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   BGH, 27.09.1990 - III ZR 57/89   

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https://dejure.org/1990,3585
BGH, 27.09.1990 - III ZR 57/89 (https://dejure.org/1990,3585)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1990 - III ZR 57/89 (https://dejure.org/1990,3585)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1990 - III ZR 57/89 (https://dejure.org/1990,3585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsanspruch wegen der Blockade eines Quarzsandvorkommens durch einen Autobahnbau - Verweisung auf andere Flächen aufgrund einer Schadensminderungspflicht - Berechnung des Werts des blockierten Quarzsandvorkommens nach der Differenzmethode oder nach der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 246
    Berechnung des Kapitalisierungszinsfußes zu Ermittlung des Barwerts zukünftiger laufender Einkünfte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 57/89
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn, die Richter Dr. Engelhardt, Dr. Rinne und Dr. Wurm sowie die Richterin Dr. Deppert gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) am 27. September 1990 beschlossen :.

    Die Revisionen haben auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 83/85

    Umfang der Entschädigung eines Gestein abbauenden Betriebes

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 57/89
    Vielmehr ist nach dem bisherigen Verlauf des Abbaus anzunehmen, daß dieser kontinuierlich bis zur völligen Erschöpfung des Quarzsandes fortgesetzt worden wäre; es handelte sich demnach - im Unterschied zu dem in BGHZ 98, 341, 349 [BGH 18.10.1986 - III ZR 83/85] behandelten Fall - nicht lediglich um eine "fernliegende, entschädigungsrechtlich irrelevante Nutzungsmöglichkeit".
  • LG Essen, 02.09.2013 - 9 T 8/09

    Keine generelle Ermächtigung des Verwalters zur Hinzuziehung eiunes Rechtsanwalts

    u Den Abzinsungszinssatz schätzt die Kammer entsprechend § 287 ZPO auf 4 % p. a. Der Abzinsungszinssatz ist je nach den Besonderheiten des Barwertes zu ermitteln (BGH, Beschl. v. 27.09.1990, III ZR 57/89).
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