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   BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17   

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https://dejure.org/2017,41594
BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17 (https://dejure.org/2017,41594)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2017 - 4 StR 235/17 (https://dejure.org/2017,41594)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2017 - 4 StR 235/17 (https://dejure.org/2017,41594)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 239 Abs. 1 StGB, § 53 StGB, § 54 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht; Rücktritt der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz; Freiheitsberaubung als Mittel zur Begehung einer anderen Straftat; Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und versuchter ...

  • rewis.io

    Konkurrenzverhältnis: Freiheitsberaubung als Mittel zur Begehung einer anderen Straftat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht; Rücktritt der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz; Freiheitsberaubung als Mittel zur Begehung einer anderen Straftat; Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und versuchter ...

  • rechtsportal.de

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht; Rücktritt der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz; Freiheitsberaubung als Mittel zur Begehung einer anderen Straftat; Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und versuchter ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 97 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17
    Der neue Tatrichter wird die zu Gunsten beider Angeklagten ergangene Kompensationsentscheidung, die von der Aufhebung der Strafaussprüche nicht erfasst wird (BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135), in die Urteilsformel aufnehmen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17
    Die gemeinschaftliche Tatbegehung gehört hingegen nicht in die Urteilsformel (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17
    Der neue Tatrichter wird die zu Gunsten beider Angeklagten ergangene Kompensationsentscheidung, die von der Aufhebung der Strafaussprüche nicht erfasst wird (BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135), in die Urteilsformel aufnehmen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17
    "Eine natürliche Handlungseinheit, die mehrere Handlungen im natürlichen Sinne zu einer Einheit im Rechtssinne verbinden kann, liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, zit. nach juris Rn. 48 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02

    Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück, wenn sie nur das Mittel zur Begehung einer anderen Straftat ist, die regelmäßig mit der Beraubung der Freiheit des Opfers einhergeht (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83; und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; SSW-StGB/ Schluckebier, 3. Aufl., § 239 Rn. 16).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen;

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück, wenn sie nur das Mittel zur Begehung einer anderen Straftat ist, die regelmäßig mit der Beraubung der Freiheit des Opfers einhergeht (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83; und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; SSW-StGB/ Schluckebier, 3. Aufl., § 239 Rn. 16).
  • BGH, 01.03.2023 - 4 StR 306/22

    Erpressung (Versuch; Konkurrenzen: weitere unter Drohung mit dem Messer

    Denn angesichts des engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs der Ausführungshandlungen sowie des von Anfang an bereits einen etwaigen Einsatz des Messers umfassenden Willens des Angeklagten wäre anderenfalls - wie vom Landgericht zugrunde gelegt - eine die beiden Erpressungshandlungen verbindende natürliche Handlungseinheit gegeben (vgl. zu deren Voraussetzungen näher BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 235/17, juris Rn. 8 mwN), die durch den Wechsel des Angriffsmittels nicht in Frage gestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, NStZ 2000, 532).
  • BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Deliktsserie mit mehreren Beteiligten

    Danach erweist sich das gesamte Verhalten des Angeklagten hier als einheitliches Tun im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. zu deren Voraussetzungen BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 235/17; Fischer, StGB, 68. Aufl., Vor § 52 Rn. 3 ff. mwN).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 226/21

    Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung (Vermögensmehrung bei

    Denn die Übergabe erfolgte jeweils zeitgleich, so dass hinsichtlich der an einem Tag vorgenommenen Einreichungen jedenfalls eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. September 2017 ? 4 StR 235/17; Beschluss vom 23. Juni 2016 ? 4 StR 75/16, NStZ-RR 2016, 281; Beschluss vom 11. September 2014 ? 4 StR 207/14, wistra 2015, 17 mwN).
  • BGH, 06.12.2022 - 5 StR 155/22

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Deliktsserie mit mehreren Beteiligten;

    Danach erweist sich das Verhalten der Angeklagten innerhalb der genannten Gruppen von Fällen jeweils als einheitliches Tun im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. zu deren Voraussetzungen BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 235/17; Fischer, StGB, 69. Aufl., Vor § 52 Rn. 3 ff. mwN).
  • BGH, 24.05.2023 - 5 StR 100/23

    Beteiligung von mehreren Personen an einer Deliktserie hinsichtlich

    Danach erweist sich das Verhalten des Angeklagten innerhalb der genannten Fallpaare jeweils als einheitliches Tun im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. zu deren Voraussetzungen BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, NStZ 1997, 276; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 235/17; Fischer, StGB, 70. Aufl., Vor § 52 Rn. 3 ff. mwN).
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