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   BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95   

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BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95 (https://dejure.org/1995,2795)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1995 - 4 StR 488/95 (https://dejure.org/1995,2795)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1995 - 4 StR 488/95 (https://dejure.org/1995,2795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung der Vernehmungsniederschrift - Aussageverweigerungsrecht des Zeugen - Vernehmung der Verhörperson

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55, § 251

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 96
  • StV 1996, 191
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95
    Daß der Angeklagte "möglicherweise den ... Verdacht entwickelt (hatte), daß dieses Treffen polizeilich observiert wurde" (UA aaO.), schloß einen strafbefreienden freiwilligen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; 39, 221, 230/231).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95
    Daß der Angeklagte "möglicherweise den ... Verdacht entwickelt (hatte), daß dieses Treffen polizeilich observiert wurde" (UA aaO.), schloß einen strafbefreienden freiwilligen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; 39, 221, 230/231).
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95
    Es liegt nahe, daß der Angeklagte die zunächst nur verbal geäußerte Drohung mit einem Eingreifen seiner "Jungs" durch das gemeinsame Auftreten mit B. unbekannten Männern, das eine zur Tatbestandsverwirklichung ausreichende schlüssige Handlung (vgl. BGHSt 7, 252, 253; BGH NJW 1984, 1632) darstellt, unterstreichen oder sogar verstärken wollte.
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95
    Wenn - wie hier - ein Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen ist und unter Berufung auf sein Recht nach § 55 Abs. 1 StPO nicht zur Sache ausgesagt hat, ist eine Verlesung der Niederschriften über frühere Vernehmungen ausgeschlossen (BGH NStZ 1982, 342; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 251 Rdn. 10, 28), vielmehr sind die bisherigen Angaben durch die Vernehmung der Verhörsperson in die Hauptverhandlung einzuführen (st. Rspr.; BGHSt 17, 245, 247; BGH bei Dallinger MDR 1968, 202; 1973, 19; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 211; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 55 Rdn. 12; Pelchen in KK/StPO 3. Aufl. § 55 Rdn. 15).
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95
    Wenn damit aber, wovon hier auszugehen ist, die verschiedenen Nötigungshandlungen einen einheitlichen Lebensvorgang bildeten (BGH StV 1994, 367) und der Nötigungsversuch bei dem letzten Treffen zwischen dem Angeklagten und B. noch andauerte, war zu prüfen, ob der Angeklagte von dem Versuch mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist.
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95
    Es liegt nahe, daß der Angeklagte die zunächst nur verbal geäußerte Drohung mit einem Eingreifen seiner "Jungs" durch das gemeinsame Auftreten mit B. unbekannten Männern, das eine zur Tatbestandsverwirklichung ausreichende schlüssige Handlung (vgl. BGHSt 7, 252, 253; BGH NJW 1984, 1632) darstellt, unterstreichen oder sogar verstärken wollte.
  • BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82

    Voraussetzungen für die Verlesung von richterlichen Niederschriften über

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95
    Wenn - wie hier - ein Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen ist und unter Berufung auf sein Recht nach § 55 Abs. 1 StPO nicht zur Sache ausgesagt hat, ist eine Verlesung der Niederschriften über frühere Vernehmungen ausgeschlossen (BGH NStZ 1982, 342; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 251 Rdn. 10, 28), vielmehr sind die bisherigen Angaben durch die Vernehmung der Verhörsperson in die Hauptverhandlung einzuführen (st. Rspr.; BGHSt 17, 245, 247; BGH bei Dallinger MDR 1968, 202; 1973, 19; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 211; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 55 Rdn. 12; Pelchen in KK/StPO 3. Aufl. § 55 Rdn. 15).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Danach setzt die Verlesung von richterlichen Niederschriften voraus, dass die Person, deren Aussage in der Hauptverhandlung verlesen wird, in dieser Hauptverhandlung nicht vernommen worden ist; hingegen soll die Verlesung unzulässig sein, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen ist (BGH NStZ 1996, 96 m.w.N.; BGH NStZ 1982, 342; BGH NJW 1956, 1528).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.; ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11; Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

    Allerdings soll auch bei Einverständnis aller Beteiligter - wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat - eine Protokollverlesung dann nicht zulässig sein, wenn sich der Zeuge in der Hauptverhandlung auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO beruft (so BGH, Beschluß vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209176 - für einen Fall, bei dem der Zeuge einzelne Fragen nicht beantwortet hatte; BGH, Urt. vom 11. Mai 1982 - 5 StR 92/82 = NStZ 1982, 342; Beschl. vom 27. September 1995 - 4 StR 488/95 = NStZ 1996, 96 auch für den Fall, daß der Zeuge in der Hauptverhandlung umfassend vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und nicht zur Sache ausgesagt hatte).

    Da der Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen und vernommen worden sei, liege keine Ersetzung seiner Aussage vor, die Voraussetzungen des § 251 Abs. 1 StPO seien daher nicht gegeben (BGH, Beschl. vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76; Beschl. vom 27. September 1995 - 4 StR 488/95 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2022 - 6 StS 1/21
    Macht ein Zeuge unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO keine Angaben, so stellt jede Verlesung einer Niederschrift über eine frühere Vernehmung eine Ersetzung seiner nicht erfolgten Vernehmung in der Hauptverhandlung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1995 - 4 StR 488/95 mwN; BGH, Urteil vom 27. April 2007 - 2 StR 490/06; MüKoStPO/Kreicker, StPO, § 250 Rn. 27-29; KK-StPO/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 251 Rn. 7).
  • BayObLG, 29.08.2002 - 1St RR 75/02

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Erpressung

    Bei Forderungen mit einem hinausgeschobenen "Zahlungsziel" dauert ein Erpressungsversuch vielmehr grundsätzlich bis zur schädigenden Verfügung des Erpressungsopfers an (vgl. BGH NStZ 1996, 96/97).
  • KG, 05.02.2001 - 1 Ss 343/00
    Es genügt, wenn es "zwischen den Zeilen" (vgl. BayObLGSt 60, 296, 299), durch allgemeine Redensarten (vgl. BGHSt 7, 252, 253) oder durch schlüssiges Handeln (vgl. BGH NStZ 1996, 96, 97) angekündigt wird; dies kann insbesondere auch durch eine Bezugnahme auf bereits vorher verübte Gewalt gegen den Geschädigten geschehen (vgl. BGH NJW 1984, 1631, 1632; NJW 1990, 1055; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 240 Rdn. 31).
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