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BGH, 27.09.1967 - VIII ZR 72/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Bestehen des Rechts auf Wandelung - Anforderungen an die Auslegung eines Kaufvertrages
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 12.12.1900 - I 283/00
Kassa gegen Verladungsdokumente; Ausfallprobe
Auszug aus BGH, 27.09.1967 - VIII ZR 72/65
Danach durfte der Wagen nicht solche Fehler haben, die den Weiterverkauf beeinträchtigen konnten (RGZ 47, 129, 135).
- BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78
Fabrikneuheit eines Kfz
Der erkennende Senat hat die Fabrikneuheit eines Kraftwagens verneint, weil er einige Monate auf Lager gestanden hatte und dabei Schäden (Flecken, Kratzer, angerostete Scheinwerfer) davongetragen hatte (BGH Urteil vom 27. September 1967 - VIII ZR 72/65 = BB 1967, 1268).Der erkennende Senat ist in Einklang mit seinem Urteil vom 27. September 1967 (aaO) und in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung der Ansicht, daß ein, abgesehen von der Überführung, nicht benutztes Kraftfahrzeug, das mithin noch nicht seinem bestimmungsmäßigen Gebrauch als Verkehrsmittel zugeführt worden war, grundsätzlich fabrikneu ist, wenn und solange das Modell des Kraftfahrzeuges unverändert weitergebaut wird, also keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist und durch das Stehen keine Mängel entstanden sind.