Rechtsprechung
BGH, 27.09.1990 - V ZB 5/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden bei Versäumung der Berufungseinlegungsfrist infolge fehlender Rückfrage beim Prozeßbevollmächtigten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflicht der GmbH - Zustellung des Urteils - Rückfrage bei Prozeßbevollmächtigten - Lauf der Rechtsmittelfrist
Verfahrensgang
- LG Kempten, 30.10.1989 - 1 O 911/89
- OLG München, 19.03.1990 - 14 U 975/89
- BGH, 27.09.1990 - V ZB 5/90
Papierfundstellen
- NJW 1992, 696 (Ls.)
- NJW-RR 1992, 97
- VersR 1991, 123
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18
Beginn der Einspruchsfrist bei Zustellung eines nicht mit Tatbestand und …
- BGH, 14.07.1998 - XI ZB 42/97
Schuldhafte Versäumung der Rechtsmittelfrist bei Nichterteilung eines …
Daß an die Pflichten eines Rechtsanwaltes weitaus strengere Anforderungen zu stellen sind als an die einer natürlichen Person oder eines Handwerkbetriebs (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 27. September 1990 - V ZB 5/90, VersR 1991, 123 für die Erkundigungspflicht einer GmbH), der Beklagte deshalb auch die letzte Möglichkeit zur Vermeidung einer Säumnis nutzen mußte, liegt auf der Hand. - BPatG, 18.03.2002 - 10 W (pat) 44/01 Dies gilt umso weniger, als der Betrieb der Anmelderin, der im übrigen in der Rechtsform einer GmbH geführt wird (vgl dazu auch BGH VersR 1991, 123, wo ausgeführt wird, daß an die im Zusammenhang mit einer Frist zu fordernden Erkundigungspflicht einer "GmbH, die als kaufmännisch geführtes Unternehmen über eine größere Verwaltung verfügt, strengere Anforderungen zu stellen (sind) als an die einer natürlichen Person oder eines Handwerksbetriebs"), mit etwa 80 Mitarbeitern durchaus eine beachtliche Größe aufweist.
- BPatG, 03.05.2017 - 20 W (pat) 37/16
Voraussetzungen für eine Widereinsetzung in die versäumte einmonatige Frist zur …
Jeder Verfahrensbeteiligte ist verpflichtet, sich die Kenntnis über das geltende Recht zu verschaffen, das für das Verfahren gilt, an dem er sich beteiligen möchte, sowie für den ordnungsgemäßen Fortgang des Verfahrens zu sorgen, z. B. sich nach Form und Frist eines Antrags oder Rechtsmittels zu erkundigen oder einen Anwalt hinzuzuziehen (BGH NJW 1997, 1989; BGH NJW-RR 1992, 97;… Schulte, PatG, 9. Aufl., § 123 Rn. 72 und 134 m. w. N.).