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   BGH, 27.09.2006 - AnwZ (B) 90/05   

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https://dejure.org/2006,8774
BGH, 27.09.2006 - AnwZ (B) 90/05 (https://dejure.org/2006,8774)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2006 - AnwZ (B) 90/05 (https://dejure.org/2006,8774)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2006 - AnwZ (B) 90/05 (https://dejure.org/2006,8774)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BRAO § 35 Abs. 1 Ziff. 5; ; BRAO § 223 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 223 Abs. 3
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • AGH Niedersachsen, 11.05.1998 - AGH 23/97
    Auszug aus BGH, 27.09.2006 - AnwZ (B) 90/05
    Mit Schreiben vom 15. März 2005 hat er ergänzend die Wiederaufnahme weiterer Verfahren, die bei dem Hessischen Anwaltsgerichtshof (2 AGH 1/93 - Zulassungsrücknahme; 1 AGH 22/97 - Abwicklerbestellung, Rücknahme des Antrags vor AGH; 1 AGH 23/97 - Abwicklerbestellung) anhängig gewesen waren, beantragt.

    Die Unzulässigkeit des nicht nach § 223 Abs. 3 BRAO zugelassenen Rechtsmittels ergibt sich - soweit es die Verfahren 2 AGH 8/00, 1 AGH 22/97 und 1 AGH 23/97 betrifft - aus den im Schreiben der Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof Dr. D. vom 31. März 2006 mitgeteilten Gründen, auf das verwiesen wird.

  • BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 54/96

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der lokalen Zulassung -

    Auszug aus BGH, 27.09.2006 - AnwZ (B) 90/05
    Sämtliche Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 1997 - AnwZ(B) 54/96; vom 6. Juli 1998 - AnwZ(B) 12/98; vom 12 April 1998 - AnwZ(B) 58/98; vom 19. November 2001 - AnwZ(B) 74/01).

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 3. Juni 1996 - 2 AGH 1/93, mit dem der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerruf der Zulassung des Antragstellers nach § 35 Abs. 1 Ziff. 5 BRAO zurückgewiesen wurde, durch den auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers ergangenen Senatsbeschluss vom 3. März 1997 - AnwZ(B) 54/96 bestätigt wurde.

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 27.09.2006 - AnwZ (B) 90/05
    Über die unzulässige Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. BGHZ 44, 25).
  • BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 58/98

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 27.09.2006 - AnwZ (B) 90/05
    Sämtliche Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 1997 - AnwZ(B) 54/96; vom 6. Juli 1998 - AnwZ(B) 12/98; vom 12 April 1998 - AnwZ(B) 58/98; vom 19. November 2001 - AnwZ(B) 74/01).
  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 47/04

    Zurückweisung eines Widerrufsantrages betreffend den Widerruf der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 27.09.2006 - AnwZ (B) 90/05
    Die gegen diesen Beschluss bereits früher beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens bei dem Bundesgerichtshof hat der Senat durch Beschluss vom 25. Juli 2005 - AnwZ(B) 47/04 als unzulässig zurückgewiesen.
  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 12/98

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 27.09.2006 - AnwZ (B) 90/05
    Sämtliche Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 1997 - AnwZ(B) 54/96; vom 6. Juli 1998 - AnwZ(B) 12/98; vom 12 April 1998 - AnwZ(B) 58/98; vom 19. November 2001 - AnwZ(B) 74/01).
  • BGH, 30.04.2009 - AnwZ (B) 12/09

    Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Der Senat hat bisher nicht ausdrücklich entschieden, ob bei Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dem die Zulassung widerrufen worden ist, durch den Anwaltsgerichtshof eine sofortige Beschwerde nach § 42 Abs. 1 BRAO oder eine sofortige Beschwerde nach Zulassung gemäß § 223 Abs. 3 BRAO gegeben ist oder ob ein Rechtsmittel jedenfalls nach Zurückweisung eines entsprechenden Wiederaufnahmeantrags durch den Senat (wie hier: Beschl. v. 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 47/04) grundsätzlich unstatthaft ist (vgl. Beschl. vom 27. September 2006 - AnwZ (B) 90/05, Tz. 4).
  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 41/09

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme

    Für die Zulässigkeit nach § 223 Abs. 3 BRAO fehlt es an der Zulassung durch den Anwaltsgerichtshof (vgl. Beschl. vom 27. September 2006 - AnwZ (B) 90/05, Tz. 3).
  • BGH, 14.08.2008 - AnwZ (B) 46/08

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Der Senat hat bisher nicht ausdrücklich entschieden, ob bei Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dem die Zulassung widerrufen worden ist, durch den Anwaltsgerichtshof eine sofortige Beschwerde nach § 42 Abs. 1 BRAO oder eine sofortige Beschwerde nach Zulassung gemäß § 223 Abs. 3 BRAO gegeben ist oder ob ein Rechtsmittel jedenfalls nach Zurückweisung eines entsprechenden Wiederaufnahmeantrags durch den Senat grundsätzlich unstatthaft ist (vgl. Beschl. vom 27. September 2006 - AnwZ (B) 90/05, Tz. 4).
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