Rechtsprechung
BGH, 27.09.2012 - IX ZB 15/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG, § 129 InsO, §§ 129 ff InsO
Rechtswegbestimmung: Unzuständigkeit des Arbeitsgerichts bei der anfechtungsrechtlichen Rückgewähr von Arbeitsentgelt - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Zuständigkeit für die Insolvenzanfechtung der Zahlung von Arbeitslohn an Arbeitnehmer eines Dritten
- rewis.io
Rechtswegbestimmung: Unzuständigkeit des Arbeitsgerichts bei der anfechtungsrechtlichen Rückgewähr von Arbeitsentgelt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a; ArbGG § 3
Gerichtliche Zuständigkeit für die Insolvenzanfechtung der Zahlung von Arbeitslohn an Arbeitnehmer eines Dritten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsweg für Arbeitsentgeltforderungen in der Insolvenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 3 ArbGG bei freiwilliger Drittzahlung
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 22.07.2011 - 10 O 107/11
- OLG Brandenburg, 13.01.2012 - 7 W 75/11
- BGH, 27.09.2012 - IX ZB 15/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 31.03.2009 - 5 AZB 98/08
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Rückforderung von …
Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 15/12
Darum werden unter dieses Tatbestandsmerkmal auch die Haftung für arbeitsrechtliche Ansprüche aus eigenständigen Rechtsgründen wie § 826 BGB (Durchgriffshaftung im Konzern), die Bürgschaft (§ 765 ff BGB), das Handeln des Vertreters ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB), die Firmenfortführung (§§ 25, 28 HGB), der Schuldbeitritt und die Haftung des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO subsumiert (BAG, Beschluss vom 31. März 2009 - 5 AZB 98/08, ZIP 2009, 831 Rn. 7). - BGH, 19.07.2012 - IX ZB 27/12
Rechtsweg für die Insolvenzanfechtung von Zahlungen Dritter auf …
Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 15/12
Wie der Senat zwischenzeitlich an einem Parallelfall, der einen anderen Arbeitnehmer der G. betraf, entschieden hat, ist in der hier vorliegenden Konstellation der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 27/12, ZIP 2012, 1681). - GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09
Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners …
Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 15/12
a) Eine Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG scheidet auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinsamen Senats vom 27. September 2010 (GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105) aus, weil der Kläger durch die Übernahme des Amts des Insolvenzverwalters bei der Schuldnerin im Verhältnis zu dem bei der G. beschäftigten Beklagten nicht in die Funktion des Arbeitgebers eingerückt ist und der Rechtsstreit darum nicht die Rückforderung von Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber gegenüber einem seiner Arbeitnehmer zum Gegenstand hat.
- LG Duisburg, 09.03.2016 - 8 O 382/15
Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Anspruchs aus einem Geschäft als …
Die Kammer verkennt nicht, dass der Bundesgerichtshof - der sich zunächst noch einmal ausdrücklich der Auffassung des Gemeinsamen Senats angeschlossen hatte (BGH ZInsO 2011, 1368) - Abgrenzungen bei Sachverhalten vorgenommen hat, in denen der Insolvenzverwalter nicht als Arbeitgeber anzusehen ist (BGH ZIP 2012, 1681 und BGH ZInsO 2012, 2302).