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   BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61   

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https://dejure.org/1961,608
BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61 (https://dejure.org/1961,608)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1961 - 2 StR 193/61 (https://dejure.org/1961,608)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1961 - 2 StR 193/61 (https://dejure.org/1961,608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer Ordnungswidrigkeit - Absehen von einer Strafe durch einen Richter - Verzicht des Staates auf einen entstandenen Bußgeldanspruch - Vergleichbarkeit der Sachlage mit der Niederschlagung durch ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 399
  • NJW 1962, 646
  • MDR 1962, 496
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 25.02.1935 - 5 D 519/34

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
    Auch die Niederschlagung wirkt verfahrensrechtlich als Hinderungsgrund der anhängigen, noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen und bringt sachlich-rechtlich den staatlichen Strafanspruch zum Erlöschen (RGSt 69, 124, 126; BGHSt 3, 134, 136) [BGH 11.06.1952 - 3 StR 233/51].

    Bejaht das Gericht die Voraussetzungen der Niederschlagung, so tritt die Straffreiheit ebenfalls kraft Gesetzes ein; seine Entscheidung hat auch hier nur einen feststellenden und nicht einen rechtsgestaltenden Inhalt (RGSt 54, 17; 67, 145, 146; 69, 124, 125).

  • BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51

    Auswirkungen der Niederschlagung der Strafverfolgung durch ein

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
    Auch die Niederschlagung wirkt verfahrensrechtlich als Hinderungsgrund der anhängigen, noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen und bringt sachlich-rechtlich den staatlichen Strafanspruch zum Erlöschen (RGSt 69, 124, 126; BGHSt 3, 134, 136) [BGH 11.06.1952 - 3 StR 233/51].
  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
    Dort darf das Gericht den Angeklagten nicht freisprechen, muß ihn vielmehr unter Absehen von einem Strafausspruch für schuldig erklären (BGHSt 4, 172, 176 [BGH 10.03.1953 - 1 StR 40/53]; 10, 320) [BGH 03.07.1957 - 2 StR 238/57].
  • BGH, 18.01.1955 - 1 StR 719/54
    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
    Es ist ihm aber nicht schlechthin verwehrt, die Sache zur Nachholung fehlender Feststellungen an den Tatrichter zurückzuverweisen (vgl. BGH 1 StR 719/54 Urt. v. 18. Januar 1955, LM StFG 1954 zu § 3 Nr. 2; BGHSt 9, 104).
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 472/55
    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
    Es ist ihm aber nicht schlechthin verwehrt, die Sache zur Nachholung fehlender Feststellungen an den Tatrichter zurückzuverweisen (vgl. BGH 1 StR 719/54 Urt. v. 18. Januar 1955, LM StFG 1954 zu § 3 Nr. 2; BGHSt 9, 104).
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 242/57
    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
    Dort darf das Gericht den Angeklagten nicht freisprechen, muß ihn vielmehr unter Absehen von einem Strafausspruch für schuldig erklären (BGHSt 4, 172, 176 [BGH 10.03.1953 - 1 StR 40/53]; 10, 320) [BGH 03.07.1957 - 2 StR 238/57].
  • BGH, 03.07.1957 - 2 StR 238/57
    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
    Dort darf das Gericht den Angeklagten nicht freisprechen, muß ihn vielmehr unter Absehen von einem Strafausspruch für schuldig erklären (BGHSt 4, 172, 176 [BGH 10.03.1953 - 1 StR 40/53]; 10, 320) [BGH 03.07.1957 - 2 StR 238/57].
  • BGH, 27.02.1958 - 4 StR 742/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
    Zwar hat das Rechtsbeschwerdegericht über die Voraussetzungen eines Verfahrenshindernisses grundsätzlich selbst aufgrund der vorliegenden oder der von ihm noch weiter zu treffenden ergänzenden Feststellungen und des Akteninhalts zu entscheiden (vgl. RGSt 71, 259, 261; BGH 4 StR 742/57 Urt. v. 27. Februar 1958 in LM StFG 1949 § 1 Nr. 5).
  • RG, 18.11.1919 - II 794/19

    Einstellung des Verfahrens auf Grund der Verordnung über eine militärische

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
    Bejaht das Gericht die Voraussetzungen der Niederschlagung, so tritt die Straffreiheit ebenfalls kraft Gesetzes ein; seine Entscheidung hat auch hier nur einen feststellenden und nicht einen rechtsgestaltenden Inhalt (RGSt 54, 17; 67, 145, 146; 69, 124, 125).
  • RG, 27.02.1933 - II 134/33

    1. Welches Gericht ist zur Entscheidung über die Einstellung anhängiger Verfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
    Bejaht das Gericht die Voraussetzungen der Niederschlagung, so tritt die Straffreiheit ebenfalls kraft Gesetzes ein; seine Entscheidung hat auch hier nur einen feststellenden und nicht einen rechtsgestaltenden Inhalt (RGSt 54, 17; 67, 145, 146; 69, 124, 125).
  • RG, 14.06.1937 - 2 D 177/37

    1. Wieweit ist das Revisionsgericht bei Prüfung der Frage, ob das G. über die

  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15

    Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht

    Zwar hat das Revisionsgericht grundsätzlich selbst über die Voraussetzungen eines Verfahrenshindernisses aufgrund der vorliegenden oder von ihm noch weiter zu treffenden ergänzenden Feststellungen und des Akteninhalts zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1961 - 2 StR 193/61, BGHSt 16, 399, 403 mwN).

    Es ist ihm aber nicht verwehrt, die Sache zur Nachholung fehlender Feststellungen an den Tatrichter zurückzuverweisen (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1961 - 2 StR 193/61 aaO; vom 28. Februar 2001 - 2 StR 458/00, BGHSt 46, 307, 309 f.; vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 151 f.; vgl. auch Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6).

  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 458/00

    Rechtskräftiger Freispruch bewirkt Strafklageverbrauch im Sinne von Artikel 54

    Macht aber die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen eine Beweisaufnahme wie in der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter erforderlich, so ist es dem Senat nicht verwehrt, das Urteil aufzuheben und die Sache an den Tatrichter zurückzuverweisen (BGHSt 16, 399, 403).

    Macht aber die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen eine Beweisaufnahme wie in der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter erforderlich, so ist es dem Senat nicht verwehrt, das Urteil aufzuheben und die Sache an den Tatrichter zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschluß vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98; BGHSt 16, 399, 403).

  • OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01

    Belehrungspflicht, Dauerordnungswidrigkeit, Einlassung, Einzelrichter, Fahrer,

    In solchen Fällen kann das Urteil aufgehoben und an den Tatrichter zurückverwiesen werden (vgl. auch BGHSt 16, 399, 403).

    In solchen Fällen ist es dem Rechtsbeschwerdegericht nicht verwehrt, das Urteil aufzuheben und die Sache an den Tatrichter zurückzuverweisen (BGHSt 16, 399, 403; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. § 337 Rdnr. 6 m.w.N.).

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Bei den gesetzlich geregelten Verfahrenshindernissen des § 7 Abs. 3 OWiG in der bis zum 30. September 1968 gültigen Fassung und des Straffreiheitsgesetzes 1954 konnte die entsprechende Situation ebenfalls eintreten (BGHSt 16, 399 [BGH 27.10.1961 - 2 StR 193/61]; Rieß JR 1985, 45, 46 f).
  • OLG Hamburg, 29.01.2010 - 2-64/09

    Strafverfahren wegen Zwangsvollstreckungsvereitelung: Notwendige Verteidigung bei

    Gleichwohl kann die damit eröffnete freibeweisliche Tatsachenaufklärung durch das Revisionsgericht unterbleiben, wenn in einem komplexen Sachverhalt die für die Verfahrensvoraussetzungen relevanten Tatsachen in engem Zusammenhang mit den für den Schuldspruch maßgeblichen Tatsachen stehen, deretwegen aufgrund der Urteilsaufhebung das neue Tatgericht ohnehin Feststellungen zu treffen hat (vgl. BGHSt 16, 399, 403; Frisch, a.a.O.; siehe auch OLG Koblenz in OLGSt - alt - § 67 StGB Seite 13).
  • BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Macht aber die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen eine Beweisaufnahme wie in der Hauptverhandlung vor dem Tatrichter erforderlich, so ist es dem Revisionsgericht nicht verwehrt, das Urteil aufzuheben und die Sache an den Tatrichter zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 16, 399, 403) [BGH 27.10.1961 - 2 StR 193/61].
  • OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02

    Abgrenzung; amtswegige Prüfung; Bußgeldverfahren; Dauerordnungswidrigkeit;

    Der Senat hat deshalb von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, statt eigener Ermittlungen das amtsgerichtliche Urteil aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 16, 399.403 f; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 153).
  • BGH, 12.05.1980 - 3 StR 163/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen der tätigen Reue

    Am Schuldspruch wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit ändert auch ein Absehen von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift nichts (vgl. BGHSt 4, 172, 176; 10, 320, 321; 16, 399, 403) [BGH 27.10.1961 - 2 StR 193/61].
  • KG, 09.09.1981 - Ss 32/81
    Diese Feststellungen und der hier bei der Prüfung ein Verfahrenshindernisses im Wege des Freibeweises zu berücksichtigende übrige Akteninhalt (BGHSt 16, 164 [166]; 16, 399 [403]; 21, 81; Meyer in Löwe-Rosenberg, StPO 10. Aufl., § 337 Rdn. 30) lassen ein Strafverfolgungsverbot nicht erkennen.
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