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   BGH, 27.09.2007 - IX ZR 86/04   

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https://dejure.org/2007,9907
BGH, 27.09.2007 - IX ZR 86/04 (https://dejure.org/2007,9907)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - IX ZR 86/04 (https://dejure.org/2007,9907)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - IX ZR 86/04 (https://dejure.org/2007,9907)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Zahlungsverzugs durch Geltendmachung der Einrede eines nicht erfüllten Vertrages; Hinweispflicht auf die Voraussetzungen fortgesetzter Minderung nach Mängelbeseitigung; Erfordernis einer Mängelanzeige

  • Judicialis

    BGB § 320; ; BGB § 536c n.F.; ; BGB § 545 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2; BGB § 536c § 537
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anwaltsregress wegen der unterlassenen Geltendmachung von Mängeln einer vermieteten Sache mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichten bei der Beratung eines Mieters wegen Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZR 86/04
    Wie der Senat nach Einlegung der Beschwerde mehrfach entschieden hat, ist dies jedoch, auch bei Prüfung eines Feststellungsantrages, dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn alle Möglichkeiten des beratungsgerechten Verhaltens im Ergebnis gleich den geltend gemachten Schaden vermieden hätten (vgl. BGH, Urt. v. 29. September 2005 - IX ZR 104/01, BGHReport 2006, 164, 165; v. 19. Januar 2006 - IX ZR 232/01, WM 2006, 927, 930).
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZR 104/01

    Anforderungen an die Darlegung der Kausalität von Beratungsfehlern eines

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZR 86/04
    Wie der Senat nach Einlegung der Beschwerde mehrfach entschieden hat, ist dies jedoch, auch bei Prüfung eines Feststellungsantrages, dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn alle Möglichkeiten des beratungsgerechten Verhaltens im Ergebnis gleich den geltend gemachten Schaden vermieden hätten (vgl. BGH, Urt. v. 29. September 2005 - IX ZR 104/01, BGHReport 2006, 164, 165; v. 19. Januar 2006 - IX ZR 232/01, WM 2006, 927, 930).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 90/81

    Einrede des § 320 BGB neben Mängelgewährleistung

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZR 86/04
    Soweit das Berufungsgericht annimmt, die Einrede des nicht erfüllten Vertrages habe geltend gemacht werden müssen, um den Zahlungsverzug des Klägers auszuschließen, könnte eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 84, 42, 44) vorliegen.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1990 - 10 U 15/90

    Recht des Mieters auf Minderung der Miete nach fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZR 86/04
    Der Beklagte hätte das Kündigungsrisiko verdeutlichen und eine erneute Mängelanzeige vorschlagen müssen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf ZMR 1987, 376; 1991, 24; Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. III A Rn. 970).
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