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   BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66   

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BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66 (https://dejure.org/1969,2068)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1969 - III ZR 214/66 (https://dejure.org/1969,2068)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1969 - III ZR 214/66 (https://dejure.org/1969,2068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 197 (Ls.)
  • MDR 1970, 218
  • VersR 1970, 154
  • DB 1969, 2337
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.11.1968 - V ZR 59/65

    Bergschaden

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Bei Beschädigung von "Zubehörungen" eines Grundstücks durch bergbauliche Einwirkungen setzt die Schadensersatzpflicht des Bergwerksbesitzers gemäß § 148 PrBergG nicht voraus, daß das Zubehörungsverhältnis der beschädigten Sache zu dem Grundstück besteht, auf dem sich der Schaden ereignet hat (Ergänzung zu BGHZ 51, 119).

    Von dieser Auffassung - daß nämlich gemäß § 148 PrBergG Ersatz für Bergschäden an Grundstückszubehörungen nicht nur dann zu leisten ist, wenn diese Schäden gerade auf dem Grundstück eingetreten sind, zu dem das Zubehörungsverhältnis besteht - ist auch der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem in BGHZ 51, 119 ff veröffentlichten Urteil in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. ZfB 27 (1886), 100; RGZ 168, 288) ausgegangen.

    Diese Begriffsbestimmung schließt alle diejenigen Sachen, die nach heutigem Recht als Zubehör im Sinne von § 97 BGB anzusehen sind, mit ein (vgl. BGHZ 51, 119, 122) [BGH 29.11.1968 - V ZR 59/65] .

    Dazu braucht hier ebensowenig wie in der genannten Entscheidung des V. Zivilsenates in BGHZ 51, 119 abschließend zu der Frage Stellung genommen zu werden, ob es für den Haftungstatbestand des § 148 PrBergG genügt, daß die Schädigung bei der Zubehörung irgendeines , wenn auch fremden und wenn auch noch so weit entfernt liegenden Grundstücks eintritt, ob es mithin ausreicht, daß der durch bergbauliche Einwirkungen beschädigten Sache überhaupt die Eigenschaft als Grundstückszubehör zukommt, oder wo verneinendenfalls die Grenzen zu ziehen sind.

  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Ist davon auszugehen, daß die Klägerin die Werksbrücke nicht endgültig, sondern nur auf Zeit zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Kanalgrundstück verbinden wollte, wofür unbeschadet der massiven Bauart der Brücke (BGHZ 10, 171, 176) [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] und einer etwa beabsichtigten langen Dauer des Nutzungsverhältnisses (BGH VersR 1960, 365) bereits die schuldrechtliche Natur der Nutzungsverträge spricht (vgl. BGHZ 8, 1 ff [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51] ; BGH in NJW 1959, 1487), so ist die Werksbrücke nach Maßgabe des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht ein Bestandteil des Kanalgrundstücks geworden, sondern eine der Klägerin gehörige bewegliche Sache geblieben.
  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Ist davon auszugehen, daß die Klägerin die Werksbrücke nicht endgültig, sondern nur auf Zeit zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Kanalgrundstück verbinden wollte, wofür unbeschadet der massiven Bauart der Brücke (BGHZ 10, 171, 176) [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] und einer etwa beabsichtigten langen Dauer des Nutzungsverhältnisses (BGH VersR 1960, 365) bereits die schuldrechtliche Natur der Nutzungsverträge spricht (vgl. BGHZ 8, 1 ff [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51] ; BGH in NJW 1959, 1487), so ist die Werksbrücke nach Maßgabe des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht ein Bestandteil des Kanalgrundstücks geworden, sondern eine der Klägerin gehörige bewegliche Sache geblieben.
  • BGH, 27.05.1959 - V ZR 173/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Ist davon auszugehen, daß die Klägerin die Werksbrücke nicht endgültig, sondern nur auf Zeit zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Kanalgrundstück verbinden wollte, wofür unbeschadet der massiven Bauart der Brücke (BGHZ 10, 171, 176) [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] und einer etwa beabsichtigten langen Dauer des Nutzungsverhältnisses (BGH VersR 1960, 365) bereits die schuldrechtliche Natur der Nutzungsverträge spricht (vgl. BGHZ 8, 1 ff [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51] ; BGH in NJW 1959, 1487), so ist die Werksbrücke nach Maßgabe des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht ein Bestandteil des Kanalgrundstücks geworden, sondern eine der Klägerin gehörige bewegliche Sache geblieben.
  • BGH, 02.02.1960 - VI ZR 2/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Ist davon auszugehen, daß die Klägerin die Werksbrücke nicht endgültig, sondern nur auf Zeit zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Kanalgrundstück verbinden wollte, wofür unbeschadet der massiven Bauart der Brücke (BGHZ 10, 171, 176) [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] und einer etwa beabsichtigten langen Dauer des Nutzungsverhältnisses (BGH VersR 1960, 365) bereits die schuldrechtliche Natur der Nutzungsverträge spricht (vgl. BGHZ 8, 1 ff [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51] ; BGH in NJW 1959, 1487), so ist die Werksbrücke nach Maßgabe des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht ein Bestandteil des Kanalgrundstücks geworden, sondern eine der Klägerin gehörige bewegliche Sache geblieben.
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 238/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Sie kann ferner schon allein deshalb auch nicht als Zubehör des Kanalgrundstücks in Sinne von § 97 BGB angesehen werden, weil es an der hierfür nach § 97 Abs. 2 BGB vorausgesetzten dauernden Zweckverbindung mit dem Kanalgrundstück fehlt (vgl. hierzu BGH NJW 1962, 1498 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 02.06.1915 - V 19/15

    Elektrizitätswerk. Bestandteil. Zubehör.

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    So hat die Rechtsprechung wiederholt Scheinbestandteilen im Sinne von § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB die Zubehöreigenschaft zu einem fremden Grundstück zuerkannt (vgl. RGZ 87, 43, 50: Von einem E-Werk ausgehende Fernleitungen; RG WarnRspr 1930 Nr. 49: Anschlußgleise; RGZ 157, 40, 47: Sauerstoffanlage auf dem entfernt gelegenen gemieteten Grundstück als Zubehör eines Fabrikgrundstücks; BGH LM BGB § 97 Nr. 3; Tankstelle auf einem gemieteten Nachbargrundstück).
  • RG, 27.04.1907 - V 459/06

    Baumschulbestände.

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Es kann dahinstehen, ob eine Sache, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden ist und deshalb nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht Bestandteil des Grundstücks wird, mit Rücksicht auf § 97 Abs. 2 BGB, der ebenfalls auf die mangelnde Dauer der Zweckverbindung abstellt, niemals Zubehör des mit ihr verbundenen Grundstücks sein kann (so RGZ 66, 88, 90; RGRK BGB 11. Aufl. Vorbemerkung 9 vor §§ 93-95; Enneccerus-Nipperdey Allgemeiner Teil des BGB 15. Aufl. § 125 II 3 a S. 800 i.V.m. § 126 I 5 S. 813).
  • RG, 30.05.1900 - V 89/00

    Wird die Verjährung des Entschädigungsanspruches des Eigentümers eines durch

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Zwar kann mit dem Reichsgericht und der herrschenden Meinung im Schrifttum davon ausgegangen werden, daß nicht nur der an dem Grundstück dinglich Berechtigte, sondern auch Mieter und Pächter des Grundstücks Ansprüche aus § 148 PrBergG wegen eines Bergschadens geltend machen können (vgl. dazu RGZ 46, 280; 70, 242, 244; 74, 313, 315; RG in ZfB 58 (1917), 105 und 62 (1921), 420; Isay, Allgemeines Berggesetz, 1920, Rdn. 15 zu § 148; Ebel-Weller, Allgemeines Berggesetz, 2. Aufl. Anm. 10 zu § 148 u.a.m.).
  • RG, 30.01.1909 - V 371/08

    Steht der gesetzliche Anspruch auf Entschädigung für den dem Grundeigentum durch

    Auszug aus BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
    Zwar kann mit dem Reichsgericht und der herrschenden Meinung im Schrifttum davon ausgegangen werden, daß nicht nur der an dem Grundstück dinglich Berechtigte, sondern auch Mieter und Pächter des Grundstücks Ansprüche aus § 148 PrBergG wegen eines Bergschadens geltend machen können (vgl. dazu RGZ 46, 280; 70, 242, 244; 74, 313, 315; RG in ZfB 58 (1917), 105 und 62 (1921), 420; Isay, Allgemeines Berggesetz, 1920, Rdn. 15 zu § 148; Ebel-Weller, Allgemeines Berggesetz, 2. Aufl. Anm. 10 zu § 148 u.a.m.).
  • RG, 02.02.1942 - V 92/41

    Umfaßt die Haftung für Bergschaden bei Rohrbrüchen an im Boden verlegten

  • RG, 25.11.1930 - V B 16/30

    Ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers

  • RG, 01.02.1938 - VII 174/37

    1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung

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