Rechtsprechung
BGH, 27.09.2016 - 5 StR 84/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 212 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Lückenhafte Beweiswürdigung zum Fehlen des Tötungseventualvorsatzes bei einem gemeinschaftlich begangenen Angriff (Anforderungen an die Prüfung von Wissens- und Willenselement; gefährliche Gewalthandlung; Hemmschwelle; gemeinschaftliche Begehung; Verwendung gefährlicher ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 261 StPO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Nachweis eines Tötungsvorsatzes im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Anforderungen an den Nachweis eines Tötungsvorsatzes im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.2016 - 5 StR 498/15
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Ablehnung des Tötungseventualvorsatzes …
Auszug aus BGH, 27.09.2016 - 5 StR 84/16
Die Prüfung, ob bedingter Vorsatz vorliegt, erfordert bei Tötungsdelikten insbesondere dann, wenn das Tatgericht allein oder im Wesentlichen aus äußeren Umständen auf die innere Einstellung eines Angeklagten zur Tat schließen muss, eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei schon eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht erstrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204 mwN). - BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Auszug aus BGH, 27.09.2016 - 5 StR 84/16
Der Senat weist darauf hin, dass für die Verneinung des voluntativen Vorsatzelements einem pauschalen Verweis auf die natürliche, der Tötung eines Menschen entgegenstehende Hemmschwelle, wie ihn das Landgericht formuliert hat (vgl. UA S. 20, 28), kein eigenständiges argumentatives Gewicht zukommt; vielmehr bedarf es tragfähiger Anhaltspunkte dafür, dass der Täter ernsthaft darauf vertraut haben könnte, der Geschädigte werde nicht zu Tode kommen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 189 ff.). - BGH, 04.04.2013 - 3 StR 37/13
Anforderungen an die Beweiswürdigung (Abgrenzung von Körperverletzungs- und …
Auszug aus BGH, 27.09.2016 - 5 StR 84/16
Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näherliegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 64 Rn. 4 f. mwN).