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   BGH, 27.09.1990 - III ZR 322/89   

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https://dejure.org/1990,2977
BGH, 27.09.1990 - III ZR 322/89 (https://dejure.org/1990,2977)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1990 - III ZR 322/89 (https://dejure.org/1990,2977)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1990 - III ZR 322/89 (https://dejure.org/1990,2977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geldentschädigung wegen Eingriffs in den Gewerbebetrieb - Umfang der Entschädigung in Gestalt der Übernahme der durch die Festsetzung betroffenen Flächen - Entschädigung in Gestalt des Übernahmeanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungsanspruch eines Gewerbebetriebs in Geld wegen temporärer Nichtbebaubarkeit einer Grundstücksparzelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 221/85

    Enteignungsentschädigung wegen Herabzonung eines Grundstücks von

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 322/89
    Nach alledem kann unentschieden bleiben, ob hier der Übernahmeanspruch, wie das Berufungsgericht annimmt, nach Art. 3 § 10 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 oder nach § 44 Abs. 4 BauGB/§ 44 c Abs. 2 BBauG 1976/79 erloschen ist (zur Unanwendbarkeit der Erlöschensregelung des § 44 c Abs. 2 BBauG auf den Übernahmeanspruch: Krohn in Festschrift für Geiger, 1989, S. 427 Fußn. 28; vgl. auch die Senatsbeschlüsse vom 24. März 1988 - III ZR 221/85 und III ZR 58/86: kein Erlöschen des Übernahmeanspruchs nach Art. 125 BayAGBGB wegen nicht rechtzeitiger Geltendmachung) und ob - wie die Revision meint - das Berufungsgericht einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Kläger zu Unrecht verneint hat.
  • BGH, 29.04.1968 - III ZR 80/67

    Entschädigung für die Herabstufung einer Fläche in einem Bebauungsplan

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 322/89
    Das wird nunmehr durch § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB/§ 44 b Abs. 3 Satz 1 BBauG 1976/79 ausdrücklich klargestellt, galt aber auch schon für die Entschädigungsregelung nach dem Bundesbaugesetz 1960 (Senatsurteil BGHZ 50, 93, 96; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg BBauG § 40 Rn. 13 e und § 44 b Rn. 32).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 162/84

    Erlöschen des Übernahmeanspruchs

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 322/89
    Daß die Geltendmachung des Übernahmeanspruchs, der den Klägern aufgrund der Festsetzungen des am 27. Mai 1975 in Kraft getretenen Bebauungsplans zugestanden hat, spätestens seit der im Jahre 1984 erfolgten Planungsänderung ausgeschlossen war (vgl. Senatsurteil BGHZ 97, 1 [BGH 19.09.1985 - III ZR 162/84] ), ändert an dieser Beurteilung nichts.
  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 58/86
    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 322/89
    Nach alledem kann unentschieden bleiben, ob hier der Übernahmeanspruch, wie das Berufungsgericht annimmt, nach Art. 3 § 10 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 oder nach § 44 Abs. 4 BauGB/§ 44 c Abs. 2 BBauG 1976/79 erloschen ist (zur Unanwendbarkeit der Erlöschensregelung des § 44 c Abs. 2 BBauG auf den Übernahmeanspruch: Krohn in Festschrift für Geiger, 1989, S. 427 Fußn. 28; vgl. auch die Senatsbeschlüsse vom 24. März 1988 - III ZR 221/85 und III ZR 58/86: kein Erlöschen des Übernahmeanspruchs nach Art. 125 BayAGBGB wegen nicht rechtzeitiger Geltendmachung) und ob - wie die Revision meint - das Berufungsgericht einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Kläger zu Unrecht verneint hat.
  • OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 102 U 1/09

    Nichtvollziehung eines Bebauungsplans: Anspruch eines Grundstückseigentümers auf

    Übt ein Eigentümer dieses Recht nicht aus, wäre es mit dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Entschädigungsregelung in den §§ 39 ff. BBauG 1976 / BauGB unvereinbar, wenn die unterbliebene Geltendmachung des Übernahmeanspruchs zur Folge hätte, dass den Antragstellern ein selbständiger Anspruch auf Geldentschädigung zuerkannt werden könnte, den ihnen das Gesetz im Fall herabzonender Festsetzungen im Sinn von § 40 Abs. 1 Satz 1 BBauG 1976 / BauGB neben einem Übernahmeanspruch oder anstelle eines solchen nicht gewährt (BGH, Beschluss vom 27.9.1990, AZ: III ZR 322/89, BRS 53 Nr. 140, Juris RN 7).
  • KG, 02.07.2010 - 9 U 3/09

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme: Isolierter Geldentschädigungsanspruch bei

    §§ 168 Satz 2, 145 Abs. 5 Satz 5 BauGB verweisen zwar nicht auf die Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB, der unmittelbar im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes Anwendung findet, und dort durch die Bezugnahme auf § 40 (Abs. 3 Satz 2) BauGB den Vorrang des Übernahmeanspruchs regelt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1990 - III ZR 322/89 - juris Tz. 6 = BRS 53 Nr. 140; Battis, a. a. O., § 43 Rn. 4: Abs. 3 S. 1 stellt klar, dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 40 ... allein hieraus, nicht aber aus dem insoweit subsidiären § 42 zu entschädigen ist).

    Einen solchen Verlauf hat der Grundstückseigentümer, der infolge der geänderten Planung sein Grundstück behalten und weiter im Rahmen der Sozialbindung nutzen darf, nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "entschädigungslos" hinzunehmen (BGH, Urteil vom 27. September 1990 - III ZR 322/89 - juris Tz. 7).

    Danach ist eine Entschädigung nicht nur für den durch den Eigentumswechsel als solchen eintretenden Rechtsverlust (§ 95 BauGB), sondern auch für andere damit verbundene Vermögensnachteile zu leisten (§§ 93 Abs. 2 Nr. 2, 96 BauGB); hierzu können auch Nachteile zählen, die sich aus den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen der Planung für einen auf dem Grundstück eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1990, a. a. O., Tz. 6).

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