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BGH, 27.10.1983 - VII ZR 12/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Steuerlicher Schaden eines Kapitalanlegers, der sich an einem Bauherrenmodell beteiligt hat - Verspätete Mitteilung, dass Verlustzuweisungen vom Finanzamt nicht in voller Höhe anerkannt werden - Haftung des Treuhänders für den Inhalt des Prospekts - Unterlassung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauherrenmodell: Schaden des Kapitalanlegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 863
- ZIP 1984, 73
- MDR 1984, 392
- BB 1984, 93
- BauR 1984, 70
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 124/73
Beurteilung der Vertragsart beim Erwerb sämtlicher Anteile einer Sachgesamtheit - …
Auszug aus BGH, 27.10.1983 - VII ZR 12/82
Schon deshalb betrifft die von ihm angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 8. Januar 1975 - VIII ZR 124/73 = WM 1975, 230) einen mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Sachverhalt. - BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76
Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder …
Auszug aus BGH, 27.10.1983 - VII ZR 12/82
Dahinstehen kann also, ob die Beklagte für die Richtigkeit der Prospektangaben über die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten grundsätzlich ebenso einzustehen habe wie etwa die das Management bildenden Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG sowie die daneben in der Gesellschaft einen besonderen Einfluß ausübenden und Mitverantwortung tragenden Personen für die mit ihrem Wissen und Willen in den Verkehr gebrachten Werbeprospekte (BGHZ 71, 284; 72, 382), ferner wie die Vermittler von Kapitalanlagen, sofern sie selbst Angaben über das Anlageobjekt gemacht oder entsprechende Prospekte versandt haben (BGHZ 74, 103; BGH NJW 1982, 1095). - BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77
"Prospekthaftung" in der Publikums-KG
Auszug aus BGH, 27.10.1983 - VII ZR 12/82
Dahinstehen kann also, ob die Beklagte für die Richtigkeit der Prospektangaben über die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten grundsätzlich ebenso einzustehen habe wie etwa die das Management bildenden Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG sowie die daneben in der Gesellschaft einen besonderen Einfluß ausübenden und Mitverantwortung tragenden Personen für die mit ihrem Wissen und Willen in den Verkehr gebrachten Werbeprospekte (BGHZ 71, 284; 72, 382), ferner wie die Vermittler von Kapitalanlagen, sofern sie selbst Angaben über das Anlageobjekt gemacht oder entsprechende Prospekte versandt haben (BGHZ 74, 103; BGH NJW 1982, 1095).
- BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77
nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …
Auszug aus BGH, 27.10.1983 - VII ZR 12/82
Dahinstehen kann also, ob die Beklagte für die Richtigkeit der Prospektangaben über die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten grundsätzlich ebenso einzustehen habe wie etwa die das Management bildenden Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG sowie die daneben in der Gesellschaft einen besonderen Einfluß ausübenden und Mitverantwortung tragenden Personen für die mit ihrem Wissen und Willen in den Verkehr gebrachten Werbeprospekte (BGHZ 71, 284; 72, 382), ferner wie die Vermittler von Kapitalanlagen, sofern sie selbst Angaben über das Anlageobjekt gemacht oder entsprechende Prospekte versandt haben (BGHZ 74, 103; BGH NJW 1982, 1095). - BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79
Prospekthaftung des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 27.10.1983 - VII ZR 12/82
Dabei kann offen bleiben, ob der Treuhänder des Bauherrenmodells für unzutreffende Angaben im Prospekt in Anspruch genommen werden kann, weil er durch sein nach außen in Erscheinung getretenes Mitwirken am Prospekt einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen und damit eine Garantenstellung übernommen habe (vgl. BGHZ 77, 172 [BGH 22.05.1980 - II ZR 209/79]). - BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80
Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …
Auszug aus BGH, 27.10.1983 - VII ZR 12/82
Dahinstehen kann also, ob die Beklagte für die Richtigkeit der Prospektangaben über die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten grundsätzlich ebenso einzustehen habe wie etwa die das Management bildenden Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG sowie die daneben in der Gesellschaft einen besonderen Einfluß ausübenden und Mitverantwortung tragenden Personen für die mit ihrem Wissen und Willen in den Verkehr gebrachten Werbeprospekte (BGHZ 71, 284; 72, 382), ferner wie die Vermittler von Kapitalanlagen, sofern sie selbst Angaben über das Anlageobjekt gemacht oder entsprechende Prospekte versandt haben (BGHZ 74, 103; BGH NJW 1982, 1095).
- BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt
bb) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht aus der Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 27. Oktober 1983 (VII ZR 12/82, NJW 1984, 863). - BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88
Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells
a) Der Senat hat die Frage bislang offen gelassen, ob die von der Rechtsprechung zur Publikums-KG entwickelten Grundsätze der Prospekthaftung auf das Bauherrenmodell übertragbar sind (zuletzt Senatsurteil NJW 1984, 863). - BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen
Trägt der Kläger wie vom Berufungsgericht angenommen vor, sämtliche tatsächlichen Steuervorteile müßten ihm verbleiben, weil er richtig beraten eine andere Beteiligung gewählt hätte, die ihm gleich hohe Steuervorteile ermöglicht haben würde, dann wird das Berufungsgericht zu prüfen haben, ob der Vortrag des Klägers zur Zeichnung anderer Beteiligungen substantiiert genug ist (dazu BGH Urteil vom 27.10.1983 - VII ZR 12/82 - WM 1983, 1383 ff. = auszugsweise NJW 1984, 863 f.).
- OLG Stuttgart, 06.09.2010 - 5 U 114/09
Schadensersatz: Umfang des positiven Interesses bei Rückabwicklung eines …
Dasselbe ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.09.1999 (Az. V ZR 71/99, NJW 1999, 3625), das seinerseits auf dem Urteil vom 27.10.1983 (NJW 1984, 863) aufbaut: Wer Ersatz verlangt für die gescheiterte Möglichkeit, weitere steuermindernde Verlustzuweisungen zu erhalten, muss die Aufwendungen für die Anlageobjekte und deren wirtschaftliche Rendite gegenüberstellen. - OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 128/11
Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der …
Zum kausalen Schaden ist anzumerken, dass, unabhängig davon, ob in Ermangelung einer ernsthaften Handlungsalternative die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens gilt, es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bestimmte Kapitalanlagen gegenüber anderen Vermögensanlagen insgesamt vorteilhaft, und ebenso wenig, dass sie insgesamt nachteilig sind (Lange, Schadensersatz, 2. Aufl. 1990, § 6 XIII 4 d, S. 376, unter Hinweis auf BGH, NJW 1984, 863, 864 f.). - BGH, 31.05.1990 - VII ZR 341/88
Haftung eines Anlagevermittlers - Bauherrenmodell - Verwendung von Prospekten
a) Der Senat hat die Frage bislang offen gelassen, ob die von der Rechtsprechung zur Publikums-KG entwickelten Grundsätze der Prospekthaftung auf das Bauherrenmodell übertragbar sind (zuletzt Senatsurteil NJW 1984, 863). - OLG Köln, 28.05.1998 - 7 U 157/95
Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Auswirkungen …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Beklagten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Anlageentscheidung (vgl. BGH NJW 1984, 863; NJW-RR 1988, 348;… von Heymann in: Reithmann/Meichssner/von Heymann/Grziwotz/Krebs/Thode, Kauf vom Bauträger, Bauherren- /Erwerbermodelle und Immobilienfonds. Finanzierung, rechtliche und steuerliche Gestaltung, Haftung aus Treuhandschaft, Vertrieb, Beratung und Prospekt, 7. Aufl. 1996, N 17 sowie Thode aaO M 39, 41;… Brych/Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 2. Aufl. 1996, Rn 951 - alle m.w.N.).