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   BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 157/65   

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https://dejure.org/1967,856
BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 157/65 (https://dejure.org/1967,856)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1967 - Ib ZR 157/65 (https://dejure.org/1967,856)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1967 - Ib ZR 157/65 (https://dejure.org/1967,856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus einer Speditionsversicherung - Vorliegen eines Lagervertrags - Schadensersatz wegen Auslieferung einer Restpartie an einen Dritten - Erlangung des Eigentums durch Übergabe des indossierten Orderlagerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 49, 160
  • NJW 1968, 591
  • MDR 1968, 300
  • DB 1968, 345
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 08.12.1927 - VI 108/27

    Eigentumserwerb mittels Ladescheins.

    Auszug aus BGH, 27.10.1967 - Ib ZR 157/65
    Das hat der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für den insoweit gleich liegenden Fall des Orderkonnossements bereits ausgesprochen (BGH LM Nr. 1 zu § 931 BGB; vgl. auch RGZ 119, 215, 217).
  • BGH, 23.01.2002 - IV ZR 174/01

    Begriff der Rettungskosten

    Die Speditionsversicherung nach dem SVS/RVS ist eine Schadensversicherung (BGHZ 49, 160, 165; Koller, Transportrecht 4. Aufl. 2000 § 29 ADSp Rdn. 2; Voit in Prölss/Martin, 26. Aufl. Nr. 2 SVS/RVS Rdn. 2, 3).

    Versichert ist in dem durch Nr. 3 SVS/RVS näher beschriebenen Umfang das Interesse, daß den Versicherten aus dem Transport oder im Zusammenhang damit kein Sach- oder Vermögensschaden trifft (vgl. BGHZ 49, 160, 165; Voit, aaO Rdn 3).

  • BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77

    Schadensersatz wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft - Voraussetzungen des

    Die Vorschrift des § 934 BGB greift dabei nicht ein; denn sie schützt nicht den guten Glauben daran, daß der abzutretende Herausgabeanspruch nicht in einem Namenslagerschein verbrieft und nicht eine die Abtretung erschwerende Vereinbarung getroffen worden ist (vgl. BGH v. 27.10.1967 - Ib ZR 157/65 = BGHZ 49, 160, 163).
  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75

    Stillschweigende Vereinbarung der Allgemeinen Lieferbedingungen deutscher

    Maßgeblich für die Regelung des § 5 Nr. 2 SVS ist, daß unübliche Abreden die gesteigerte Gefahr einer Inanspruchnahme in sich bergen und daß ein solches erhöhtes Risiko zu den Prämiensätzen der Speditionsversicherung nicht durch diese gedeckt werden könnte (BGH NJW 1954, 1931; BGHZ 49, 160, 166).
  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 72/72

    Anwendung deutschen Rechts auf einen Auftrag zwischen einem deutschen und einem

    Bei allem geht die Regelung des § 5 Nr. 2 SVS davon aus, daß solche unüblichen Abreden die gesteigerte Gefahr einer Inanspruchnahme in sich bergen und daß ein solches erhöhtes Risiko zu den Prämiensätzen der Speditionsversicherung nicht durch diese gedeckt werden könnte (BGH a.a.O. 1931; BGHZ 49, 160, 166).
  • OLG Hamburg, 19.11.1981 - 6 U 117/81
    Entgegen der Auffassung der Kl. ist die Speditionsversicherung (nicht Spediteur-Versicherung!) keine Haftpflichtversicherung des Spediteurs, sondern vielmehr eine Schadenversicherung des Auftraggebers oder des Dritten, dem das versicherte Interesse zusteht (vgl. Wolf, ADSp/SVS/ RVS 8. Aufl. 1980 S. 61 sowie § 1 SVS Anm. 1, § 2 SVS Anm. 3; BGHZ 49, 160ff. (165) = VersR 68, 165 (166) sowie OLG.
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