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   BGH, 27.09.1985 - 2 StR 501/85   

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https://dejure.org/1985,6995
BGH, 27.09.1985 - 2 StR 501/85 (https://dejure.org/1985,6995)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1985 - 2 StR 501/85 (https://dejure.org/1985,6995)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1985 - 2 StR 501/85 (https://dejure.org/1985,6995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung des die verminderte Schuldfähigkeit hervorrufenden und zur Milderung des Strafrahmens führenden Umstandes als strafschärfenden Gesichtspunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 101
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 27.09.1985 - 2 StR 501/85
    Das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Beschluß vom 4. September 1979 - 5 StR 499/79 - BGH, Beschluß vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82 -).
  • BGH, 04.09.1979 - 5 StR 499/79

    Widersprüchliche Wendungen im Urteil der Vorinstanz

    Auszug aus BGH, 27.09.1985 - 2 StR 501/85
    Das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Beschluß vom 4. September 1979 - 5 StR 499/79 - BGH, Beschluß vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82 -).
  • BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82

    Auswirkungen abnormer Persönlichkeitstruktur auf Strafzumessung - Begehung eines

    Auszug aus BGH, 27.09.1985 - 2 StR 501/85
    Das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Beschluß vom 4. September 1979 - 5 StR 499/79 - BGH, Beschluß vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82 -).
  • BGH, 22.04.1986 - 1 StR 133/86

    Versuchter Totschlag im minder schweren Fall - Auswirkungen "starker psychischer

    Die Art der Tatausführung darf insoweit, als sie gerade unverschuldete Folge der psychischen Verfassung ist, die zur erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit führte, nicht strafschärfend verwertet werden (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StV 1981, 401; 1984, 202; 1985, 55; 1986, 101; BGH NStZ 1982, 200/201).
  • BGH, 16.07.1986 - 2 StR 225/86

    Kriterien eines bedingten Tötungsvorsatzes - Kriterien einer erheblich

    Daß damit in unzulässiger Weise Tatsachen zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt worden wären, die sich lediglich als Ausdruck oder Folge seiner verminderten Schuldfähigkeit darstellten (vgl. BGHSt 16, 360, 363 f; BGH GA 1986, 36), ist nicht erkennbar.
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