 1961, 241 - Socsil).

    angem." vor Bekanntmachung der Patentanmeldung als irreführend im Sinne von § 3 UWG zu beanstanden sind (BGH GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex).

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 82/86

    Meßpuffer; Irreführung bei an Fachkreise gerichteter Werbung

    Denn § 3 UWG richtet sich auch gegen das vor Vertragsabschluß liegende, durch Irreführung erreichte Anlocken von Kunden (BGH, Urt. v. 22.12.1961 - I ZR 152/59, GRUR 1962, 310, 313 f - Gründerbildnis, insoweit nicht in BGHZ 36, 252; BGH, Urt. v. 29.4.1970 - I ZR 123/68, GRUR 1970, 425, 426 - Melitta-Kaffee; BGH, Urt. v. 18.12.1981 - I ZR 198/79, GRUR 1982, 242, 244 - Anforderungsscheck für Barauszahlung), so daß es genügt, wenn die im Vorfeld der Kaufentscheidung tätigen Personen irregeführt und als Folge der Irreführung ihrerseits denjenigen, der die Kaufentscheidung zu treffen hat, erst veranlassen, sich mit dem beworbenen Gegenstand überhaupt oder näher zu befassen (vgl. hierzu schon BGH, Urt. v. 2.10.1959 - I ZR 1/58, Urteilsabdruck S. 6 - Lungenautomatik; BGH, Urt. v. 27.9.1960 - I ZR 56/59, GRUR 1961, 241, 242 - Socsil m.w.N.; BGH, Urt. v. 4.3.1964 - Ib ZR 118/62, GRUR 1965, 39, 41 f - Ahlborn sowie in jüngerer Zeit - zwar für den insoweit ähnlichen Fall einer Täuschung durch Kennzeichen, aber ausdrücklich zur Beachtlichkeit einer Täuschung auch der "im Vorfeld der Kaufentscheidung tätigen Personen" - BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 422 - BBC/DDC).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2008 - 4b O 210/07

    Werbung mit "Worldwide Patent" ist irreführend, wenn Patent noch nicht erteilt

    So hat etwa der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass eine Werbung mit Kürzeln wie "Dpa" "Dpa." und "D.P.a." für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen nur eine Patentanmeldung besteht, unlauter ist (vgl. BGH GRUR 1961, 241, 242 - Socsil; 1966, 92, 93 - Bleistiftabsätze).
  • LG Hannover, 12.07.2022 - 26 O 2/22
    Daß die Angabe geeignet sein könnte, die angesprochenen Verkehrskreise zumindest zu näherer Befassung mit dem Angebot der Bekl. zu veranlassen, ist im Rechtsstreit nicht streitig geworden, steht auch mit den anerkannten Erfahrungssätzen im Einklang, daß der Hinweis auf ein Patentrecht im allgemeinen die Vorstellung hervorzurufen geeignet ist, die Ware sei im ganzen oder in Teilen gegen Nachahmung geschützt, biete in bestimmter Beziehung Neues und weise Vorzüge auf gegenüber gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller, für die ein Schutzrecht nicht besteht (vgl. BGH in GRUR 1961, 241 Socsil; GRUR 1964, 144 [BGH 27.09.1963 - Ib ZR 24/62] Sintex - jeweils mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 01.10.1971 - I ZR 66/70

    Schadensersatzanspruch wegen durch Werbung erzielter Mehrumsätze auf Kosten von

    Es dürfe deshalb nicht von einer vom Berufungsgericht auf 70.000,- DM geschätzten Werbewirkung ausgegangen werden, das Berufungsgericht hätte vielmehr zunächst klären müssen, in welchem Umfang die Werbewirkung dieser Anzeigenserie gerade auf die ihre Unlauterkeit begründenden Merkmale zurückzuführen sei; das bedeute, daß es der Feststellung bedurft hätte, wie viele von den Sicherheitsbindungen, die die Beklagte gerade wegen ihres unzulässigen Hinweises auf die Verwendung ihrer Bindungen bei den Olympischen Spielen abgesetzt habe, sonst von der Klägerin verkauft worden wären, wozu sie sich auf die Grundsätze der Socsil-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1961, 241, 244) beruft.
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