Rechtsprechung
BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
§ 1908 d BGB, § 1896 BGB, § 1896 Abs. 2 BGB, § 1903 BGB, § 26 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 2 S 2 BGB, § 26 FamFG
Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten Aufgabenkreis; Vorliegen einer "Unbetreubarkeit"; Wegfall der Erforderlichkeit einer Betreuung bei der Möglichkeit einer Bevollmächtigung - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1826 Abs. 2 S. 2, 1903, 1908d; FamFG §§ 26, 74 Abs. 7
Fehlende Erforderlichkeit einer Betreuung bei Unbetreubarkeit - Wolters Kluwer
Beurteilung des Betreuungsbedarfs für bestimmte Aufgabenkreise aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen; Jederzeitiges Auftreten eines Handlungsbedarfs in dem betreffenden Aufgabenkreis; Fehlen der Erforderlichkeit einer Betreuung im ...
- rabüro.de
Zum Vorliegen einer "Unbetreubarkeit" des Betreuten
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuungsbedarf, Aufgabenkreise, Kontaktverweigerung, Unbetreubarkeit, Alternativen zur Betreuung, Bevollmächtigung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2; FamFG § 26
Beurteilung des Betreuungsbedarfs für bestimmte Aufgabenkreise aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen; Jederzeitiges Auftreten eines Handlungsbedarfs in dem betreffenden Aufgabenkreis; Fehlen der Erforderlichkeit einer Betreuung im ... - rechtsportal.de
BGB § 1896 Abs. 2 ; FamFG § 26
Beurteilung des Betreuungsbedarfs für bestimmte Aufgabenkreise aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen; Jederzeitiges Auftreten eines Handlungsbedarfs in dem betreffenden Aufgabenkreis; Fehlen der Erforderlichkeit einer Betreuung im ... - datenbank.nwb.de
Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten Aufgabenkreis; Vorliegen einer "Unbetreubarkeit"; Wegfall der Erforderlichkeit einer Betreuung bei der Möglichkeit einer Bevollmächtigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuungsbedarf für einen bestimmten Aufgabenkreis und "Unbetreubarkeit"
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zur Erforderlichkeit einer Betreuung und der Aufgabenkreise und zur "Unbetreubarkeit"
Verfahrensgang
- AG Pirna, 21.03.2017 - XVII 493/15
- LG Dresden, 02.06.2017 - 2 T 357/17
- BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1474
- FGPrax 2018, 28
- FamRZ 2018, 54
- Rpfleger 2018, 81
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.01.2019 - XII ZB 397/18
Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten …
Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. September 2017, XII ZB 330/17, FamRZ 2018, 54).Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist allerdings Zurückhaltung geboten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. September 2017, XII ZB 330/17, FamRZ 2018, 54).
Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 12).
Davon kann im Einzelfall ausgegangen werden, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 13).
Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit ein Betreuer durch rechtliche Entscheidungen einen für den Betroffenen positiven Einfluss nehmen könnte (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 13 mwN).
Gegebenenfalls ist auch ein Betreuerwechsel erforderlich, um eine Person zu bestellen, die Zugang zum Betroffenen findet (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 14 mwN).
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 625/17
Ausdrückliche Erwähnung des Erforderlichkeitsgrundsatzes hinsichtlich Zuweisung …
Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (…st. Senatsrspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 7 und vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 12 mwN).Das kommt nach der Senatsrechtsprechung unter engen Voraussetzungen etwa dann in Betracht, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 13 mwN).
- BGH, 25.04.2018 - XII ZB 528/17
Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers
Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Bei seiner Entscheidung wird das Landgericht zu berücksichtigen haben, dass ein Betreuer nur für einen Aufgabenkreis bestellt werden darf, in dem die Betreuung erforderlich ist, was wiederum aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen ist (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 12 mwN). - LG Memmingen, 30.09.2019 - 41 T 991/19
Ablehnung, Anordnung, Betreuung, Psychiatrie, Psychotherapie
Vielmehr muss es auch tatsächlich mindestens eine Person geben, welcher der Betroffene das für eine Vollmachtserteilung nötige Vertrauen entgegenbringt und die zur Übernahme der anfallenden Aufgaben als Bevollmächtigter bereit und in der Lage ist (BGH, FamRZ 2018, 54 Tz. 21).