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   BGH, 27.09.2022 - X ZR 103/21   

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https://dejure.org/2022,31761
BGH, 27.09.2022 - X ZR 103/21 (https://dejure.org/2022,31761)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2022 - X ZR 103/21 (https://dejure.org/2022,31761)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2022 - X ZR 103/21 (https://dejure.org/2022,31761)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 99 Abs. 3 PatG

  • Wolters Kluwer

    Beantragung von Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens; Abhängigkeit des Antrags auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses; Darlegung eines entgegenstehenden ...

  • rewis.io

    Akteneinsicht XXVI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 99 Abs. 3
    Nach § 99 Abs. 3 PatG ist der Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens nur dann von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig, wenn eine Partei des Nichtigkeitsverfahrens ein entgegenstehendes schutzwürdiges ...

  • rechtsportal.de

    PatG § 99 Abs. 3
    Beantragung von Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens; Abhängigkeit des Antrags auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses; Darlegung eines entgegenstehenden ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Patentrecht/Verfahrensrecht: Akteneinsicht XXVI

  • datenbank.nwb.de

    Akteneinsicht XXVI

Kurzfassungen/Presse

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 116
  • GRUR 2023, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.2016 - X ZR 96/14

    Gewährung von Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsberufungsverfahrens; Ausnahme

    Auszug aus BGH, 27.09.2022 - X ZR 103/21
    Sofern ein solches Interesse einer Partei nur hinsichtlich einzelner Unterlagen besteht, sind diese näher zu bezeichnen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - X ZR 96/14, Rn. 3).

    Ein solches Interesse kann sich daraus ergeben, dass durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZR 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX; Beschluss vom 22. März 2016 - X ZR 96/14, juris Rn. 3).

    Sofern diese Voraussetzungen nur hinsichtlich einzelner Unterlagen vorliegen, sind diese näher zu bezeichnen (BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - X ZR 96/14, Rn. 3).

  • BPatG, 17.08.2021 - 6 Ni 41/19
    Auszug aus BGH, 27.09.2022 - X ZR 103/21
    Der E.              mbB wird Einsicht in die Akten des Patentnichtigkeitsverfahrens (6 Ni 41/19) und der damit verbundenen Verfahren (6 Ni 42/19 und 6 Ni 43/19) gewährt,.

    - die Anlage BP4 im Verfahren 6 Ni 41/19 von der Einsicht ausgenommen ist.

    Sie widerspricht einer Einsicht in die Anlagen NK1 und NK6 bis NK9 aus dem Verfahren 6 Ni 43/19 sowie in die (mit dem ersten Teil der bereits erwähnten Anlage NK1 identischen) Anlage BP4 aus dem Verfahren 6 Ni 41/19.

  • BGH, 12.07.1972 - X ZR 1/69

    Beeinflussung von noch nicht veröffentlichten Patenten durch Aufsätze

    Auszug aus BGH, 27.09.2022 - X ZR 103/21
    Ein solches Interesse kann sich daraus ergeben, dass durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZR 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX; Beschluss vom 22. März 2016 - X ZR 96/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05

    Akteneinsicht XVIII

    Auszug aus BGH, 27.09.2022 - X ZR 103/21
    Die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens können zudem ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht offenbart wird (BGH, Beschluss 27. Juni 2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII).
  • BGH, 07.12.2011 - X ZR 84/11

    Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen der Akteneinsicht für

    Auszug aus BGH, 27.09.2022 - X ZR 103/21
    Nach § 99 Abs. 3 PatG, der im Nichtigkeitsberufungsverfahren entsprechend anzuwenden ist, ist der Antrag auf Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens nicht von der zusätzlichen Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - X ZR 84/11, Rn. 3).
  • BGH, 05.03.2024 - X ZR 82/23
    Sofern diese Voraussetzungen nur hinsichtlich einzelner Unterlagen vorliegen, sind diese näher zu bezeichnen (BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - X ZR 103/21, GRUR 2023, 111 Rn. 7 - Akteneinsicht XXVI).
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