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   BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 107/65   

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https://dejure.org/1967,8363
BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 107/65 (https://dejure.org/1967,8363)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1967 - Ib ZR 107/65 (https://dejure.org/1967,8363)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1967 - Ib ZR 107/65 (https://dejure.org/1967,8363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines eingetragenen Vereins von Kraftdroschkenbesitzern gegen verschiedene Mietwagenunternehmer wegen behaupteter Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Regeln des unlauteren Wettbewerbs - Unlauterkeit des Einsatzes Dritter als ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 147/64

    Vorliegen von Voraussetzungen für eine Vergünstigung bei Nichtidentität von

    Auszug aus BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 107/65
    Das gesetzliche Verbot richtet sich nicht schlechthin gegen jede Vergünstigung, die ein Letztverbraucher zu erlangen vermag; untersagt ist vielmehr, eine solche Vergünstigung auf einem bestimmten Wege zu gewähren oder dies anzukündigen, nämlich auf dem Wege, daß ein Unternehmer, der die Ware veräußert, von dem angekündigten oder in seinem Geschäft allgemein geforderten Preise dem Letztverbraucher einen Nachlaß von mehr als 3 v.H. oder unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 RabG einen Sonderpreis einräumt (BGH NJW 1967, 391, 392 [BGH 02.12.1966 - Ib ZR 147/64] - BSW).
  • BGH, 02.04.1965 - Ib ZR 71/63

    Aufnahme von Kunden durch einen Mietwagen trotz ausdrücklicher Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 107/65
    Für die rechtliche Betrachtung hat die - an sich nach der Lebenserfahrung nicht fernliegende - Gefahr außer Betracht zu bleiben, daß einem Gast, der eine Kraftdroschke (Taxi) wünscht, auf die hier in Rede stehende Weise ein Mietwagen vermittelt wird, ohne daß er über den Sachverhalt aufgeklärt wird; daß ein solches Verhalten wettbewerbswidrig ist, hat der erkennende Senat schon mehrfach entschieden (BGH GRUR 1965, 361 - Taxi-Bestellung; 1965, 607 - Funkmietwagen).
  • BGH, 26.04.1954 - III ZR 6/53

    Kostenentscheidung als Urteil in einer Rechtssache

    Auszug aus BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 107/65
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß für die Entscheidung nach § 91 a ZPO eine Beweisaufnahme nicht ausgeschlossen sei (BGHZ 13, 142, 145 [BGH 26.04.1954 - III ZR 6/53]; 21, 298, 300), [BGH 14.07.1956 - III ZR 29/55]doch soll grundsätzlich nicht das Verfahren fortgesetzt und Beweis erhoben werden, um noch benötigte Unterlagen für die Kostenentscheidung zu gewinnen (BGH LM ZPO § 91 a Nr. 6).
  • BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55

    Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

    Auszug aus BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 107/65
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß für die Entscheidung nach § 91 a ZPO eine Beweisaufnahme nicht ausgeschlossen sei (BGHZ 13, 142, 145 [BGH 26.04.1954 - III ZR 6/53]; 21, 298, 300), [BGH 14.07.1956 - III ZR 29/55]doch soll grundsätzlich nicht das Verfahren fortgesetzt und Beweis erhoben werden, um noch benötigte Unterlagen für die Kostenentscheidung zu gewinnen (BGH LM ZPO § 91 a Nr. 6).
  • BGH, 18.12.1964 - Ib ZR 51/64

    Taxi-Bestellung

    Auszug aus BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 107/65
    Für die rechtliche Betrachtung hat die - an sich nach der Lebenserfahrung nicht fernliegende - Gefahr außer Betracht zu bleiben, daß einem Gast, der eine Kraftdroschke (Taxi) wünscht, auf die hier in Rede stehende Weise ein Mietwagen vermittelt wird, ohne daß er über den Sachverhalt aufgeklärt wird; daß ein solches Verhalten wettbewerbswidrig ist, hat der erkennende Senat schon mehrfach entschieden (BGH GRUR 1965, 361 - Taxi-Bestellung; 1965, 607 - Funkmietwagen).
  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 130/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 107/65
    Für den so eingeschränkten Gegenstand der rechtlichen Würdigung ist der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zutreffend, daß die Einschaltung von nicht berufsmäßigen Kundenwerbern gegen Gewährung von Werbeprämien nicht wettbewerbsfremd ist (BGH GRUR 1959, 285 - Bienenhonig).
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